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Windenergie-Potenzialflächenanalyse, Stand 10. Juni 2013

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<strong>Windenergie</strong>-<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> Gemeinde Hellenthal/Eifel<br />

Der im Norden an das Gemeindegebiet angrenzende Windpark „Schöneseiffen“ der Stadt<br />

Schleiden stellt auch eine Vorbelastung der Hochflächen oberhalb der Oleftalsperre auf<br />

Hellenthaler Gebiet dar. Im Süden des Gemeindegebietes von Hellenthal bewirken die zahlreichen<br />

Windkraftanlagen auf den Hochflächen in Rheinland-Pfalz eine Vorbelastung des Landschaftsbildes<br />

auch auf Hellenthaler Gebiet.<br />

Das Gemeindegebiet selbst weist mit Ausnahme der Bereiche, die durch Siedlungen und die<br />

bereits bestehenden 3 Windkonzentrationszonen geprägt sind, sowie der vorbelasteten Landschaftsräume<br />

nördlich der Oleftalsperre eine hohe Bedeutung und Empfindlichkeit des Landschaftsbildes<br />

und der Erholungsfunktion auf. Daher sind auch ca. 95% der Flächen im Außenbereich<br />

nach § 35 BauGB als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.<br />

Nach den Empfehlungen des <strong>Windenergie</strong>erlasses NRW 2011 ist die Ausweisung von Gebieten<br />

für die <strong>Windenergie</strong>nutzung in Bereichen für den Schutz der Landschaft und die landschaftsorientierte<br />

Erholung (die sog. BSLE-Bereiche im Regionalplan), i. d. R. also in Landschaftsschutzgebieten<br />

(LSG), möglich, wenn die <strong>Windenergie</strong>nutzung mit der konkreten Schutzfunktion des<br />

jeweiligen Bereichs vereinbar ist. Hierfür kommen v. a. großräumige Landschaftsschutzgebiete<br />

in Betracht, die in Teilbereichen eine weniger hochwertige Funktion für den Naturschutz und die<br />

Landschaftspflege sowie die landschaftsorientierte Erholung aufweisen.<br />

Für die Errichtung von Windparks kommen aus Sicht des Landschaftsbildes und der landschaftsorientierten<br />

Erholung v. a. bereits durch bauliche Anlagen und Einrichtungen sowie<br />

durch Immissionen bereits vorbelastete Landschaftsbereiche innerhalb und außerhalb von<br />

Landschaftsschutzgebieten in Frage. In Bereichen mit hoher Bedeutung für Freizeitfunktionen<br />

und mit touristischen Zielpunkten mit hohem Attraktivitätswert, wie z. B. Schlösser, Burgen,<br />

Freizeitseen und deren Umfeld etc. sollte auf die Errichtung von Windkraftanlagen verzichtet<br />

werden.<br />

Im Rahmen der Ausschlussflächenanalyse wurden für das Untersuchungsgebiet Hellenthal keine<br />

Tabuzonen aus Gründen des Landschaftsbildes, des Kulturlandschaftsschutzes, der Erholungsfunktion<br />

oder aus touristischen Gründen ausgegliedert und dargestellt. Aufgrund der<br />

überwiegend homogenen Landschaftsstruktur im Untersuchungsgebiet stellt sich eine scharfe<br />

Abgrenzung von wertvollen Landschaftsbildeinheiten, Kulturlandschaftsräumen und von touristischen<br />

Anziehungspunkten als sehr schwierig dar.<br />

Die Landschaftsschutzgebiete im Untersuchungsgebiet werden daher nicht als „harte Tabuzonen“<br />

dargestellt und sind damit auch nicht von der weiteren Betrachtung im Hinblick auf ihre<br />

Eignung für die <strong>Windenergie</strong>nutzung ausgeschlossen. Bei der Beurteilung der landschaftsästhetischen<br />

Auswirkungen werden im Hinblick auf die Dimension der Beeinträchtigungen <strong>Windenergie</strong>anlagentypen<br />

mit bestimmten Nabenhöhen und Rotordurchmessern zugrunde gelegt,<br />

die für Mittelgebirgsstandorte eine hohe Eignung aufweisen und von Anlagenherstellern ausdrücklich<br />

empfohlen werden (s. Kap. 7).<br />

Die Beurteilung und Darstellung der Bedeutung des Landschaftsbildes, der landschaftsorientierten<br />

Erholungsfunktion und der touristischen Funktion erfolgt erst auf Ebene der Einzelfalluntersuchung<br />

der verbleibenden Potenzialflächen anhand der Kriterien „Landschaftsbild/Sichtbeziehungen“<br />

und „Erholung, Freizeitnutzung und Tourismus“. Die Bedeutung der einzelnen<br />

hellmann + kunze reichshof ▪ Umweltplanung und Städtebau Seite 25

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