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Windenergie-Potenzialflächenanalyse, Stand 10. Juni 2013

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<strong>Windenergie</strong>-<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> Gemeinde Hellenthal/Eifel<br />

Abbildung 2: Ablaufschema zur Ermittlung von <strong>Windenergie</strong>-Potenzialflächen<br />

Die gesamträumliche flächendeckende Untersuchung zur Ermittlung von geeigneten <strong>Stand</strong>orten<br />

für die <strong>Windenergie</strong>nutzung in der Gemeinde Hellenthal wird unter folgenden planerischen<br />

Prämissen durchgeführt:<br />

• Es sollen nur Flächen als <strong>Stand</strong>orte für <strong>Windenergie</strong>anlagen ermittelt und als Konzentrationszonen<br />

für die <strong>Windenergie</strong>nutzung eruiert werden, die insbesondere unter den gesetzlich<br />

festgeschriebenen Aspekten des Anwohner-, Natur- und besonderen Artenschutzes, des<br />

Landschafts-, Freiraum- sowie allgemeinen Umweltschutzes ein möglichst geringes Störpotenzial<br />

aufweisen.<br />

• Das Repoweringpotenzial der bereits in Betrieb befindlichen <strong>Windenergie</strong>anlagen in den drei<br />

bestehenden Windkonzentrationszonen „Losheim“, „Kehr“ und „Oberreifferscheid-Nord/-Süd“<br />

ist auf Grundlage der Kriterien und Anforderungen des NRW-<strong>Windenergie</strong>erlasses vom<br />

11.07.2011 zu prüfen.<br />

• Um die Synergieeffekte von Windparks bzw. Windfarmen nutzen und negative Beeinträchtigungen<br />

des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion des freien Landschaftsraumes<br />

durch die sog. „Verspargelung“ der Landschaft und weitere Landschaftszersiedlung durch<br />

den Bau und Betrieb von im Außenbereich nach § 35 BauGB an sich privilegierten <strong>Windenergie</strong>-Einzelanlagen<br />

zu vermeiden bzw. zu vermindern, sollen <strong>Windenergie</strong>anlagen soweit<br />

möglich nicht einzeln, sondern durch Bündelung von <strong>Windenergie</strong>anlagen in Windparks bzw.<br />

Windfarmen an geeigneten <strong>Stand</strong>orten konzentriert errichtet und betrieben werden.<br />

• Die ermittelten Flächen bzw. <strong>Stand</strong>orte für die <strong>Windenergie</strong>nutzung sollen ausreichend groß<br />

sein, um zusammenhängende Windparks (bzw. Windfarmen gemäß Nr. 1.6 des Anhangs zur<br />

4. BImSchV oder gemäß Nr. 1.6.3 der Anlage 1 zum UVPG) von mindestens 3 <strong>Windenergie</strong>anlagen<br />

(WEA) mit einer Leistung von mindestens 2 bis 3 MW je Einzelanlage zu ermöglichen.<br />

Dafür werden durchschnittlich je nach Flächenausrichtung und -abgrenzung mind. ca.<br />

15 ha Fläche benötigt.<br />

• Entsprechend den zurzeit geltenden rechtlichen und planerischen Anforderungen (vgl. z. B.<br />

Kap. B.III.3.2 Landesentwicklungsprogramm NRW 1995; Kap. D.2.6 Ziel 1 und 2 Regionalplan<br />

für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln; <strong>Stand</strong> 2006) sollen <strong>Windenergie</strong>anlagen<br />

im Wald nur dann konzipiert werden, wenn die Gesamtuntersuchung des<br />

Gemeindegebietes ergeben hat, dass im Offenland keine geeigneten <strong>Stand</strong>orte für die<br />

<strong>Windenergie</strong>nutzung zur Verfügung stehen.<br />

• <strong>Windenergie</strong>anlagen sollen im Sinne einer ertragreichen und wirtschaftlich effektiven Nutzung<br />

nur an <strong>Stand</strong>orten errichtet werden, auf denen ein wirtschaftlicher Anlagenbetrieb auch<br />

möglich ist. Relevante Kriterien für einen wirtschaftlichen Betrieb sind die vorhandene<br />

Windhöffigkeit und der Erschließungsaufwand.<br />

• Die sonstigen räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Hellenthal und der<br />

Nachbarkommunen sollen bei der <strong>Windenergie</strong>planung so wenig wie möglich eingeschränkt<br />

werden.<br />

hellmann + kunze reichshof ▪ Umweltplanung und Städtebau Seite 13

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