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Windenergie-Potenzialflächenanalyse, Stand 10. Juni 2013

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<strong>Windenergie</strong>-<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> Gemeinde Hellenthal/Eifel<br />

ge unterzogen, die gegen die Ausweisung der Potenzialfläche als Konzentrationszone oder<br />

Vorrangfläche sprechen. Hierzu zählen insbesondere der Natur- und Landschaftsschutz, der<br />

besondere Artenschutz und die Freizeit- und Erholungsfunktion, aber auch die Anforderungen<br />

des Mobil- und Richtfunkbetriebs, des Straßenverkehrsrechts und des Forstrechts.<br />

Die verbleibenden Potenzialflächen werden weiterhin hinsichtlich ihrer Flächengröße und der<br />

Erschließungsmöglichkeiten beurteilt und abschließend unter Berücksichtigung aller aufgeführten<br />

Beurteilungskriterien in eine Rangfolge gebracht. Abschließend wird im Hinblick auf die sich<br />

anschließende Änderung des Flächennutzungsplans die Frage aus gutachterlicher Sicht behandelt,<br />

ob mit der vorgesehenen Ausweisung der im städtebaulichen Plankonzept vorgeschlagenen<br />

Konzentrationszonen der <strong>Windenergie</strong> im Gemeindegebiet „in substanzieller Weise<br />

Raum geschaffen wird“. Gegebenenfalls muss die Gemeinde ihr Auswahlkonzept und die angewendeten<br />

Kriterien für die Ermittlung von Tabuzonen nochmals überprüfen und ändern, wenn<br />

sich der Eindruck aufdrängt, dass der <strong>Windenergie</strong> im Gemeindegebiet nicht ausreichend substanziell<br />

Raum geschaffen wird. Nach aktueller Rechtsprechung sind z. B. isoliert betrachtete<br />

Größenangaben der ermittelten Konzentrationszonen im Verhältnis zur gesamten Fläche des<br />

Gemeindegebiets als Beurteilungskriterium nicht geeignet (vgl. BVERWG 4 CN 1.11 UND 4 CN<br />

2.11 VOM 13.12.2012).<br />

Der Ablauf der einzelnen Arbeitsschritte und das Ergebnis der Untersuchungen sind in Abbildung<br />

2 zusammenfassend dargestellt:<br />

hellmann + kunze reichshof ▪ Umweltplanung und Städtebau Seite 11

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