Windenergie-Potenzialflächenanalyse, Stand 10. Juni 2013
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<strong>Windenergie</strong>-<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> Gemeinde Hellenthal/Eifel<br />
2. Bei der Festlegung der Abstände durch die Gemeinde Hellenthal ist zu berücksichtigen, dass<br />
diese nicht zu groß bemessen werden und damit ggf. einer Verhinderungsplanung Vorschub<br />
geleistet würde. Der <strong>Windenergie</strong>nutzung ist im Gemeindegebiet Hellenthal substanziell Raum<br />
zu schaffen. Dabei verbleibt dem Planungsträger ein gewisser Ermessensspielraum, der durch<br />
die einzuhaltenden Mindestabstände zu den Baugebieten einerseits und durch nicht zu große<br />
Einschränkung des geeigneten Flächenpotenzials für die <strong>Windenergie</strong>nutzung andererseits<br />
begrenzt wird.<br />
3. Ein bereits mehrfach gerichtlich anerkannter Abstand zwischen einer <strong>Windenergie</strong>anlage und<br />
der nächstgelegenen Wohnnutzung unter dem Gesichtspunkt der „optisch bedrängenden Wirkung“<br />
sollte mindestens das 2-fache der Gesamthöhe betragen und ist im Einzelfall zu prüfen.<br />
Erst ab einem Abstand mit dem 3-fachen der Gesamthöhe (bei einer Anlage mit 150 m Gesamthöhe<br />
beträgt der Mindestabstand somit 450 m) ist nicht mehr von einer „optisch bedrängenden<br />
Wirkung“ auf den Menschen, die sich insbesondere aufgrund der Drehbewegungen der<br />
Rotoren ergibt, auszugehen (vgl. z.B. Urteil BVerwG 4 B 72.06 v. 11.12.2006).<br />
Zukünftige Siedlungsflächen können nur berücksichtigt werden, wenn sie durch Darstellung im<br />
Regional- und/oder Flächennutzungsplan bereits verbindlich begründet sind. Dies wird im Plankonzept<br />
für Hellenthal durch die Übernahme der im aktuellen Flächennutzungsplan dargestellten<br />
potenziellen Siedlungsbereiche berücksichtigt.<br />
Auf der Grundlage erster im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt der Gemeinde<br />
Hellenthal vorgestellter Ergebnisse der Ausschlussflächenermittlung und ggf. verbleibender<br />
Potenzialflächen für die Windkraftnutzung im Gemeindegebiet hat der Rat der Gemeinde<br />
Hellenthal am 02.<strong>10.</strong>2012 beschlossen, über die bereits bestehenden Windkonzentrationszonen<br />
Oberreifferscheid-Nord/-Süd, Losheim und Kehr weitere Zonen mit einer Mindestgröße von<br />
15 ha im Flächennutzungsplan auszuweisen.<br />
Aufgrund der Größe der verbleibenden Potenzialflächen, wie z. B. im Bereich „Wiesenhardt“<br />
(Potenzialfläche 1.000.1) und „Hollerath“ (Potenzialfläche 1.000.2) wurde am 02.<strong>10.</strong>2012 weiterhin<br />
beschlossen, das <strong>Windenergie</strong>-Plankonzept auf der Grundlage eines Siedlungsabstandes<br />
von mind. 1.000 m zu geschlossenen Siedlungsbereichen und von mind. 600 m zu Einzelbebauung<br />
im Außenbereich fortzuschreiben. Der Mindestabstand zur Einzelbebauung im Außenbereich<br />
kann um 400 m auf dann 600 m reduziert werden, wenn die Zustimmung der belasteten<br />
Grundstückeigentümer vorliegt und dies im Grundbuch dinglich gesichert wird.<br />
Um bei der Abstandsflächenuntersuchung zu den Siedlungsbereichen dem Ziel gerecht zu werden,<br />
der „<strong>Windenergie</strong> substanziell Raum zu geben (vgl. hierzu: Urteil des BVG, 4. Senat vom<br />
24.01.2008, AZ 4 CN/2/07) und einer Verhinderungsplanung keinen Vorschub zu leisten, wurde<br />
in Abstimmung mit der Gemeinde Hellenthal und der Bezirksregierung Köln ein gestufte Vorgehensweise<br />
bei den gewählten Siedlungsabständen festgelegt. Die Untersuchung des Gemeindegebietes<br />
Hellenthal wurde mit folgenden Mindestabständen zu den Siedlungsbereichen<br />
durchgeführt:<br />
- 600 m/450 m (Innenbereichssiedlungen/Außenbereich/Einzelbebauung),<br />
- 800 m/400 m (Innenbereichssiedlung/Außenbereich/Einzelbebauung),<br />
- 1.000 m/600 m (Innenbereichssiedlung/Außenbereich/Einzelbebauung),<br />
- 1.000 m/1.000 m (Innenbereichssiedlung/Außenbereich/Einzelbebauung).<br />
hellmann + kunze reichshof ▪ Umweltplanung und Städtebau Seite 21