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Windenergie-Potenzialflächenanalyse, Stand 10. Juni 2013

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<strong>Windenergie</strong>-<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> Gemeinde Hellenthal/Eifel<br />

1. ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG<br />

Im Koalitionsvertrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRWSPD – BÜNDNIS 90/DIE<br />

GRÜNEN NRW, Koalitionsvertrag 2012 - 2017) ist als Ziel festgelegt, bis zum Jahr 2020 den Anteil<br />

der Stromerzeugung aus der <strong>Windenergie</strong> in NRW von heute ca. 3% auf mindestens 15%<br />

auszubauen. Der <strong>Windenergie</strong> kommt im Hinblick auf die Belange des Klimaschutzes, der Ressourcenschonung<br />

und der Luftreinhaltung daher eine besondere Bedeutung zu. In NRW ist die<br />

<strong>Windenergie</strong> die tragende Säule der Erneuerbaren Energien, u. a. weil weite Teile des Landes<br />

NRW als hervorragender <strong>Windenergie</strong>standort gelten. Diese Eignung wird auch im Rahmen der<br />

seit Ende Oktober 2012 vorliegenden Untersuchungen zur Potenzialstudie Erneuerbare Energien<br />

NRW Teil 1 - <strong>Windenergie</strong> (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ,<br />

2012) bestätigt.<br />

Bis zum Jahr 2020 sollen bereits bis zu 15% des Stroms in NRW aus <strong>Windenergie</strong> erzeugt<br />

werden. Durch das Repowering bestehender <strong>Windenergie</strong>anlagen (WEA) allein wird dieses Ziel<br />

in NRW nicht erreicht werden können (vgl. hierzu LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VER-<br />

BRAUCHERSCHUTZ, 2012). Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen sind daher vor allem die<br />

Kommunen gefordert, wesentlich mehr Vorrangflächen für die Windkraftnutzung in ihren Flächennutzungsplänen<br />

auszuweisen, als dies bisher in der Vergangenheit erfolgt ist.<br />

Die Gemeinde Hellenthal/Eifel hat bereits 1995/1996 Grob- und Detailuntersuchungen des Gemeindegebietes<br />

im Hinblick auf die <strong>Windenergie</strong>nutzung durchgeführt, die in den Jahren 1996<br />

bis 1998 in der Ausweisung von „Sondergebieten für die Aufstellung von Windkraftanlagen“ im<br />

Flächennutzungsplan in den Bereichen „Losheim“ (Teil 1), „Kehr“ (Teil 2) und<br />

„Oberreifferscheid“ (Teil 3) mündeten. Gleichzeitig wurde der Bebauungsplan Nr. 51 der Gemeinde<br />

Hellenthal - Flächen für Windkraftanlagen - für die o. a. 3 Teilbereiche aufgestellt und<br />

im Jahr 2000 rechtskräftig. Im Jahr 1999 wurde für alle Windkraftanlagen in der Gemeinde eine<br />

Gestaltungssatzung als örtliche Bauvorschrift nach § 86 BauO NW beschlossen, in der allgemeine<br />

Gestaltungsvorschriften für Masten, Rotoren und Gondeln erlassen wurden. Die Gesamthöhe<br />

der Windkraftanlagen wurde für das Gemeindegebiet mit Ausnahme der Gemarkung<br />

Losheim auf max. 100 m über natürlicher Geländeoberfläche begrenzt. In der Gemarkung<br />

Losheim wurde die Nabenhöhe auf max. 85 m beschränkt.<br />

Insgesamt befinden sich im Gemeindegebiet Hellenthal zurzeit (<strong>Stand</strong>: Anfang Mai <strong>2013</strong>) 23<br />

Windkraftanlagen mit einer Gesamt-Nennleistung von 23,7 MW in Betrieb.<br />

Das gesamte Gemeindegebiet von Hellenthal soll nach Veröffentlichung des neuen <strong>Windenergie</strong>erlasses<br />

NRW vom 11.07.2011 erneut auf Potenzialflächen für die <strong>Windenergie</strong>nutzung untersucht<br />

werden. Auch die Möglichkeiten des Repowerings der bereits bestehenden Anlagen in<br />

den drei Teilbereichen sollen unter Berücksichtigung der Kriterien und Anforderungen des neuen<br />

<strong>Windenergie</strong>erlasses NRW geprüft werden. Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde<br />

Hellenthal hat am 13.<strong>10.</strong>2011 beschlossen, eine Windkraft-Plankonzeption zu beauftragen. Das<br />

Planungsbüro HELLMANN + KUNZE REICHSHOF erhielt am 19.<strong>10.</strong>2011 von der Gemeinde<br />

Hellenthal den Auftrag, eine <strong>Windenergie</strong>-Potenzialanalyse auf Grundlage des neuen <strong>Windenergie</strong>erlasses<br />

NRW durchzuführen.<br />

Mit den an das Gemeindegebiet von Hellenthal angrenzenden Städten und Gemeinden in<br />

Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sollen die Ergebnisse der <strong>Windenergie</strong>-<br />

hellmann + kunze reichshof ▪ Umweltplanung und Städtebau Seite 5

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