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Windenergie-Potenzialflächenanalyse, Stand 10. Juni 2013

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<strong>Windenergie</strong>-<strong>Potenzialflächenanalyse</strong> Gemeinde Hellenthal/Eifel<br />

Die Potenzialfläche 1.000.2 „Hollerath“ weist unter Berücksichtigung aller untersuchten Kriterien<br />

insgesamt ein mittleres Konflikt- und Eignungspotenzial auf. Aufgrund des landesplanerisch<br />

formulierten Vorrangs von Offenlandflächen vor Waldflächen bei der Nutzung der <strong>Windenergie</strong><br />

wird daher empfohlen, die Potenzialfläche 1.000.2 „Hollerath“ als potenzielle Windkonzentrationszone<br />

planerisch weiter zu verfolgen.<br />

8. GUTACHTER- UND PLANUNGSEMPFEHLUNG<br />

Die in der <strong>Potenzialflächenanalyse</strong> durchgeführten Untersuchungsschritte führen zur Darstellung<br />

von zwei Potenzialflächen für die <strong>Windenergie</strong>nutzung, die aufgrund ihrer Größe auch eine<br />

Konzentrationswirkung für das übrige Gemeindegebiet von Hellenthal übernehmen könnten.<br />

Aus gutachterlicher Sicht wird empfohlen, die zwei ermittelten Potenzialflächen planerisch weiter<br />

zu verfolgen, da keine weiteren besser geeigneten Flächenpotenziale für die <strong>Windenergie</strong>nutzung<br />

im Gemeindegebiet ermittelt werden konnten. Die Potenzialfläche 1.000.1 „Wiesenhardt“<br />

weist eine deutlich bessere Eignung für die Nutzung der <strong>Windenergie</strong> auf als die Potenzialfläche<br />

1.000.2 „Hollerath“.<br />

Die Realisierung der ermittelten Potenzialflächen ist jedoch von folgenden weiteren Faktoren<br />

abhängig:<br />

- weitere vertiefende Prüfung der landschaftsschutzrechtlichen und artenschutzfachlichen<br />

Belange im Bereich der Potenzialfläche 1.000.2 „Hollerath“ vor allem vor dem<br />

Hintergrund, dass nach derzeitigem landesplanerischem Ziel der Vorrang von Offenlandflächen<br />

vor Waldflächen gilt,<br />

- Überprüfung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen,<br />

- Prüfung der Wirtschaftlichkeit von <strong>Windenergie</strong>anlagen.<br />

Als Ergebnis der bisherigen artenschutzfachlichen Recherchen ist das Vorkommen planungsrelevanter<br />

bzw. streng geschützter Arten, insbesondere von windkraftsensiblen Vögeln und Fledermäusen<br />

in der Potenzialfläche 1.000.2 „Hollerath“ nicht auszuschließen. Dies kann dazu<br />

führen, dass die Flächen nur eingeschränkt bzw. ggf. gar nicht für die <strong>Windenergie</strong>nutzung<br />

nutzbar sein könnten. Es ist daher im nächsten Schritt eine vollständige Bestandsaufnahme des<br />

Arteninventars als Beurteilungsgrundlage für die Artenschutzprüfung Stufe II durchzuführen.<br />

Erst dann kann beurteilt werden, ob die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG betroffen<br />

sind oder nicht. Gegebenenfalls ist die <strong>Windenergie</strong>nutzung nur unter Auflagen und mit Einschränkungen<br />

möglich.<br />

Weiterhin ist im nächsten Schritt zu prüfen, ob die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen<br />

für die angrenzenden Siedlungsbereiche gewährleistet werden können. Im Rahmen der Ausschlussflächenanalyse<br />

wurden zwar bereits Abstände zu schützenswerter Wohnbebauung berücksichtigt.<br />

Es ist aber noch der Nachweis zu erbringen, ob bei einer größeren Anzahl von<br />

<strong>Windenergie</strong>anlagen die gewählten Abstände ausreichend sind und die Richtwerte der TA-Lärm<br />

eingehalten werden können.<br />

hellmann + kunze reichshof ▪ Umweltplanung und Städtebau Seite 49

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