Der Optionsplan - adidas Group
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<strong>adidas</strong>-Salomon AG und Tochtergesellschaften<br />
Erläuterungen zum Konzernabschluß<br />
11. Eigenkapital Auf der Hauptversammlung am 20. Oktober 1995 haben die Aktionäre der Gesellschaft einer<br />
neuen Satzung für die <strong>adidas</strong> AG zugestimmt. Die Satzungsänderungen haben zur Folge, daß<br />
der Nennbetrag pro Stammaktie von DM 50 auf DM 5 reduziert und das Stammkapital von<br />
DM 147.800.000 auf DM 226.746.000 sowie die Aktien von 2.956.000 auf 45.349.200 Stück<br />
erhöht werden. Zusätzlich ermächtigt die Satzung den Vorstand bis zum 1. September 2000 zur<br />
Erhöhung des Stammkapitals, in Abhängigkeit von der Zustimmung des Aufsichtsrates, bis zu<br />
einem Höchstbetrag von:<br />
a) DM 83.700.000 gegen Bareinlage und mit Bezugsrecht der Altaktionäre;<br />
b) DM 22.600.000 gegen Bareinlage, wobei das Bezugsrecht der Altaktionäre mit Zustimmung<br />
des Aufsichtsrates ausgeschlossen werden kann; und<br />
c) DM 7.000.000 gegen Bareinlage oder Sacheinlage für die Gewährung von Aktien an leitende<br />
Angestellte.<br />
Auf der Hauptversammlung am 28. Mai 1997 haben die Aktionäre bezüglich des Kapitals folgende<br />
Satzungsänderung beschlossen:<br />
Die Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Stammkapital<br />
bis zu einem Höchstbetrag von DM 7.000.000 gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen für die<br />
Gewährung von Aktien an Arbeitnehmer und Mitglieder des Vorstandes der <strong>adidas</strong> AG und<br />
verbundener Unternehmen zu erhöhen, wird aufgehoben und wie folgt neu gefaßt:<br />
„<strong>Der</strong> Vorstand ist für die Dauer von zwei Jahren, von der Eintragung des neuen § 4 Abs. 4<br />
der Satzung in das Handelsregister an, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates,<br />
das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen, einmal oder<br />
mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens DM 7.000.000 zu erhöhen. <strong>Der</strong> Vorstand entscheidet<br />
mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluß des Bezugsrechts.“<br />
<strong>Der</strong> Vorstand der <strong>adidas</strong> AG erklärte, in den nächsten zwei Jahren von seiner Ermächtigung,<br />
das Grundkapital bis zum 1. September 2000 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch<br />
Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen, einmalig oder mehrmals, um insgesamt bis zu<br />
DM 22.600.000 erhöhen zu können, in Höhe von DM 7.000.000 keinen Gebrauch zu machen.<br />
Die Satzungsänderung wurde zum Handelsregister angemeldet, ist jedoch noch nicht eingetragen.<br />
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