Gemeinde Kalübbe - Amt Itzstedt
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Begründung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2030<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Tangstedt<br />
2.1.3 Ziele der übergeordneten Landschaftsplanung<br />
Die überörtlichen Ziele der Landschaftsplanung leiten sich aus den Vorgaben des<br />
Bundes- und Landesnaturschutzgesetzes ab, wobei die Landschaftsplanung die<br />
Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung zu beachten hat. Die<br />
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege umfassen den Schutz, die Pflege<br />
und Entwicklung der gesamten natürlichen Umwelt. Hierzu zählt sowohl der<br />
besiedelte, als auch der unbesiedelte Raum (§ 1 LNatSchG). Auftrag und<br />
wesentliche Inhalte der Landschaftsplanung sind,<br />
- die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes nachhaltig zu sichern, d. h., dass<br />
sämtliche Naturgüter wie Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen- und Tierwelt um<br />
ihrer selbst und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten,<br />
- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als<br />
Voraussetzung für die naturverträgliche Erholung zu bewahren und zu pflegen,<br />
- bei Konflikten zwischen Nutzungsansprüchen und den Erfordernissen des<br />
Naturschutzes sachgerechte Lösungen zu erarbeiten.<br />
Seit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes ist die Landschaftsplanung in<br />
zwei Ebenen organisiert, nämlich dem Landschaftsprogramm (gilt für das ganze<br />
Land) und die Landschaftspläne (gelten für die Gebiete der Städte und <strong>Gemeinde</strong>n).<br />
Der noch bestehende Landschaftsrahmenplan (Planungsraum I) sowie der<br />
Regionalplan liefern die notwendigen überregionalen Leitbilder, an denen sich die<br />
künftige Landschaftsentwicklung Tangstedts ausrichten soll.<br />
2.2 Planungen auf kommunaler Ebene<br />
Der aus dem Jahre 1973 stammende Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> Tangstedt<br />
hat in der Folge 7 Änderungen, die zum Abschluss gebracht worden sind, erfahren.<br />
Diese stellen sich wie folgt dar:<br />
1. Änderung Diverse Änderungen in den Ortsteilen Tangstedt, Wilstedt, Rade,<br />
Ehlersberg und Wiemerskamp<br />
3. Änderung Gewerbegebiet südlich des Ortsteils Wilstedt<br />
4. Änderung Teilbereich 1: Ortsteil Tangstedt, begrenzt im Nordwesten durch den<br />
„Wassermühlenweg“ und seine südöstlich angrenzende Bebauung,<br />
im Südwesten durch die Bebauung „Am Eichholz“, „Fasanenring“,<br />
„Amselweg“, „Meisenweg“ sowie die „Hauptstraße“ (K 51), im Süden<br />
durch die Straße „Eichholzkoppel“, im Osten durch landwirtschaftlich<br />
genutzte Flächen zwischen „Wassermühlenweg“ und<br />
„Eichholzkoppel“<br />
Teilbereich 2: Ortsteil Tangstedt, innerer Bereich zwischen<br />
„Hauptstraße“ im Norden und Nordosten, nördlich der „Dorfstraße“,<br />
östlich „Am Herrendamm“<br />
Teilbereich 3: Ortsteil Tangstedt, westlich „Försterweg“, nördlich<br />
„Dorfstraße“<br />
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