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Gemeinde Kalübbe - Amt Itzstedt

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Begründung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2030<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Tangstedt<br />

2.1.3 Ziele der übergeordneten Landschaftsplanung<br />

Die überörtlichen Ziele der Landschaftsplanung leiten sich aus den Vorgaben des<br />

Bundes- und Landesnaturschutzgesetzes ab, wobei die Landschaftsplanung die<br />

Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung zu beachten hat. Die<br />

Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege umfassen den Schutz, die Pflege<br />

und Entwicklung der gesamten natürlichen Umwelt. Hierzu zählt sowohl der<br />

besiedelte, als auch der unbesiedelte Raum (§ 1 LNatSchG). Auftrag und<br />

wesentliche Inhalte der Landschaftsplanung sind,<br />

- die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes nachhaltig zu sichern, d. h., dass<br />

sämtliche Naturgüter wie Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen- und Tierwelt um<br />

ihrer selbst und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten,<br />

- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als<br />

Voraussetzung für die naturverträgliche Erholung zu bewahren und zu pflegen,<br />

- bei Konflikten zwischen Nutzungsansprüchen und den Erfordernissen des<br />

Naturschutzes sachgerechte Lösungen zu erarbeiten.<br />

Seit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes ist die Landschaftsplanung in<br />

zwei Ebenen organisiert, nämlich dem Landschaftsprogramm (gilt für das ganze<br />

Land) und die Landschaftspläne (gelten für die Gebiete der Städte und <strong>Gemeinde</strong>n).<br />

Der noch bestehende Landschaftsrahmenplan (Planungsraum I) sowie der<br />

Regionalplan liefern die notwendigen überregionalen Leitbilder, an denen sich die<br />

künftige Landschaftsentwicklung Tangstedts ausrichten soll.<br />

2.2 Planungen auf kommunaler Ebene<br />

Der aus dem Jahre 1973 stammende Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> Tangstedt<br />

hat in der Folge 7 Änderungen, die zum Abschluss gebracht worden sind, erfahren.<br />

Diese stellen sich wie folgt dar:<br />

1. Änderung Diverse Änderungen in den Ortsteilen Tangstedt, Wilstedt, Rade,<br />

Ehlersberg und Wiemerskamp<br />

3. Änderung Gewerbegebiet südlich des Ortsteils Wilstedt<br />

4. Änderung Teilbereich 1: Ortsteil Tangstedt, begrenzt im Nordwesten durch den<br />

„Wassermühlenweg“ und seine südöstlich angrenzende Bebauung,<br />

im Südwesten durch die Bebauung „Am Eichholz“, „Fasanenring“,<br />

„Amselweg“, „Meisenweg“ sowie die „Hauptstraße“ (K 51), im Süden<br />

durch die Straße „Eichholzkoppel“, im Osten durch landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen zwischen „Wassermühlenweg“ und<br />

„Eichholzkoppel“<br />

Teilbereich 2: Ortsteil Tangstedt, innerer Bereich zwischen<br />

„Hauptstraße“ im Norden und Nordosten, nördlich der „Dorfstraße“,<br />

östlich „Am Herrendamm“<br />

Teilbereich 3: Ortsteil Tangstedt, westlich „Försterweg“, nördlich<br />

„Dorfstraße“<br />

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