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Gemeinde Kalübbe - Amt Itzstedt

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Begründung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2030<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Tangstedt<br />

um so entsprechenden Nachfragen in flexibler Art und Weise begegnen zu können.<br />

Bauleitplanerisch wird das Ziel verfolgt, vorrangig die Bauabsichten der im Ort in<br />

dreistelliger Anzahl vorhandenen Gewerbetreibenden einer geordneten Entwicklung<br />

zuzuführen. Wenn erst mit der Planung begonnen wird, sobald ein Interessent an die<br />

<strong>Gemeinde</strong> herantritt, besteht die Gefahr, dass dieser aufgrund der langwierigen<br />

Planung von seinen Absichten abspringt.<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> Tangstedt, Ortsteil Tangstedt, existiert derzeit kein Gewerbegebiet.<br />

Das Nahversorgungszentrum östlich der Hauptstraße (K 51) hat im Zuge der<br />

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Erweiterungsbedarf angemeldet, um den<br />

veränderten Anforderungen an den Einzelhandel im periodischen Bedarf auch<br />

zukünftig gewachsen zu sein. Diese Erweiterung soll in einer Größe von ca. 0,83 ha<br />

südlich der Eichholzkoppel und östlich der Hauptstraße planungsrechtlich vorbereitet<br />

werden. Im Anschluss an diesen Bereich sollte ein Gewerbegebiet mit einer Größe<br />

von ca. 1,80 ha dargestellt werden (Fläche 20). Bei der Bereitstellung eines<br />

Gewerbegebietes sind sowohl die Eignungen aus dem Landschaftsplan heraus, wie<br />

auch möglichst betriebsgerechte Standortbedingungen zu berücksichtigen. Die<br />

Standortsicherung und gleichzeitig die Perspektive, sich ggf. erweitern zu können,<br />

sind Grundvoraussetzungen für die Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze.<br />

Die Lage des vorgesehenen Gewerbegebietes würde eine überaus günstige<br />

Verbindung an das überörtliche Straßennetz darstellen, weil es nicht weit entfernt<br />

vom Knotenpunkt der K 51 mit der B 432 liegt. Gewerbetreibende würden aus den<br />

östlich und südlich gelegenen Ortsteilen, <strong>Gemeinde</strong>n und Städten gut erreichbar<br />

sein, ohne dass die Ortsteile Tangstedt und Wilstedt durchquert werden müssen.<br />

Diese Planung findet im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

wegen der Lage in einem Regionalen Grünzug und der seitens der Landesplanung<br />

geäußerten Bedenken (noch) nicht statt (siehe dazu auch die Ausführungen unter<br />

Ziffer 3.1 dieser Begründung). Sie wird zurückgestellt bis zur Aufstellung des neuen<br />

Regionalplanes. In der Planzeichnung wird die Planungsabsicht aber bereits jetzt<br />

durch eine ‚Pfeildarstellung‘ dokumentiert.<br />

An der äußersten westlichen <strong>Gemeinde</strong>grenze, westlich des Ortsteils Wilstedt, sollte<br />

darüberhinaus ein 11,09 ha großes Gewerbegebiet (Fläche 7) entstehen. Aufgrund<br />

der Bedenken im Beteiligungsverfahren ist von dieser Planungsüberlegung jedoch<br />

Abstand genommen worden.<br />

3.7 Sonstige Sondergebiete (SO)<br />

Das Spektrum zur Darstellung sonstiger Sondergebiete ist vielfältig. In Städten und<br />

<strong>Gemeinde</strong>n mit zentralörtlicher Funktion sind es zumeist Einzelhandelseinrichtungen,<br />

die aufgrund ihrer Verkaufsfläche von mehr als 800 m² der Darstellung eines<br />

sonstigen Sondergebietes bedürfen. Aber auch Sondergebiete für Fremdenverkehr,<br />

Forschung, Biogasanlagen usw. kommen vermehrt in Betracht, zumal der Katalog<br />

der Auflistungen in § 11 Abs. 2 BauNVO nicht abschließend ist.<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> Tangstedt waren bereits vor der Neuaufstellung dieses<br />

Flächennutzungsplanes sonstige Sondergebiete vorhanden, die auch weiterhin<br />

dargestellt bleiben. Im Einzelnen handelt es sich um:<br />

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