Gemeinde Kalübbe - Amt Itzstedt
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Begründung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2030<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Tangstedt<br />
besteht. Diesbezüglich soll die Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des<br />
Regionalplans abgewartet werden, in dessen Rahmen die <strong>Gemeinde</strong> nach den<br />
Gesprächen mit den Vertreter/inne/n des Landes Schleswig-Holstein und des<br />
Kreises Stormarn erwartet, dass der regionale Grünzug in diesem Bereich<br />
zurückgenommen wird und den gemeindlichen Planungswillen beachtet.<br />
Der Hinweis sei erlaubt, dass das in unmittelbarer Nähe vorhandene Kompostwerk<br />
Bützberg im Regionalen Grünzug gelegen ist und das Landesamt für Landwirtschaft,<br />
Umwelt und ländliche Räume im Jahr 2010 eine Genehmigung zur Erweiterung der<br />
Anlage innerhalb des Regionalen Grünzuges erteilt hat, so dass dort eine nahezu<br />
fünfmal so große Flächeninanspruchnahme stattfindet.<br />
Bei der Auswahl von Flächen für neue bauliche Nutzungen gilt generell der<br />
planungsrechtliche Grundsatz, dass eine Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden<br />
ist und neue Bauflächen möglichst an vorhandene Siedlungsbereiche anzubinden<br />
sind. Die Innenentwicklungspotentiale sind vorrangig auszuschöpfen. Folgende<br />
Kriterien sind dabei zu berücksichtigen bzw. folgende Belange sind in die<br />
gemeindliche Abwägung einzubeziehen:<br />
- Siedlungsbezug (Schutz des Außenbereichs),<br />
- Flächenverfügbarkeit (steht der in Aussicht genommene Standort zur<br />
Verfügung, ggf. auch durch Flächenaustausch),<br />
- Verkehr (Vermeidung massiver Beeinträchtigungen von Ortslagen, Frage des<br />
Ausbauzustandes der am meisten frequentierten Verkehrswege),<br />
- verkehrsräumliche Belange,<br />
- Landschaftsbild (Möglichkeit zur landschaftlichen Einbindung),<br />
- Denkmalpflege (Beachtung des Umgebungsschutzes von Kulturdenkmalen),<br />
- Archäologie (Bodendenkmale und Interessensgebiete),<br />
- Landschaftsschutz (keine Beeinträchtigung von geschützten<br />
Landschaftsteilen),<br />
- Artenschutz (Verbot der Zerstörung von Lebensraum besonders oder streng<br />
geschützter Arten),<br />
- Immissionsschutz (Schutz von Wohn- und anderen geschützten Nutzungen<br />
vor Lärm und Geruch),<br />
- Bodenschutz (Altlasten, Verdachtsstandorte),<br />
- Erschließungsaufwand (Topographie, Baugrundqualität, Ver- und Entsorgung,<br />
insbesondere Oberflächenentwässerung),<br />
- finanzielle und wirtschaftliche Belange,<br />
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