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Gemeinde Kalübbe - Amt Itzstedt

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Begründung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2030<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Tangstedt<br />

besteht. Diesbezüglich soll die Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des<br />

Regionalplans abgewartet werden, in dessen Rahmen die <strong>Gemeinde</strong> nach den<br />

Gesprächen mit den Vertreter/inne/n des Landes Schleswig-Holstein und des<br />

Kreises Stormarn erwartet, dass der regionale Grünzug in diesem Bereich<br />

zurückgenommen wird und den gemeindlichen Planungswillen beachtet.<br />

Der Hinweis sei erlaubt, dass das in unmittelbarer Nähe vorhandene Kompostwerk<br />

Bützberg im Regionalen Grünzug gelegen ist und das Landesamt für Landwirtschaft,<br />

Umwelt und ländliche Räume im Jahr 2010 eine Genehmigung zur Erweiterung der<br />

Anlage innerhalb des Regionalen Grünzuges erteilt hat, so dass dort eine nahezu<br />

fünfmal so große Flächeninanspruchnahme stattfindet.<br />

Bei der Auswahl von Flächen für neue bauliche Nutzungen gilt generell der<br />

planungsrechtliche Grundsatz, dass eine Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden<br />

ist und neue Bauflächen möglichst an vorhandene Siedlungsbereiche anzubinden<br />

sind. Die Innenentwicklungspotentiale sind vorrangig auszuschöpfen. Folgende<br />

Kriterien sind dabei zu berücksichtigen bzw. folgende Belange sind in die<br />

gemeindliche Abwägung einzubeziehen:<br />

- Siedlungsbezug (Schutz des Außenbereichs),<br />

- Flächenverfügbarkeit (steht der in Aussicht genommene Standort zur<br />

Verfügung, ggf. auch durch Flächenaustausch),<br />

- Verkehr (Vermeidung massiver Beeinträchtigungen von Ortslagen, Frage des<br />

Ausbauzustandes der am meisten frequentierten Verkehrswege),<br />

- verkehrsräumliche Belange,<br />

- Landschaftsbild (Möglichkeit zur landschaftlichen Einbindung),<br />

- Denkmalpflege (Beachtung des Umgebungsschutzes von Kulturdenkmalen),<br />

- Archäologie (Bodendenkmale und Interessensgebiete),<br />

- Landschaftsschutz (keine Beeinträchtigung von geschützten<br />

Landschaftsteilen),<br />

- Artenschutz (Verbot der Zerstörung von Lebensraum besonders oder streng<br />

geschützter Arten),<br />

- Immissionsschutz (Schutz von Wohn- und anderen geschützten Nutzungen<br />

vor Lärm und Geruch),<br />

- Bodenschutz (Altlasten, Verdachtsstandorte),<br />

- Erschließungsaufwand (Topographie, Baugrundqualität, Ver- und Entsorgung,<br />

insbesondere Oberflächenentwässerung),<br />

- finanzielle und wirtschaftliche Belange,<br />

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