Gemeinde Kalübbe - Amt Itzstedt
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Begründung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2030<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Tangstedt<br />
genommen wird. Bei der Realisierung der Neubaugebiete sind<br />
landschaftspflegerische Vermeidungs- und Minimierungsgebote zu beachten sowie<br />
Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zu erarbeiten und festzusetzen. Die größeren,<br />
für die Neubebauung notwendigen landschaftspflegerischen Ausgleichs- und<br />
Ersatzflächen können entweder unmittelbar angrenzend an die neuen<br />
Siedlungsflächen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung mit ausgewiesen<br />
oder auf sogenannten Poolflächen nachgewiesen werden.<br />
Mit der Ausweisung von neuen Wohn- und Mischbauflächen mit einer Gesamtgröße<br />
von 25,08 ha wird der landesplanerische Rahmen sicher eingehalten, zumal in den<br />
gemischten Bauflächen unter der Prämisse der Durchmischung nur zum Teil eine<br />
Wohnbebauung stattfinden darf.<br />
Die zulässige Größe der neuen Bauflächen, die u. a. dem Wohnen zur Verfügung<br />
stehen werden, kann unterschiedlich ermittelt werden. Bei Annahme einer Brutto-<br />
Grundstücksgröße von ca. 600 m² ergeben sich ca. 21 ha Bauflächen. Bei Annahme<br />
einer Brutto-Grundstücksgröße von ca. 1.000 ² ergeben sich ca. 35 ha Bauflächen. In<br />
der ‚Brutto-Grundstücksgröße‘ sind neben dem eigentlichen Baugrundstück auch die<br />
notwendigen Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Parkplätze), Grünflächen (z. B.<br />
Kinderspielplätze) und sonstige Flächen (z. B. Knickschutzstreifen, Lärmschutzwall)<br />
enthalten.<br />
Die Ortsteile Ehlersberg, Wulksfelde und Siedlung-Wilstedt erhalten keine neuen<br />
Siedlungsgebiete. Eine Eigenentwicklung ist hier auf den vorhandenen<br />
Innenverdichtungspotentialen und im neuen Flächennutzungsplan dargestellten<br />
Arrondierungsflächen möglich. Weitere sonstige Wohnbebauung würde das<br />
landwirtschaftliche Dorfgefüge beeinträchtigen.<br />
3.4 Wohnbauflächen (W), Wohngebiete (WA-WR)<br />
In der Planzeichnung werden überwiegend sowohl für die bestehenden als auch für<br />
die zu entwickelnden Wohnbauflächen nur Bauflächen gem. § 1 Abs. 1 BauNVO und<br />
keine Baugebiete gem. § 1 Abs. 2 BauNVO dargestellt. Für die Wohnbauflächen soll<br />
der Flächennutzungsplan keine zu starren Regelungen aufnehmen, um in der<br />
verbindlichen Bauleitplanung noch Spielräume zu haben. Eine Ausnahme stellen die<br />
Baugebiete in der Siedlung-Wilstedt dar, die vollständig durch B-Pläne überplant und<br />
in der Örtlichkeit bebaut sind.<br />
Wie schon unter Ziffer 2.1.2 dargestellt, soll sich die Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong><br />
Tangstedt auf die Ortsteile Tangstedt und Wilstedt konzentrieren. Dabei entfällt der<br />
größte Teil der beabsichtigten wohnbaulichen Entwicklung auf den Ortsteil<br />
Tangstedt, da sich hier die meisten Infrastruktureinrichtungen befinden. Die zwei<br />
größeren wohnbaulichen Entwicklungsflächen befinden sich im westlichen und<br />
südlichen Bereich des Ortsteils. Die genauen Lagen und Größen lassen sich aus der<br />
im Anhang befindlichen Aufstellung ablesen. In der Summe werden im Ortsteil<br />
Tangstedt ca. 14,01 ha Wohnbaufläche neu ausgewiesen.<br />
Im Norden des Ortsteils Wilstedt wird eine ca. 5,95 ha, im Süden des Ortsteils eine<br />
ca. 2,47 ha große Wohnbaufläche neu dargestellt.<br />
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