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Gemeinde Kalübbe - Amt Itzstedt

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Begründung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2030<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Tangstedt<br />

genommen wird. Bei der Realisierung der Neubaugebiete sind<br />

landschaftspflegerische Vermeidungs- und Minimierungsgebote zu beachten sowie<br />

Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zu erarbeiten und festzusetzen. Die größeren,<br />

für die Neubebauung notwendigen landschaftspflegerischen Ausgleichs- und<br />

Ersatzflächen können entweder unmittelbar angrenzend an die neuen<br />

Siedlungsflächen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung mit ausgewiesen<br />

oder auf sogenannten Poolflächen nachgewiesen werden.<br />

Mit der Ausweisung von neuen Wohn- und Mischbauflächen mit einer Gesamtgröße<br />

von 25,08 ha wird der landesplanerische Rahmen sicher eingehalten, zumal in den<br />

gemischten Bauflächen unter der Prämisse der Durchmischung nur zum Teil eine<br />

Wohnbebauung stattfinden darf.<br />

Die zulässige Größe der neuen Bauflächen, die u. a. dem Wohnen zur Verfügung<br />

stehen werden, kann unterschiedlich ermittelt werden. Bei Annahme einer Brutto-<br />

Grundstücksgröße von ca. 600 m² ergeben sich ca. 21 ha Bauflächen. Bei Annahme<br />

einer Brutto-Grundstücksgröße von ca. 1.000 ² ergeben sich ca. 35 ha Bauflächen. In<br />

der ‚Brutto-Grundstücksgröße‘ sind neben dem eigentlichen Baugrundstück auch die<br />

notwendigen Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Parkplätze), Grünflächen (z. B.<br />

Kinderspielplätze) und sonstige Flächen (z. B. Knickschutzstreifen, Lärmschutzwall)<br />

enthalten.<br />

Die Ortsteile Ehlersberg, Wulksfelde und Siedlung-Wilstedt erhalten keine neuen<br />

Siedlungsgebiete. Eine Eigenentwicklung ist hier auf den vorhandenen<br />

Innenverdichtungspotentialen und im neuen Flächennutzungsplan dargestellten<br />

Arrondierungsflächen möglich. Weitere sonstige Wohnbebauung würde das<br />

landwirtschaftliche Dorfgefüge beeinträchtigen.<br />

3.4 Wohnbauflächen (W), Wohngebiete (WA-WR)<br />

In der Planzeichnung werden überwiegend sowohl für die bestehenden als auch für<br />

die zu entwickelnden Wohnbauflächen nur Bauflächen gem. § 1 Abs. 1 BauNVO und<br />

keine Baugebiete gem. § 1 Abs. 2 BauNVO dargestellt. Für die Wohnbauflächen soll<br />

der Flächennutzungsplan keine zu starren Regelungen aufnehmen, um in der<br />

verbindlichen Bauleitplanung noch Spielräume zu haben. Eine Ausnahme stellen die<br />

Baugebiete in der Siedlung-Wilstedt dar, die vollständig durch B-Pläne überplant und<br />

in der Örtlichkeit bebaut sind.<br />

Wie schon unter Ziffer 2.1.2 dargestellt, soll sich die Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong><br />

Tangstedt auf die Ortsteile Tangstedt und Wilstedt konzentrieren. Dabei entfällt der<br />

größte Teil der beabsichtigten wohnbaulichen Entwicklung auf den Ortsteil<br />

Tangstedt, da sich hier die meisten Infrastruktureinrichtungen befinden. Die zwei<br />

größeren wohnbaulichen Entwicklungsflächen befinden sich im westlichen und<br />

südlichen Bereich des Ortsteils. Die genauen Lagen und Größen lassen sich aus der<br />

im Anhang befindlichen Aufstellung ablesen. In der Summe werden im Ortsteil<br />

Tangstedt ca. 14,01 ha Wohnbaufläche neu ausgewiesen.<br />

Im Norden des Ortsteils Wilstedt wird eine ca. 5,95 ha, im Süden des Ortsteils eine<br />

ca. 2,47 ha große Wohnbaufläche neu dargestellt.<br />

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