Gemeinde Kalübbe - Amt Itzstedt
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Begründung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2030<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Tangstedt<br />
Bodenhaushalt nach wie vor häufig zu Lasten landwirtschaftlicher Flächen gehen,<br />
darf bei der Auflistung der Gründe für eine zukünftige Abnahme nicht unerwähnt<br />
bleiben, auch wenn der Erlass vom 30. März 2011 das Ausmaß begrenzen wird.<br />
3.18 Nachrichtliche Übernahmen<br />
Gemäß § 5 Abs. 4 BauGB sollen Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die<br />
nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, nachrichtlich übernommen<br />
werden. Dabei handelt es sich in der <strong>Gemeinde</strong> Tangstedt u. a. auch um die dem<br />
Denkmalschutz unterliegenden Standorte, die unter dem Punkt 2.4 ein eigenes<br />
Kapitel erhalten haben. Entsprechendes trifft auf Altlasten und altlastverdächtige<br />
Flächen zu, die im Kapitel 3.13.2 aufgeführt und in den Flächennutzungsplan<br />
nachrichtlich übernommen worden sind.<br />
Von wesentlicher Bedeutung sind darüber hinaus die Natur-, Landschafts- und<br />
Wasserschutzgebiete.<br />
Ca. 1,5 km nördlich von Wilstedt verläuft seit 2004 die Südgrenze des Europäischen<br />
Vogelschutzgebietes Oberalster (EGV DE 2226-401 ,,Alsterniederung"). Die Fläche<br />
von 909 ha liegt gleichzeitig im 1.165 ha großen FFH-Gebiet „Alstersystem bis<br />
<strong>Itzstedt</strong>er See und Nienwohlder Moor" (DE 2226-391). Dieses Schutzgebiet grenzt<br />
an seinem südlichsten Ende an die Ostseite des Guts Wulksfelde. Weiterhin als<br />
FFH-Gebiet gemeldet ist das ,,Wittmoor" (DE 2326-301). Es bildet eine Exklave<br />
südlich zum <strong>Gemeinde</strong>gebiet.<br />
Als Naturschutzgebiete können Gebiete gesichert werden, „in denen ein besonderer<br />
Schutz der Natur in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen<br />
- zur Erhaltung oder Entwicklung bestimmter oder vielfältiger Pflanzen- und<br />
Tiergesellschaften und ihrer Lebensräume oder bestimmte Pflanzen- oder<br />
Tierarten und ihre Bestände,<br />
- wegen ihrer Seltenheit oder Vielfalt ihres gemeinsamen Lebensraums,<br />
- wegen ihrer besonderen Eigenart oder Schönheit oder<br />
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen<br />
Gründen erforderlich ist“ (LNatSchG, § 17 (1)).<br />
Seit Oktober 1981 ist das „Wittmoor“ per Landesverordnung als Naturschutzgebiet<br />
geschützt. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes beträgt 106,4 ha, davon<br />
liegen etwa 55 ha im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von Tangstedt. Das Naturschutzgebiet dient<br />
dem Schutz eines in einer Talwasserscheide entstandenen Hochmoores, von Heideund<br />
Trockenrasenbereichen, vielfältigen Pflanzengesellschaften und einer<br />
artenreichen Tierwelt. Die heute vorherrschenden Pflanzengesellschaften umfassen<br />
v. a. Pfeifengrasstadien und Birkenmoorwald. In dem Naturschutzgebiet sind alle<br />
Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung oder zu einer<br />
nachhaltigen Störung führen könnten, verboten. Insbesondere sind die in § 4 der<br />
Landesverordnung aufgeführten Verbote zu beachten.<br />
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