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Gemeinde Kalübbe - Amt Itzstedt

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Begründung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2030<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Tangstedt<br />

Das Kompostwerk Bützberg (SO „Kompostwerk“) hat bislang bis zu 30.000 Tonnen<br />

Bioabfall jährlich zu Kompost verarbeitet. Die Stadtreinigung Hamburg war seit<br />

Anlagengründung im Jahr 1995 Hauptlieferant, der Bioabfall stammte überwiegend<br />

aus Hamburger Haushalten. Anfang 2009 ging die Anlage in den Besitz der<br />

Stadtreinigung Hamburg über. Im Jahr 2010 ist durch das Landesamt für<br />

Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)<br />

als oberster Landesbehörde eine Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 des<br />

Bundesimmissionsschutzgesetzes erteilt worden. Die Änderung betrifft die<br />

Trockenfermentation und die zukünftig zulässige Verarbeitung von bis zu 90.000<br />

Tonnen Bioabfall. Die Genehmigung ist einfachrechtlich auf Grundlage des<br />

Privilegierungstatbestandes des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB erteilt worden, wonach<br />

Vorhaben wegen ihrer nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen ihrer<br />

besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich angesiedelt werden sollen.<br />

Eine private Einwendung im Zuge des Genehmigungsverfahrens, die die Frage der<br />

Erforderlichkeit einer Bauleitplanung thematisierte, wurde ohne Erörterungstermin,<br />

aber nach fachlicher und juristischer Prüfung im Hause des LLUR, zurückgewiesen.<br />

Das LLUR führt u. a. aus: „Unabhängig davon sind die Darstellungen im F-Plan nicht<br />

mehr maßgeblich, da sie bereits seit Errichtung der Kompostierungsanlage nicht<br />

mehr mit der tatsächlichen Nutzung der Flächen übereinstimmten.“ Die <strong>Gemeinde</strong><br />

Tangstedt nimmt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes nun zum Anlass,<br />

die Darstellung im F-Plan in Übereinstimmung mit der tatsächlichen Nutzung zu<br />

bringen.<br />

Beabsichtigt ist die Erweiterung des Nahversorgungszentrums im Süden der<br />

Ortslage Tangstedt (SO „Nahversorgungszentrum“). Dadurch, dass sich sowohl die<br />

Kundenanforderungen gewandelt haben, als auch durch Pfandrücknahme die<br />

Vorhaltung zusätzlicher Flächen erforderlich geworden ist, wird eine Erweiterung<br />

dringend notwendig. Der Vollversorger beabsichtigt, sich in die Fläche des<br />

Discounters zu erweitern, um so seine Angebotspalette vertiefen zu können. Der<br />

Discounter seinerseits soll seinen Platz dann neu auf der Erweiterungsfläche finden.<br />

Im Ergebnis soll der Einzelhandelsstandort moderat vergrößert und gestärkt werden,<br />

um auch weiterhin wettbewerbsfähig zu sein.<br />

Voraussetzung für die Ausweisung an dem vorgesehenen Standort war eine Prüfung<br />

von Standortalternativen. In der Ausarbeitung vom 10. Juni 2013 wurden folgende<br />

fünf Standorte gegenübergestellt:<br />

Standort 1: Nördlicher Ortsrand Wilstedt<br />

Standort 2: Südlicher Ortsrand Wilstedt<br />

Standort 3: Fernmeldeturm Tangstedt<br />

Standort 4: Östlich Lindenallee Tangstedt<br />

Standort 5: Südlich Eichholzkoppel Tangstedt<br />

Im Rahmen der Untersuchung erfolgte eine Abwägung der Standorteignung<br />

hinsichtlich der Einflüsse der Stadt- und Landschaftsplanung, des Schallschutzes<br />

und der Verkehrsplanung im Umfeld der fünf Standorte. Die Eignung der Standorte<br />

wurde anschließend vergleichend als Rangfolge dargestellt, wobei dem Standort 5,<br />

der identisch ist mit der Fläche 35 im Flächennutzungsplan, die Priorität vor dem<br />

Standort 2 eingeräumt worden ist.<br />

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