Gemeinde Kalübbe - Amt Itzstedt
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Begründung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2030<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Tangstedt<br />
Das Kompostwerk Bützberg (SO „Kompostwerk“) hat bislang bis zu 30.000 Tonnen<br />
Bioabfall jährlich zu Kompost verarbeitet. Die Stadtreinigung Hamburg war seit<br />
Anlagengründung im Jahr 1995 Hauptlieferant, der Bioabfall stammte überwiegend<br />
aus Hamburger Haushalten. Anfang 2009 ging die Anlage in den Besitz der<br />
Stadtreinigung Hamburg über. Im Jahr 2010 ist durch das Landesamt für<br />
Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)<br />
als oberster Landesbehörde eine Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 des<br />
Bundesimmissionsschutzgesetzes erteilt worden. Die Änderung betrifft die<br />
Trockenfermentation und die zukünftig zulässige Verarbeitung von bis zu 90.000<br />
Tonnen Bioabfall. Die Genehmigung ist einfachrechtlich auf Grundlage des<br />
Privilegierungstatbestandes des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB erteilt worden, wonach<br />
Vorhaben wegen ihrer nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen ihrer<br />
besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich angesiedelt werden sollen.<br />
Eine private Einwendung im Zuge des Genehmigungsverfahrens, die die Frage der<br />
Erforderlichkeit einer Bauleitplanung thematisierte, wurde ohne Erörterungstermin,<br />
aber nach fachlicher und juristischer Prüfung im Hause des LLUR, zurückgewiesen.<br />
Das LLUR führt u. a. aus: „Unabhängig davon sind die Darstellungen im F-Plan nicht<br />
mehr maßgeblich, da sie bereits seit Errichtung der Kompostierungsanlage nicht<br />
mehr mit der tatsächlichen Nutzung der Flächen übereinstimmten.“ Die <strong>Gemeinde</strong><br />
Tangstedt nimmt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes nun zum Anlass,<br />
die Darstellung im F-Plan in Übereinstimmung mit der tatsächlichen Nutzung zu<br />
bringen.<br />
Beabsichtigt ist die Erweiterung des Nahversorgungszentrums im Süden der<br />
Ortslage Tangstedt (SO „Nahversorgungszentrum“). Dadurch, dass sich sowohl die<br />
Kundenanforderungen gewandelt haben, als auch durch Pfandrücknahme die<br />
Vorhaltung zusätzlicher Flächen erforderlich geworden ist, wird eine Erweiterung<br />
dringend notwendig. Der Vollversorger beabsichtigt, sich in die Fläche des<br />
Discounters zu erweitern, um so seine Angebotspalette vertiefen zu können. Der<br />
Discounter seinerseits soll seinen Platz dann neu auf der Erweiterungsfläche finden.<br />
Im Ergebnis soll der Einzelhandelsstandort moderat vergrößert und gestärkt werden,<br />
um auch weiterhin wettbewerbsfähig zu sein.<br />
Voraussetzung für die Ausweisung an dem vorgesehenen Standort war eine Prüfung<br />
von Standortalternativen. In der Ausarbeitung vom 10. Juni 2013 wurden folgende<br />
fünf Standorte gegenübergestellt:<br />
Standort 1: Nördlicher Ortsrand Wilstedt<br />
Standort 2: Südlicher Ortsrand Wilstedt<br />
Standort 3: Fernmeldeturm Tangstedt<br />
Standort 4: Östlich Lindenallee Tangstedt<br />
Standort 5: Südlich Eichholzkoppel Tangstedt<br />
Im Rahmen der Untersuchung erfolgte eine Abwägung der Standorteignung<br />
hinsichtlich der Einflüsse der Stadt- und Landschaftsplanung, des Schallschutzes<br />
und der Verkehrsplanung im Umfeld der fünf Standorte. Die Eignung der Standorte<br />
wurde anschließend vergleichend als Rangfolge dargestellt, wobei dem Standort 5,<br />
der identisch ist mit der Fläche 35 im Flächennutzungsplan, die Priorität vor dem<br />
Standort 2 eingeräumt worden ist.<br />
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