Gemeinde Kalübbe - Amt Itzstedt
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Begründung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2030<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Tangstedt<br />
nordwestlich an das bestehende Landschaftsschutzgebiet an, so dass alle<br />
Landschaftsschutzgebiete miteinander verbunden wären.<br />
Die geplanten Landschaftsschutzgebiete sind gemäß der Landesverordnung über<br />
Inhalte und Verfahren der örtlichen Landschaftsplanung (Landschaftsplan-VO,<br />
v. 29.06.1998, § 5) aus dem Landschaftsrahmenplan als fachlicher Vorgabe für den<br />
örtlichen Landschaftsplan übernommen worden und im Flächennutzungsplan<br />
nachrichtlich dargestellt.<br />
Der Regionalplan kennzeichnet einen Bereich im Westen von Tangstedt als<br />
Teilbereich eines Gebietes mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz<br />
mit dem Ziel der nachhaltigen Sicherung der Trinkwasserversorgung. Es handelt sich<br />
um das Wasserschutzgebiet Norderstedt, dessen entsprechende Verordnung vom<br />
16. Dezember 1998 datiert und am 27. Januar 2010 ersetzt wurde. Mit<br />
Landesverordnung vom 26. November 1999 wurde das Wasserschutzgebiet<br />
„Henstedt-Rhen“ festgesetzt, von dem das <strong>Gemeinde</strong>gebiet Tangstedt im äußersten<br />
Nordwesten betroffen ist. Es dient den Wassergewinnungsanlagen des<br />
Zweckverbandes Wasserversorgung Kaltenkirchen - Henstedt-Ulzburg mit Sitz in<br />
Henstedt-Ulzburg. Diese Verordnung wurde gleichfalls am 27. Januar 2010 ersetzt.<br />
In den Wasserschutzgebieten hat der vorsorgende Grundwasserschutz ein<br />
besonderes Gewicht gegenüber anderen Nutzungsansprüchen. Alle Vorhaben, die<br />
zu einer Beeinträchtigung des Grundwassers führen, sind zu vermeiden.<br />
In den Flächennutzungsplan wurde nachträglich das bestehende<br />
Überschwemmungsgebiet der Alster übernommen.<br />
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