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Gemeinde Kalübbe - Amt Itzstedt

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Begründung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2030<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Tangstedt<br />

nordwestlich an das bestehende Landschaftsschutzgebiet an, so dass alle<br />

Landschaftsschutzgebiete miteinander verbunden wären.<br />

Die geplanten Landschaftsschutzgebiete sind gemäß der Landesverordnung über<br />

Inhalte und Verfahren der örtlichen Landschaftsplanung (Landschaftsplan-VO,<br />

v. 29.06.1998, § 5) aus dem Landschaftsrahmenplan als fachlicher Vorgabe für den<br />

örtlichen Landschaftsplan übernommen worden und im Flächennutzungsplan<br />

nachrichtlich dargestellt.<br />

Der Regionalplan kennzeichnet einen Bereich im Westen von Tangstedt als<br />

Teilbereich eines Gebietes mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz<br />

mit dem Ziel der nachhaltigen Sicherung der Trinkwasserversorgung. Es handelt sich<br />

um das Wasserschutzgebiet Norderstedt, dessen entsprechende Verordnung vom<br />

16. Dezember 1998 datiert und am 27. Januar 2010 ersetzt wurde. Mit<br />

Landesverordnung vom 26. November 1999 wurde das Wasserschutzgebiet<br />

„Henstedt-Rhen“ festgesetzt, von dem das <strong>Gemeinde</strong>gebiet Tangstedt im äußersten<br />

Nordwesten betroffen ist. Es dient den Wassergewinnungsanlagen des<br />

Zweckverbandes Wasserversorgung Kaltenkirchen - Henstedt-Ulzburg mit Sitz in<br />

Henstedt-Ulzburg. Diese Verordnung wurde gleichfalls am 27. Januar 2010 ersetzt.<br />

In den Wasserschutzgebieten hat der vorsorgende Grundwasserschutz ein<br />

besonderes Gewicht gegenüber anderen Nutzungsansprüchen. Alle Vorhaben, die<br />

zu einer Beeinträchtigung des Grundwassers führen, sind zu vermeiden.<br />

In den Flächennutzungsplan wurde nachträglich das bestehende<br />

Überschwemmungsgebiet der Alster übernommen.<br />

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