Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg
Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg
Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg
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Begründung<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>„Bahnhofstraße“</strong><br />
ist, wenn die Stellplätze mit ihren Zufahrten mit breitfugig verlegten Pflaster (mehr als<br />
<strong>25</strong> % Fugenanteil), Rasengittersteinen, Schotterrasen o. ä. befestigt werden.<br />
Damit ist eine Überschreitung nur unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte möglich.<br />
Weiterhin wird mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 5 geregelt, dass bei der Ermittlung<br />
der Geschossfläche die Fläche der Garagengeschosse unberücksichtigt bleibt. Die Garagengeschosse<br />
in einer Tiefgarage sind auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse<br />
nicht mit anzurechnen. Des Weiteren sind Tiefgaragen auch außerhalb der überbaubaren<br />
Grundstücksflächen zulässig. Mit dieser Festsetzung soll neben der Wohn- und<br />
Geschäftsnutzung Parkraum geschaffen werden können, ohne die gewünschte Ausnutzbarkeit<br />
des Grundstückes für die o.g. zielgerichtete Nutzungsart stark zu beeinflussen.<br />
Mit dieser textlichen Festsetzung wird zudem wertvolles Bauland für das Parken<br />
nicht blockiert bzw. verwertet.<br />
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete WA 1 - 2 werden ausschließlich Baugrenzen<br />
für die Bauflächenabgrenzung gewählt. Die Baugrenze wird zur Bahnhofstraße durchgängig<br />
mit einem Abstand von 5,00 m zur Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. Innerhalb<br />
des WA 1 und WA 2 –Gebietes wird ein für sich eigenständiger überbaubarer Bereich<br />
festgesetzt, so dass für den innenliegenden Bereich ein selbständiges Gebäude<br />
entstehen kann. Im WA 1-Gebiet ist der überbaubare Bereich bei den schmalen<br />
Grundstücken und auf den Grundstücken, wo die Gebäude weit zurückgesetzt von der<br />
Straßenseite vorhanden sind, in größerer Tiefe festgesetzt, um auch diesen Grundstücken<br />
eine angemessene Erweiterungsmöglichkeit zu geben und dadurch eine Entscheidung<br />
zur Erhaltung der straßenseitigen Fassaden mit hohem Gestaltungswert zu<br />
erleichtern.<br />
2. Verkehrsflächen<br />
Straßen<br />
Das Plangebiet ist durch die bereits ausgebauten Straßen Museumstraße, Pingel-<br />
Anton-Platz, Bahnhofstraße und Emsteker Straße an das örtliche und überörtliche<br />
Straßennetz angeschlossen. Die Bahnhofstraße und Emsteker Straße sind nach dem<br />
Prinzip der Funktionstrennung ausgebaut. Hier sind die Fahr- und Parkflächen von<br />
den Flächen der Fußgänger getrennt.<br />
Die angestrebte städtebauliche Entwicklung, entlang der Emsteker Straße einen attraktiven<br />
geschäftlichen Übergang zu schaffen, bedingt langfristig eine Neugestaltung<br />
des Straßenraumes und der Berücksichtigung neuer und vielfältiger Nutzungsansprüche.<br />
Der Pingel-Anton-Platz wurde im Rahmen der Innenstadtsanierung in Form eines<br />
Kreisverkehrs neu gestaltet. Die Hagenstraße wurde im Rahmen der GVFG-<br />
Maßnahme entsprechend dem Prinzip der Funktionstrennung ausgebaut.<br />
Die innerhalb des Plangebietes gelegenen Straßen Museumstraße, Pingel-Anton-<br />
Platz, Bahnhofstraße und Emsteker Straße werden im <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> entsprechend<br />
ihrer derzeitigen Funktion als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.<br />
Nördlich der Bahnhofstraße zwischen den Gebäuden Bahnhofstraße 45 und 47 verläuft<br />
eine 3 m breite Anliegerstraße. Sie hat die Funktion die anliegenden Wohngebäude<br />
und das Schulgrundstück des Landkreises <strong>Cloppenburg</strong> zu erschließen.<br />
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