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Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg

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Begründung<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>„Bahnhofstraße“</strong><br />

ist, wenn die Stellplätze mit ihren Zufahrten mit breitfugig verlegten Pflaster (mehr als<br />

<strong>25</strong> % Fugenanteil), Rasengittersteinen, Schotterrasen o. ä. befestigt werden.<br />

Damit ist eine Überschreitung nur unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte möglich.<br />

Weiterhin wird mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 5 geregelt, dass bei der Ermittlung<br />

der Geschossfläche die Fläche der Garagengeschosse unberücksichtigt bleibt. Die Garagengeschosse<br />

in einer Tiefgarage sind auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse<br />

nicht mit anzurechnen. Des Weiteren sind Tiefgaragen auch außerhalb der überbaubaren<br />

Grundstücksflächen zulässig. Mit dieser Festsetzung soll neben der Wohn- und<br />

Geschäftsnutzung Parkraum geschaffen werden können, ohne die gewünschte Ausnutzbarkeit<br />

des Grundstückes für die o.g. zielgerichtete Nutzungsart stark zu beeinflussen.<br />

Mit dieser textlichen Festsetzung wird zudem wertvolles Bauland für das Parken<br />

nicht blockiert bzw. verwertet.<br />

Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete WA 1 - 2 werden ausschließlich Baugrenzen<br />

für die Bauflächenabgrenzung gewählt. Die Baugrenze wird zur Bahnhofstraße durchgängig<br />

mit einem Abstand von 5,00 m zur Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. Innerhalb<br />

des WA 1 und WA 2 –Gebietes wird ein für sich eigenständiger überbaubarer Bereich<br />

festgesetzt, so dass für den innenliegenden Bereich ein selbständiges Gebäude<br />

entstehen kann. Im WA 1-Gebiet ist der überbaubare Bereich bei den schmalen<br />

Grundstücken und auf den Grundstücken, wo die Gebäude weit zurückgesetzt von der<br />

Straßenseite vorhanden sind, in größerer Tiefe festgesetzt, um auch diesen Grundstücken<br />

eine angemessene Erweiterungsmöglichkeit zu geben und dadurch eine Entscheidung<br />

zur Erhaltung der straßenseitigen Fassaden mit hohem Gestaltungswert zu<br />

erleichtern.<br />

2. Verkehrsflächen<br />

Straßen<br />

Das Plangebiet ist durch die bereits ausgebauten Straßen Museumstraße, Pingel-<br />

Anton-Platz, Bahnhofstraße und Emsteker Straße an das örtliche und überörtliche<br />

Straßennetz angeschlossen. Die Bahnhofstraße und Emsteker Straße sind nach dem<br />

Prinzip der Funktionstrennung ausgebaut. Hier sind die Fahr- und Parkflächen von<br />

den Flächen der Fußgänger getrennt.<br />

Die angestrebte städtebauliche Entwicklung, entlang der Emsteker Straße einen attraktiven<br />

geschäftlichen Übergang zu schaffen, bedingt langfristig eine Neugestaltung<br />

des Straßenraumes und der Berücksichtigung neuer und vielfältiger Nutzungsansprüche.<br />

Der Pingel-Anton-Platz wurde im Rahmen der Innenstadtsanierung in Form eines<br />

Kreisverkehrs neu gestaltet. Die Hagenstraße wurde im Rahmen der GVFG-<br />

Maßnahme entsprechend dem Prinzip der Funktionstrennung ausgebaut.<br />

Die innerhalb des Plangebietes gelegenen Straßen Museumstraße, Pingel-Anton-<br />

Platz, Bahnhofstraße und Emsteker Straße werden im <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> entsprechend<br />

ihrer derzeitigen Funktion als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.<br />

Nördlich der Bahnhofstraße zwischen den Gebäuden Bahnhofstraße 45 und 47 verläuft<br />

eine 3 m breite Anliegerstraße. Sie hat die Funktion die anliegenden Wohngebäude<br />

und das Schulgrundstück des Landkreises <strong>Cloppenburg</strong> zu erschließen.<br />

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