Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg
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Begründung<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>„Bahnhofstraße“</strong><br />
2.2 Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes<br />
2.2.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung<br />
Mit der Planung sind die unter Pkt. 2.1 ermittelten Umweltauswirkungen verbunden.<br />
Durch die Neuaufstellung soll der bestehende <strong>Bebauungsplan</strong> den jetzigen Gegebenheiten<br />
angepasst werden. Durch einige Veränderungen im Bereich Bahnhofstraße, z.<br />
B. Umsiedlung des Finanzamtes, Folgenutzung frei werdender Gebäude, zusätzlicher<br />
Raumbedarf für die Polizei etc. ergibt sich ein städtebauliches Planungsbedürfnis, um<br />
die Entwicklung steuernd zu begleiten.<br />
2.2.2 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Ohne die Neuaufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es wäre eine Anpassung sowie eine steuernde<br />
Entwicklung nicht möglich.<br />
2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />
Umweltauswirkungen<br />
Nach § 1 a (3) BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits<br />
vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.<br />
Der überwiegende Teil der Bebauung ist bereits umgesetzt.<br />
Der Geltungsbereich der Neuaufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es wird durch den <strong>Bebauungsplan</strong><br />
<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> – Bahnhofstraße – aus dem Jahre 1988 erfasst. Der <strong>Bebauungsplan</strong><br />
umfasst auch einen Teil des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 51.<br />
Ausgleichsmaßnahmen sind nicht vorgesehen, da im Rahmen der alten <strong>Bebauungsplan</strong>ung<br />
eine höhere Versiegelung möglich wäre und die Bebauung größtenteils umgesetzt<br />
ist.<br />
2.3.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />
Bei den Baumaßnahmen ist die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen<br />
und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ zu berücksichtigen.<br />
Der erhaltenswerte Baumbestand wird im <strong>Bebauungsplan</strong> festgesetzt.<br />
3. Zusätzliche Angaben<br />
3.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung<br />
Zur Beurteilung der Planung aus Sicht von Natur und Landschaft wurde eine Biotoptypenbeschreibung<br />
und Bewertung durchgeführt.<br />
Schwierigkeiten bei der Erhebung der Grundlagen haben sich nicht ergeben.<br />
3.2 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung<br />
Da keine Kompensationsmaßnahmen festgelegt werden, ist eine Umweltüberwachung<br />
nicht erforderlich.<br />
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