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Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg

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Begründung<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>„Bahnhofstraße“</strong><br />

2.2 Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes<br />

2.2.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung<br />

Mit der Planung sind die unter Pkt. 2.1 ermittelten Umweltauswirkungen verbunden.<br />

Durch die Neuaufstellung soll der bestehende <strong>Bebauungsplan</strong> den jetzigen Gegebenheiten<br />

angepasst werden. Durch einige Veränderungen im Bereich Bahnhofstraße, z.<br />

B. Umsiedlung des Finanzamtes, Folgenutzung frei werdender Gebäude, zusätzlicher<br />

Raumbedarf für die Polizei etc. ergibt sich ein städtebauliches Planungsbedürfnis, um<br />

die Entwicklung steuernd zu begleiten.<br />

2.2.2 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Ohne die Neuaufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es wäre eine Anpassung sowie eine steuernde<br />

Entwicklung nicht möglich.<br />

2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />

Umweltauswirkungen<br />

Nach § 1 a (3) BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits<br />

vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.<br />

Der überwiegende Teil der Bebauung ist bereits umgesetzt.<br />

Der Geltungsbereich der Neuaufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es wird durch den <strong>Bebauungsplan</strong><br />

<strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> – Bahnhofstraße – aus dem Jahre 1988 erfasst. Der <strong>Bebauungsplan</strong><br />

umfasst auch einen Teil des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 51.<br />

Ausgleichsmaßnahmen sind nicht vorgesehen, da im Rahmen der alten <strong>Bebauungsplan</strong>ung<br />

eine höhere Versiegelung möglich wäre und die Bebauung größtenteils umgesetzt<br />

ist.<br />

2.3.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen<br />

Bei den Baumaßnahmen ist die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen<br />

und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ zu berücksichtigen.<br />

Der erhaltenswerte Baumbestand wird im <strong>Bebauungsplan</strong> festgesetzt.<br />

3. Zusätzliche Angaben<br />

3.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung<br />

Zur Beurteilung der Planung aus Sicht von Natur und Landschaft wurde eine Biotoptypenbeschreibung<br />

und Bewertung durchgeführt.<br />

Schwierigkeiten bei der Erhebung der Grundlagen haben sich nicht ergeben.<br />

3.2 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung<br />

Da keine Kompensationsmaßnahmen festgelegt werden, ist eine Umweltüberwachung<br />

nicht erforderlich.<br />

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