Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg
Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg
Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg
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Begründung<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>„Bahnhofstraße“</strong><br />
<br />
Werbeanlagen dieser Art sind pro angefangene 1000 m 2 Geschossfläche<br />
zulässig.<br />
9. Altablagerungen, Altlasten, Altlastenverdachtsflächen und Altstandorte<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Cloppenburg</strong> hat als planaufstellende Behörde die Pflicht, Nachforschungen<br />
wegen Altlasten zu betreiben, wenn konkrete Hinweise und Anhaltspunkte für<br />
das mögliche Bestehen von Altlasten vorliegen.<br />
Nach Aussage der LGLN Hannover kann eine Kampfmittelbelastung im Plangebiet<br />
nicht ausgeschlossen werden. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Cloppenburg</strong> ist als Behörde der Gefahrenabwehr<br />
für die Maßnahmen der Gefahrenerforschung zuständig.<br />
Es sollte eine historische Erkundung vorgenommen werden, bei der alliierte Kriegsluftbilder<br />
für die Ermittlung von Kriegseinwirkungen durch Abwurfmunition ausgewertet<br />
werden (Luftbildauswertung).<br />
Im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>„Bahnhofstraße“</strong> sind keine weiteren<br />
Altablagerungen, Altlasten, Altlastenverdachtsflächen und Altstandorte, die<br />
nachteilige und negative Auswirkungen auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />
haben, bekannt.<br />
V. Umweltbericht<br />
1. Einleitung<br />
1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>„Bahnhofstraße“</strong> erfasst einen kernstadtnahen Bereich im<br />
östlichen Teil des <strong>Stadt</strong>gebietes nördlich und südlich der Bahnhofstraße.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Cloppenburg</strong> verfolgt das städtebauliche Ziel, die Einkaufsachse Innenstadt/Emsteker<br />
Straße, wie im Einzelhandelsgutachten der <strong>Stadt</strong> <strong>Cloppenburg</strong> beschrieben,<br />
zu stärken.<br />
Ein weiteres Planungsziel ist die Sicherung und Förderung von Wohnen in innenstadtnahen<br />
Bereichen.<br />
Bei der Planung werden ortsbildprägende sowie landschaftspflegerische Belange, insbesondere<br />
durch die planerische Berücksichtigung ortsbildprägender Einzelbäume und<br />
Baumgruppen, berücksichtigt.<br />
1.2 Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen<br />
Für das anstehende <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren ist die Eingriffsregelung des § 1 a Abs. 3<br />
BauGB in Verbindung mit § 21 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes beachtlich, auf<br />
die im Rahmen der Umweltprüfung eingegangen wird.<br />
Fachplanungen:<br />
Im Flächennutzungsplan ist der Planbereich als „Gemischte Bauflächen“ (M) und<br />
„Wohnbauflächen“ (W) dargestellt. Darüber hinaus werden weitere Teilbereiche als<br />
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