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Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg

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Begründung<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>„Bahnhofstraße“</strong><br />

<br />

Werbeanlagen dieser Art sind pro angefangene 1000 m 2 Geschossfläche<br />

zulässig.<br />

9. Altablagerungen, Altlasten, Altlastenverdachtsflächen und Altstandorte<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Cloppenburg</strong> hat als planaufstellende Behörde die Pflicht, Nachforschungen<br />

wegen Altlasten zu betreiben, wenn konkrete Hinweise und Anhaltspunkte für<br />

das mögliche Bestehen von Altlasten vorliegen.<br />

Nach Aussage der LGLN Hannover kann eine Kampfmittelbelastung im Plangebiet<br />

nicht ausgeschlossen werden. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Cloppenburg</strong> ist als Behörde der Gefahrenabwehr<br />

für die Maßnahmen der Gefahrenerforschung zuständig.<br />

Es sollte eine historische Erkundung vorgenommen werden, bei der alliierte Kriegsluftbilder<br />

für die Ermittlung von Kriegseinwirkungen durch Abwurfmunition ausgewertet<br />

werden (Luftbildauswertung).<br />

Im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>„Bahnhofstraße“</strong> sind keine weiteren<br />

Altablagerungen, Altlasten, Altlastenverdachtsflächen und Altstandorte, die<br />

nachteilige und negative Auswirkungen auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />

haben, bekannt.<br />

V. Umweltbericht<br />

1. Einleitung<br />

1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>„Bahnhofstraße“</strong> erfasst einen kernstadtnahen Bereich im<br />

östlichen Teil des <strong>Stadt</strong>gebietes nördlich und südlich der Bahnhofstraße.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Cloppenburg</strong> verfolgt das städtebauliche Ziel, die Einkaufsachse Innenstadt/Emsteker<br />

Straße, wie im Einzelhandelsgutachten der <strong>Stadt</strong> <strong>Cloppenburg</strong> beschrieben,<br />

zu stärken.<br />

Ein weiteres Planungsziel ist die Sicherung und Förderung von Wohnen in innenstadtnahen<br />

Bereichen.<br />

Bei der Planung werden ortsbildprägende sowie landschaftspflegerische Belange, insbesondere<br />

durch die planerische Berücksichtigung ortsbildprägender Einzelbäume und<br />

Baumgruppen, berücksichtigt.<br />

1.2 Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen<br />

Für das anstehende <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren ist die Eingriffsregelung des § 1 a Abs. 3<br />

BauGB in Verbindung mit § 21 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes beachtlich, auf<br />

die im Rahmen der Umweltprüfung eingegangen wird.<br />

Fachplanungen:<br />

Im Flächennutzungsplan ist der Planbereich als „Gemischte Bauflächen“ (M) und<br />

„Wohnbauflächen“ (W) dargestellt. Darüber hinaus werden weitere Teilbereiche als<br />

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