Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg
Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg
Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Begründung<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>„Bahnhofstraße“</strong><br />
Entlang der Emsteker Straße, Bahnhofstraße und Museumstraße sind straßenbegleitende<br />
Parkplätze als öffentliches Angebot angelegt. Auch bei einer künftigen Umgestaltung<br />
dieser Straßen sollen Parkplätze im öffentlichen Straßenraum eingerichtet<br />
bleiben.<br />
Grundsätzlich ist der Bedarf an Einstellplätzen, der sich aus der Schulnutzung und<br />
den sonstigen öffentlichen und privaten Nutzungen innerhalb der Baugebiete ergeben,<br />
auf den jeweiligen Baugrundstücken im Bauantragsverfahren nachzuweisen.<br />
Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen<br />
Zu den Stellplätzen, Garagen und Nebenanlagen wurden mit der textlichen Festsetzung<br />
<strong>Nr</strong>. 9 folgende Regelungen getroffen:<br />
<br />
<br />
<br />
Stellplätze und allseitig offene überdachte Stellplätze (Carports) haben von der<br />
Straßenbegrenzungslinie einen Abstand von mindestens 1,00 m einzuhalten.<br />
Stellplätze sind nur als notwendige Einstellplätze, die einer auf demselben<br />
Baugrundstück geplanten/vorhandenen Hauptnutzung zugeordnet sind, zulässig.<br />
Garagen im Sinne von § 12 BauNVO und Nebenanlagen in Form von Gebäuden<br />
gemäß § 14 BauNVO haben von der Straßenbegrenzungslinie einen Abstand<br />
von mindestens 3,00 m einzuhalten.<br />
Durch diese Festsetzungen soll ein städtebaulich harmonisches Straßenbild erhalten<br />
und die Verkehrssicherheit durch übersichtlicheres Ein- und Ausfahren zu und von<br />
den einzelnen Grundstücken verbessert werden.<br />
Zuwegung Bahnhofstraße 59, 61, 65, 67<br />
Die Zuwegung für eine hintere Bebauung auf den Grundstücken 59, 61, 65, 67 ist<br />
auf jeweils der westlichen Grundstücksseite anzulegen (textl. Festsetzung <strong>Nr</strong>. 12)<br />
Mit dieser Festsetzung soll verhindert werden, dass die westliche Grundstücksseite<br />
des Nachbarn durch den Autoverkehr der zukünftigen Bebauung belastet wird.<br />
3. Immissionsschutz<br />
Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> liegt unter Vorbelastung infolge<br />
Verkehrslärm auf der Emsteker Straße und Ladestraße.<br />
Die Berechnungen zeigen, dass die schalltechnischen Orientierungswerte für den<br />
Tag und die Nacht nach DIN 18005 für das Wohnen innerhalb des Kern- und<br />
Mischgebietes überschritten werden.<br />
Deshalb wurde mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 13 geregelt, dass innerhalb der<br />
Kerngebiete MK1 - 3 und der Mischgebiete MI1 - 5 für die bebauten Bereiche<br />
Lärmschutzmaßnahmen zu treffen sind:<br />
a) Öffnungen (Fenster und Türen) von Schlaf- und Ruheräumen sind an der lärmabgewandten<br />
Gebäudeseite anzuordnen<br />
oder<br />
18