15.01.2014 Aufrufe

Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg

Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg

Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Begründung<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>„Bahnhofstraße“</strong><br />

Entlang der Emsteker Straße, Bahnhofstraße und Museumstraße sind straßenbegleitende<br />

Parkplätze als öffentliches Angebot angelegt. Auch bei einer künftigen Umgestaltung<br />

dieser Straßen sollen Parkplätze im öffentlichen Straßenraum eingerichtet<br />

bleiben.<br />

Grundsätzlich ist der Bedarf an Einstellplätzen, der sich aus der Schulnutzung und<br />

den sonstigen öffentlichen und privaten Nutzungen innerhalb der Baugebiete ergeben,<br />

auf den jeweiligen Baugrundstücken im Bauantragsverfahren nachzuweisen.<br />

Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen<br />

Zu den Stellplätzen, Garagen und Nebenanlagen wurden mit der textlichen Festsetzung<br />

<strong>Nr</strong>. 9 folgende Regelungen getroffen:<br />

<br />

<br />

<br />

Stellplätze und allseitig offene überdachte Stellplätze (Carports) haben von der<br />

Straßenbegrenzungslinie einen Abstand von mindestens 1,00 m einzuhalten.<br />

Stellplätze sind nur als notwendige Einstellplätze, die einer auf demselben<br />

Baugrundstück geplanten/vorhandenen Hauptnutzung zugeordnet sind, zulässig.<br />

Garagen im Sinne von § 12 BauNVO und Nebenanlagen in Form von Gebäuden<br />

gemäß § 14 BauNVO haben von der Straßenbegrenzungslinie einen Abstand<br />

von mindestens 3,00 m einzuhalten.<br />

Durch diese Festsetzungen soll ein städtebaulich harmonisches Straßenbild erhalten<br />

und die Verkehrssicherheit durch übersichtlicheres Ein- und Ausfahren zu und von<br />

den einzelnen Grundstücken verbessert werden.<br />

Zuwegung Bahnhofstraße 59, 61, 65, 67<br />

Die Zuwegung für eine hintere Bebauung auf den Grundstücken 59, 61, 65, 67 ist<br />

auf jeweils der westlichen Grundstücksseite anzulegen (textl. Festsetzung <strong>Nr</strong>. 12)<br />

Mit dieser Festsetzung soll verhindert werden, dass die westliche Grundstücksseite<br />

des Nachbarn durch den Autoverkehr der zukünftigen Bebauung belastet wird.<br />

3. Immissionsschutz<br />

Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> liegt unter Vorbelastung infolge<br />

Verkehrslärm auf der Emsteker Straße und Ladestraße.<br />

Die Berechnungen zeigen, dass die schalltechnischen Orientierungswerte für den<br />

Tag und die Nacht nach DIN 18005 für das Wohnen innerhalb des Kern- und<br />

Mischgebietes überschritten werden.<br />

Deshalb wurde mit der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 13 geregelt, dass innerhalb der<br />

Kerngebiete MK1 - 3 und der Mischgebiete MI1 - 5 für die bebauten Bereiche<br />

Lärmschutzmaßnahmen zu treffen sind:<br />

a) Öffnungen (Fenster und Türen) von Schlaf- und Ruheräumen sind an der lärmabgewandten<br />

Gebäudeseite anzuordnen<br />

oder<br />

18

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!