Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg
Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg
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Begründung<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>„Bahnhofstraße“</strong><br />
I. Planungsgrundlagen<br />
1. Aufstellungsbeschluss<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Cloppenburg</strong> hat in seiner Sitzung am 28.09.2009 beschlossen,<br />
den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>„Bahnhofstraße“</strong> aus dem Jahre 1988 neu aufzustellen.<br />
Darüber hinaus soll der Eckbereich der Bahnhofstraße/Ladestraße in den Geltungsbereich<br />
mit einbezogen werden. Dieser Teilbereich befindet sich im <strong>Bebauungsplan</strong><br />
<strong>Nr</strong>. 51 „Bürgerpark“ aus dem Jahre 1980.<br />
2. Planungsraum<br />
Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>„Bahnhofstraße“</strong> wird<br />
- im Norden durch die Museumstraße/Schulstraße,<br />
- im Osten durch den Eisenbahnweg/Fußweg östlich des CAG,<br />
- im Süden durch die Emsteker Straße und<br />
- im Westen durch den Pingel-Anton-Platz<br />
begrenzt.<br />
Die genaue Lage ist aus dem Übersichtsplan auf dem Deckblatt dieser Begründung<br />
zu ersehen. Durch das Planzeichen „Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>es“ ist das Plangebiet über den <strong>Bebauungsplan</strong> kenntlich gemacht.<br />
3. Planerische Vorgaben<br />
Bauleitplanung der <strong>Stadt</strong> <strong>Cloppenburg</strong><br />
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Stadt</strong> <strong>Cloppenburg</strong> aus dem Jahre<br />
1983 einschließlich der wirksamen Änderungen stellt den Geltungsbereich als<br />
„Gemischte Bauflächen (M)“ und Wohnbauflächen (W) dar. Weitere Teilbereiche<br />
werden als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ und „Turnhalle“<br />
sowie „Kirche“ dargestellt.<br />
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