15.01.2014 Aufrufe

Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg

Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg

Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Begründung<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>„Bahnhofstraße“</strong><br />

I. Planungsgrundlagen<br />

1. Aufstellungsbeschluss<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Cloppenburg</strong> hat in seiner Sitzung am 28.09.2009 beschlossen,<br />

den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>„Bahnhofstraße“</strong> aus dem Jahre 1988 neu aufzustellen.<br />

Darüber hinaus soll der Eckbereich der Bahnhofstraße/Ladestraße in den Geltungsbereich<br />

mit einbezogen werden. Dieser Teilbereich befindet sich im <strong>Bebauungsplan</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 51 „Bürgerpark“ aus dem Jahre 1980.<br />

2. Planungsraum<br />

Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>„Bahnhofstraße“</strong> wird<br />

- im Norden durch die Museumstraße/Schulstraße,<br />

- im Osten durch den Eisenbahnweg/Fußweg östlich des CAG,<br />

- im Süden durch die Emsteker Straße und<br />

- im Westen durch den Pingel-Anton-Platz<br />

begrenzt.<br />

Die genaue Lage ist aus dem Übersichtsplan auf dem Deckblatt dieser Begründung<br />

zu ersehen. Durch das Planzeichen „Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>es“ ist das Plangebiet über den <strong>Bebauungsplan</strong> kenntlich gemacht.<br />

3. Planerische Vorgaben<br />

Bauleitplanung der <strong>Stadt</strong> <strong>Cloppenburg</strong><br />

Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Stadt</strong> <strong>Cloppenburg</strong> aus dem Jahre<br />

1983 einschließlich der wirksamen Änderungen stellt den Geltungsbereich als<br />

„Gemischte Bauflächen (M)“ und Wohnbauflächen (W) dar. Weitere Teilbereiche<br />

werden als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ und „Turnhalle“<br />

sowie „Kirche“ dargestellt.<br />

4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!