Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg
Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg
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Begründung<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>„Bahnhofstraße“</strong><br />
Bebauung, Versiegelung, Aufschüttung und Abgrabung freizuhalten ist. Bei notwendigen<br />
nicht vermeidbaren Erdarbeiten im Traufbereich der Bäume ist die DIN<br />
18920 „Landschaftsbau“ zu beachten (siehe textliche Festsetzung <strong>Nr</strong>. 12.1). Des<br />
Weiteren wird mit der textlichen Festsetzung 12.2 geregelt, dass festgesetzte Einzelbäume<br />
zu erhalten und bei Abgang nach zu pflanzen sind. Für entnommene<br />
Bäume sind adäquate Nachpflanzungen im Zusammenhang mit Freiraumgestaltung<br />
vorzunehmen.<br />
5. Ver- und Entsorgung, Erschließung<br />
Die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser wird durch den Anschluss an das<br />
Versorgungsnetz des Oldenburgisch - Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV)<br />
gewährleistet.<br />
Die vorhandenen Wasserleitungen des OOWV befinden sich innerhalb des öffentlichen<br />
Straßenraumes. Diese Leitungen sollen von jeglicher Überbauung und Bepflanzung<br />
freigehalten werden bzw. entsprechend den Hinweisen der Versorgungsträger<br />
gestaltet werden. Für innerhalb des öffentlichen Straßenraumes verlegte bzw.<br />
zu verlegende Versorgungsleitungen ist die Eintragung von Leitungsrechten zugunsten<br />
des OOWV nicht erforderlich. Die Benutzung ist durch entsprechende<br />
Konzessionsverträge zwischen <strong>Stadt</strong> und OOWV geregelt.<br />
Die Versorgung mit elektrischer Energie und Erdgas sowie sonstige Versorgungseinrichtungen<br />
wird durch die Möglichkeit des Ausbaues und Erweiterung bestehender<br />
Netze der EWE – Netz GmbH sichergestellt.<br />
Die für eine ordnungsgemäße Unterbringung der Versorgungsleitungen erforderlichen<br />
Trassen müssen im Rahmen der Durchführungsplanung freigehalten werden<br />
bzw. entsprechend den Hinweisen der Versorgungsträger gestaltet werden. Bei allen<br />
Leitungen muss eine ständige Erreichbarkeit gegeben sein, um Unterhaltungs-,<br />
Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen zu können. Bestehende Rechte müssen<br />
erhalten bleiben. Vor Baubeginn besteht Erkundigungsauskunft und Sicherungspflicht.<br />
Bauplanende und bauausführende Firmen müssen angewiesen werden,<br />
sich aktuelle Planauskunft bei der EWE – Netz GmbH einzuholen.<br />
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen von Kabel Deutschland<br />
Vertrieb und Service GmbH. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlagen bei der<br />
Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene<br />
Überdeckungen nicht verringert werden dürfen. Sollte eine Umverlegung der Telekommunikationsanlagen<br />
erforderlich werden, soll mindestens drei Monate vor<br />
Baubeginn der Auftrag erfolgen, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen<br />
sowie die notwendigen Arbeiten durchzuführen.<br />
Im Bereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es reichen die bestehenden Anlagen der Telekom<br />
eventuell nicht aus, um die zusätzlichen Wohn-/Geschäftsgebäude an das Telekommunikationsnetz<br />
anzuschließen. Es kann deshalb sein, dass bereits ausgebaute<br />
Straßen ggf. wieder aufgebrochen werden müssen.<br />
Die Beseitigung des Schmutzwassers wird über die im Straßenraum verlegten<br />
Schmutzwasserkanäle abgeführt und entsorgt.<br />
Das anfallende Oberflächenwasser von den versiegelten Flächen wird über vorhandene<br />
städtische Regenwasserkanäle teilweise direkt in die Soeste und teilweise in<br />
das Gewässer 2. Ordnung „Piske“ abgeführt. Zumindest die „Piske“ ist, wie Erkenntnisse<br />
aus vergangenen Hochwasserereignissen gezeigt haben, hydraulisch<br />
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