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Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg

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Begründung<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>„Bahnhofstraße“</strong><br />

Bebauung, Versiegelung, Aufschüttung und Abgrabung freizuhalten ist. Bei notwendigen<br />

nicht vermeidbaren Erdarbeiten im Traufbereich der Bäume ist die DIN<br />

18920 „Landschaftsbau“ zu beachten (siehe textliche Festsetzung <strong>Nr</strong>. 12.1). Des<br />

Weiteren wird mit der textlichen Festsetzung 12.2 geregelt, dass festgesetzte Einzelbäume<br />

zu erhalten und bei Abgang nach zu pflanzen sind. Für entnommene<br />

Bäume sind adäquate Nachpflanzungen im Zusammenhang mit Freiraumgestaltung<br />

vorzunehmen.<br />

5. Ver- und Entsorgung, Erschließung<br />

Die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser wird durch den Anschluss an das<br />

Versorgungsnetz des Oldenburgisch - Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV)<br />

gewährleistet.<br />

Die vorhandenen Wasserleitungen des OOWV befinden sich innerhalb des öffentlichen<br />

Straßenraumes. Diese Leitungen sollen von jeglicher Überbauung und Bepflanzung<br />

freigehalten werden bzw. entsprechend den Hinweisen der Versorgungsträger<br />

gestaltet werden. Für innerhalb des öffentlichen Straßenraumes verlegte bzw.<br />

zu verlegende Versorgungsleitungen ist die Eintragung von Leitungsrechten zugunsten<br />

des OOWV nicht erforderlich. Die Benutzung ist durch entsprechende<br />

Konzessionsverträge zwischen <strong>Stadt</strong> und OOWV geregelt.<br />

Die Versorgung mit elektrischer Energie und Erdgas sowie sonstige Versorgungseinrichtungen<br />

wird durch die Möglichkeit des Ausbaues und Erweiterung bestehender<br />

Netze der EWE – Netz GmbH sichergestellt.<br />

Die für eine ordnungsgemäße Unterbringung der Versorgungsleitungen erforderlichen<br />

Trassen müssen im Rahmen der Durchführungsplanung freigehalten werden<br />

bzw. entsprechend den Hinweisen der Versorgungsträger gestaltet werden. Bei allen<br />

Leitungen muss eine ständige Erreichbarkeit gegeben sein, um Unterhaltungs-,<br />

Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen zu können. Bestehende Rechte müssen<br />

erhalten bleiben. Vor Baubeginn besteht Erkundigungsauskunft und Sicherungspflicht.<br />

Bauplanende und bauausführende Firmen müssen angewiesen werden,<br />

sich aktuelle Planauskunft bei der EWE – Netz GmbH einzuholen.<br />

Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen von Kabel Deutschland<br />

Vertrieb und Service GmbH. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlagen bei der<br />

Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene<br />

Überdeckungen nicht verringert werden dürfen. Sollte eine Umverlegung der Telekommunikationsanlagen<br />

erforderlich werden, soll mindestens drei Monate vor<br />

Baubeginn der Auftrag erfolgen, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen<br />

sowie die notwendigen Arbeiten durchzuführen.<br />

Im Bereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es reichen die bestehenden Anlagen der Telekom<br />

eventuell nicht aus, um die zusätzlichen Wohn-/Geschäftsgebäude an das Telekommunikationsnetz<br />

anzuschließen. Es kann deshalb sein, dass bereits ausgebaute<br />

Straßen ggf. wieder aufgebrochen werden müssen.<br />

Die Beseitigung des Schmutzwassers wird über die im Straßenraum verlegten<br />

Schmutzwasserkanäle abgeführt und entsorgt.<br />

Das anfallende Oberflächenwasser von den versiegelten Flächen wird über vorhandene<br />

städtische Regenwasserkanäle teilweise direkt in die Soeste und teilweise in<br />

das Gewässer 2. Ordnung „Piske“ abgeführt. Zumindest die „Piske“ ist, wie Erkenntnisse<br />

aus vergangenen Hochwasserereignissen gezeigt haben, hydraulisch<br />

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