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Bebauungsplan Nr. 25 „Bahnhofstraße“ - Stadt Cloppenburg

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Begründung<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> <strong>„Bahnhofstraße“</strong><br />

Verkehrsfläche<br />

Öffentliche Grünfläche „Verkehrsgrün“<br />

Gesamtfläche des Plangebietes<br />

23.276,87 qm<br />

410,12 qm<br />

147.021,37 qm<br />

7. Hinweise/Nachrichtliche Übernahme<br />

Bodenfunde<br />

Das Plangebiet befindet sich am Rande des ehemals befestigten historischen <strong>Stadt</strong>kerns<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Cloppenburg</strong>, deshalb kann mit archäologischen Bodenfunden gerechnet<br />

werden, demzufolge bedürfen sämtliche Erdarbeiten einer Genehmigungspflicht<br />

nach § 13 des Nds. Denkmalschutzgesetzes.<br />

Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- und frühgeschichtliche Bodenfunde<br />

(das können u. a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken<br />

sowie auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen, auch geringe<br />

Spuren solcher Funde) gemacht werden, sind diese gemäß § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen<br />

Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig und müssen der zuständigen<br />

Unteren Denkmalschutzbehörde der <strong>Stadt</strong> <strong>Cloppenburg</strong> oder dem Niedersächsischen<br />

Landesamt für Denkmalpflege – Referat Archäologie – Stützpunkt<br />

Oldenburg, Ofener Straße 15, Tel.: 0441/799-2120 unverzüglich gemeldet werden.<br />

Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten, die zu dem Bodenfund geführt<br />

haben, sowie der Eigentümer und der Besitzer des Grundstückes. Bodenfunde<br />

und Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 des NDSchG bis zum Ablauf von 4 Werktagen<br />

nach der Anzeige unverändert zu lassen bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen,<br />

wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeit gestattet.<br />

Richtfunkverbindung der Deutschen Telekom AG<br />

Über das Plangebiet laufen mehrere Richtfunkverbindungen der Deutschen Telekom<br />

AG. Die Richtfunkfelder der Deutschen Telekom AG (Tr.-<strong>Nr</strong>. 657) mit Bauhöhenbeschränkung<br />

auf 90 m über NN in 100 m beiderseits des Funkstrahls wurde<br />

nachrichtlich in den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> übernommen.<br />

Denkmalschutz<br />

Innerhalb des Plangebietes sind mehrere denkmalgeschützte Gebäude vorhanden,<br />

die im Verzeichnis der Baudenkmale enthalten sind. Sie unterstehen damit dem<br />

Schutz von Denkmalen nach Maßgabe des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes<br />

und sind gemäß § 9 Abs. 6 BauGB durch entsprechende Kennzeichnung<br />

nachrichtlich in dem <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> übernommen worden.<br />

8. Örtliche Bauvorschriften über Gestaltung<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> enthält örtliche Bauvorschriften über Gestaltung gem. §<br />

84 NBauO.<br />

Ein wichtiger Aspekt, der über die gestalterischen Bauvorschriften geregelt wird,<br />

ist die Gestaltung der Werbeanlagen. Da Werbung in der Marktwirtschaft für die<br />

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