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Bericht Überprüfung Fussgängerstreifen - Fussverkehr Schweiz

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Überprüfung der Fussgängerstreifen auf Berner Kantonsstrassen<br />

08.05.13 / BAD/STS<br />

Seite 11<br />

• Ebenfalls erforderlich ist eine gewisse Verkehrslast. Mit nur wenigen verkehrenden<br />

Fahrzeugen ist ein Vortritt nicht in jedem Fall sinnvoll und nötig.<br />

2.2.2 SN-EN 13201 "Strassenbeleuchtung"<br />

Die Norm SN-EN 13201 der <strong>Schweiz</strong>er Licht-Gesellschaft (SLG) gilt als Hauptnorm für die<br />

Strassenbeleuchtung. Wesentliche Bestandteile dieser Norm bilden:<br />

• CEN/TR 13201-1: Auswahl der Beleuchtungsklassen<br />

• SN-EN 13201-2: Gütemerkmale<br />

• SN-EN 13201-3: Berechnung der Gütemerkmale<br />

• SN-EN 13201-4: Methoden zur Messung der Gütemerkmale von Strassenbeleuchtungsanlagen<br />

Es ist geplant, die Beleuchtungsmerkmale auch in die VSS-Norm zu übernehmen. Allerdings<br />

verlangt der VSS zusätzliche Informationen und Forschungsergebnisse.<br />

2.3 Empfehlungen aus Forschungsergebnissen<br />

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) hat im Januar 2012 ein Bulletin herausgegeben,<br />

in dem verkehrstechnische Anforderungen an Fussgängerstreifen aufgeführt werden<br />

(bfu 2012). Darin wird beschrieben, dass ein FGST nur dann angebracht werden sollte,<br />

wenn eine gewisse Fussgänger- und Fahrzeugfrequenz gegeben ist (gemäss VSS-Norm).<br />

Wenn die Fussgängerfrequenz zu tief ist, sinkt die Anhaltequote der Fahrzeuglenker, da<br />

grundsätzlich keine Fussgänger erwartet werden. Damit verliert der Fussgängerstreifen an<br />

Sicherheit. Eine zu niedrige Fahrzeugfrequenz führt dazu, dass die Fussgänger den Fussgängerstreifen<br />

als Querungshilfe weniger beachten und die Strasse an irgendeiner Stelle<br />

überqueren. Auch dadurch verfehlt der Fussgängerstreifen seine sicherheitstechnische<br />

Wirkung. Die bfu kommt zum Schluss, dass es in gewissen Fällen sogar sinnvoller sein<br />

kann, eine Mittelinsel ohne Fussgängerstreifen zu erstellen (Querungshilfe), wenn die aufgeführten<br />

Voraussetzungen zum Anlegen eines FGST nicht erfüllt werden können. Die<br />

Folge von Querungshilfen ohne FGST ist, dass Fussgänger im Wissen des fehlenden Vortrittrechts<br />

die Strasse mit höherer Aufmerksamkeit überqueren.<br />

Die bfu führt auch Anforderungen an die Beleuchtung eines FGST auf, wobei vor allem betont<br />

wird, dass der Fussgänger durch Positivkontrast gegenüber der Strasse sichtbar gemacht<br />

werden soll. Dieses Ziel wird am besten damit erreicht, indem in einem vorgegebenen<br />

Abstand vor dem FGST ein Kandelaber aufgestellt wird, der die Seite des wartenden<br />

Fussgängers von vorne beleuchtet. Durch die Anordnung der Kandelaber nach dem FGST<br />

© 2013 BVE & SWISSTRAFFIC

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