Bericht Überprüfung Fussgängerstreifen - Fussverkehr Schweiz
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Überprüfung der Fussgängerstreifen auf Berner Kantonsstrassen<br />
08.05.13 / BAD/STS<br />
Seite 1<br />
0 Zusammenfassung<br />
Ein Fussgängerstreifen ist eine Vortrittsregelung, keine Sicherheitseinrichtung. Können die<br />
Vortrittsverhältnisse nicht klar erkennbar gemacht werden oder sind die Verkehrsteilnehmenden<br />
nicht früh genug sichtbar, entsteht ein grosses Sicherheitsdefizit. Nach mehreren<br />
schweren Unfällen hat der Kanton Bern zur Abklärung des Handlungsbedarfs die Sicherheit<br />
der über 3000 kantonseigenen Fussgängerstreifen überprüfen lassen.<br />
Die Überprüfung zeigt, dass knapp vier Fünftel oder 2337 Fussgängerstreifen den aktuellen<br />
Normen entsprechen, bei etwa 22 Prozent oder 674 Streifen besteht hingegen Handlungsbedarf.<br />
Das am häufigsten identifizierte Sicherheitsdefizit betrifft die ungenügende<br />
Sichtweite auf die Warteräume der Fussgängerstreifen. In vielen Fällen können diese<br />
mangelhaften Sichtverhältnisse mit wenig Aufwand verbessert werden: Grünschnitt, Entfernen<br />
von Parkplätzen oder Werbetafeln usw.<br />
Besteht kein nachweisbarer Bedarf für einen ungenügenden Fussgängerstreifen, muss er<br />
aufgehoben werden. Ein nur selten benutzter Fussgängerstreifen stellt ein höheres Sicherheitsrisiko<br />
dar, da Fahrzeuglenkende dort nicht mit Fussgängern rechnen. Schätzungsweise<br />
rund ein Fünftel der ungenügenden Fussgängerstreifen können aufgehoben<br />
werden, was einer Zahl von über 100 Fussgängerstreifen entsprechen würde. Die Fussgängerfrequenz<br />
allein bestimmt jedoch nicht, ob ein Fussgängerstreifen aufgehoben werden<br />
sollte. Es gibt Situationen, in denen eine Querungshilfe für Fussgänger auch in Frage<br />
kommt, wenn die Fussgängerfrequenz gegen einen Fussgängerstreifen sprechen würde;<br />
beispielsweise wenn eine spezielle Nutzergruppe den Fussgängerstreifen als Querungshilfe<br />
benutzt.<br />
Knapp 500 der ungenügenden Fussgängerstreifen liegen auf von Gemeinden identifizierten<br />
Schulwegen. Diese haben bei der Sanierung oberste Priorität. Weitere Kriterien sind<br />
die Verkehrslast, die vermutete Schülerfrequenz und die einfache Umsetzbarkeit der möglichen<br />
Massnahmen.<br />
Die Überprüfung zeigt, dass rund die Hälfte der ungenügenden Fussgängerstreifen mit<br />
einfachen Massnahmen wie Rückschnitt von Bepflanzungen oder Aufhebung von sichtbehindernden<br />
Parkplätzen verbessert werden kann. Bei der anderen Hälfte zeichnen sich<br />
bauliche Eingriffe ab, die im Strassenplanverfahren bewilligt werden müssen. Solche Massnahmen<br />
sind kostspielig und benötigen Zeit.<br />
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