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Bericht Überprüfung Fussgängerstreifen - Fussverkehr Schweiz

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Überprüfung der Fussgängerstreifen auf Berner Kantonsstrassen<br />

08.05.13 / BAD/STS<br />

Seite 1<br />

0 Zusammenfassung<br />

Ein Fussgängerstreifen ist eine Vortrittsregelung, keine Sicherheitseinrichtung. Können die<br />

Vortrittsverhältnisse nicht klar erkennbar gemacht werden oder sind die Verkehrsteilnehmenden<br />

nicht früh genug sichtbar, entsteht ein grosses Sicherheitsdefizit. Nach mehreren<br />

schweren Unfällen hat der Kanton Bern zur Abklärung des Handlungsbedarfs die Sicherheit<br />

der über 3000 kantonseigenen Fussgängerstreifen überprüfen lassen.<br />

Die Überprüfung zeigt, dass knapp vier Fünftel oder 2337 Fussgängerstreifen den aktuellen<br />

Normen entsprechen, bei etwa 22 Prozent oder 674 Streifen besteht hingegen Handlungsbedarf.<br />

Das am häufigsten identifizierte Sicherheitsdefizit betrifft die ungenügende<br />

Sichtweite auf die Warteräume der Fussgängerstreifen. In vielen Fällen können diese<br />

mangelhaften Sichtverhältnisse mit wenig Aufwand verbessert werden: Grünschnitt, Entfernen<br />

von Parkplätzen oder Werbetafeln usw.<br />

Besteht kein nachweisbarer Bedarf für einen ungenügenden Fussgängerstreifen, muss er<br />

aufgehoben werden. Ein nur selten benutzter Fussgängerstreifen stellt ein höheres Sicherheitsrisiko<br />

dar, da Fahrzeuglenkende dort nicht mit Fussgängern rechnen. Schätzungsweise<br />

rund ein Fünftel der ungenügenden Fussgängerstreifen können aufgehoben<br />

werden, was einer Zahl von über 100 Fussgängerstreifen entsprechen würde. Die Fussgängerfrequenz<br />

allein bestimmt jedoch nicht, ob ein Fussgängerstreifen aufgehoben werden<br />

sollte. Es gibt Situationen, in denen eine Querungshilfe für Fussgänger auch in Frage<br />

kommt, wenn die Fussgängerfrequenz gegen einen Fussgängerstreifen sprechen würde;<br />

beispielsweise wenn eine spezielle Nutzergruppe den Fussgängerstreifen als Querungshilfe<br />

benutzt.<br />

Knapp 500 der ungenügenden Fussgängerstreifen liegen auf von Gemeinden identifizierten<br />

Schulwegen. Diese haben bei der Sanierung oberste Priorität. Weitere Kriterien sind<br />

die Verkehrslast, die vermutete Schülerfrequenz und die einfache Umsetzbarkeit der möglichen<br />

Massnahmen.<br />

Die Überprüfung zeigt, dass rund die Hälfte der ungenügenden Fussgängerstreifen mit<br />

einfachen Massnahmen wie Rückschnitt von Bepflanzungen oder Aufhebung von sichtbehindernden<br />

Parkplätzen verbessert werden kann. Bei der anderen Hälfte zeichnen sich<br />

bauliche Eingriffe ab, die im Strassenplanverfahren bewilligt werden müssen. Solche Massnahmen<br />

sind kostspielig und benötigen Zeit.<br />

© 2013 BVE & SWISSTRAFFIC

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