16.01.2014 Aufrufe

Bericht Überprüfung Fussgängerstreifen - Fussverkehr Schweiz

Bericht Überprüfung Fussgängerstreifen - Fussverkehr Schweiz

Bericht Überprüfung Fussgängerstreifen - Fussverkehr Schweiz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Überprüfung der Fussgängerstreifen auf Berner Kantonsstrassen<br />

08.05.13 / BAD/STS<br />

Seite 15<br />

2.5 Kriterien und Checkliste<br />

Aus den genannten gesetzlichen und technischen Grundlagen wurden die für die Erhebung<br />

der FGST relevanten Parameter eruiert. Dazu wurden Kriterien aus verschiedenen,<br />

bereits vorhandenen Checklisten zusammengefasst und nach deren Relevanz für die Erhebung<br />

auf den Berner Kantonsstrassen beurteilt. Als primäre Grundlage diente die<br />

Checkliste, die in der VSS-Norm SN 640 241 aufgeführt ist. Für zusätzliche Informationen<br />

wurden die Checklisten der bfu und des Kantons St. Gallen beigezogen. Abschliessend<br />

wurde in einem mehrstufigen und iterativen Prozess die definitive Checkliste für die FGST-<br />

Erhebung im Kanton Bern erstellt. Die Checkliste wurde in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber<br />

erarbeitet und mit verschiedenen Fachstellen besprochen (bfu, <strong>Fussverkehr</strong><br />

<strong>Schweiz</strong>, TCS). Diese Checkliste lässt sich in drei Teile gliedern:<br />

1. Basisdaten:<br />

Die Basisdaten enthalten die grundlegenden Informationen zum jeweiligen FGST (Lage,<br />

Verkehrsaufkommen, etc.). Diese Basisdaten wurden vom Kanton Bern bereitgestellt<br />

und konnten dem Informationssystem LOGO entnommen werden.<br />

2. Checkliste 1. Stufe:<br />

Anhand der Checkliste 1. Stufe kann überprüft werden, ob ein FGST als gut bzw. sicher<br />

eingestuft werden darf oder nicht. In der 1. Stufe werden jene Parameter überprüft,<br />

die eingehalten werden müssen, damit der Streifen sowohl den Normen als auch<br />

dem als ideal eingestuften Standard entspricht.<br />

3. Checkliste 2. Stufe:<br />

Die Checkliste 2. Stufe dient zur weiteren Charakterisierung eines als ungenügend<br />

eingestuften FGST. Ein FGST gilt als ungenügend, wenn er die Kriterien der Checkliste<br />

der 1. Stufe nicht erfüllt.<br />

Dieses zweistufige Verfahren erlaubte eine differenzierte Analyse der FGST im Kanton<br />

Bern. Für jeden FGST wurden zunächst nur die Kriterien der 1. Stufe erhoben. Anschliessend<br />

wurde vor Ort analysiert, ob ein FGST die Kriterien der 1. Stufe einhalten konnte o-<br />

der nicht. Falls ein FGST alle Kriterien der 1. Stufe erfüllte, wurde dieser als sicher eingestuft<br />

und somit nicht detaillierter überprüft. Falls jedoch ein Kriterium nicht erfüllt war, wurden<br />

die Kriterien gemäss der Checkliste 2. Stufe erhoben.<br />

In der folgenden Tabelle sind die Kriterien der Checkliste der 1. Stufe im Detail beschrieben.<br />

Die gesamte Checkliste ist im Anhang dieses <strong>Bericht</strong>s zu finden.<br />

© 2013 BVE & SWISSTRAFFIC

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!