Bericht Überprüfung Fussgängerstreifen - Fussverkehr Schweiz
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Überprüfung der Fussgängerstreifen auf Berner Kantonsstrassen<br />
08.05.13 / BAD/STS<br />
Seite 15<br />
2.5 Kriterien und Checkliste<br />
Aus den genannten gesetzlichen und technischen Grundlagen wurden die für die Erhebung<br />
der FGST relevanten Parameter eruiert. Dazu wurden Kriterien aus verschiedenen,<br />
bereits vorhandenen Checklisten zusammengefasst und nach deren Relevanz für die Erhebung<br />
auf den Berner Kantonsstrassen beurteilt. Als primäre Grundlage diente die<br />
Checkliste, die in der VSS-Norm SN 640 241 aufgeführt ist. Für zusätzliche Informationen<br />
wurden die Checklisten der bfu und des Kantons St. Gallen beigezogen. Abschliessend<br />
wurde in einem mehrstufigen und iterativen Prozess die definitive Checkliste für die FGST-<br />
Erhebung im Kanton Bern erstellt. Die Checkliste wurde in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber<br />
erarbeitet und mit verschiedenen Fachstellen besprochen (bfu, <strong>Fussverkehr</strong><br />
<strong>Schweiz</strong>, TCS). Diese Checkliste lässt sich in drei Teile gliedern:<br />
1. Basisdaten:<br />
Die Basisdaten enthalten die grundlegenden Informationen zum jeweiligen FGST (Lage,<br />
Verkehrsaufkommen, etc.). Diese Basisdaten wurden vom Kanton Bern bereitgestellt<br />
und konnten dem Informationssystem LOGO entnommen werden.<br />
2. Checkliste 1. Stufe:<br />
Anhand der Checkliste 1. Stufe kann überprüft werden, ob ein FGST als gut bzw. sicher<br />
eingestuft werden darf oder nicht. In der 1. Stufe werden jene Parameter überprüft,<br />
die eingehalten werden müssen, damit der Streifen sowohl den Normen als auch<br />
dem als ideal eingestuften Standard entspricht.<br />
3. Checkliste 2. Stufe:<br />
Die Checkliste 2. Stufe dient zur weiteren Charakterisierung eines als ungenügend<br />
eingestuften FGST. Ein FGST gilt als ungenügend, wenn er die Kriterien der Checkliste<br />
der 1. Stufe nicht erfüllt.<br />
Dieses zweistufige Verfahren erlaubte eine differenzierte Analyse der FGST im Kanton<br />
Bern. Für jeden FGST wurden zunächst nur die Kriterien der 1. Stufe erhoben. Anschliessend<br />
wurde vor Ort analysiert, ob ein FGST die Kriterien der 1. Stufe einhalten konnte o-<br />
der nicht. Falls ein FGST alle Kriterien der 1. Stufe erfüllte, wurde dieser als sicher eingestuft<br />
und somit nicht detaillierter überprüft. Falls jedoch ein Kriterium nicht erfüllt war, wurden<br />
die Kriterien gemäss der Checkliste 2. Stufe erhoben.<br />
In der folgenden Tabelle sind die Kriterien der Checkliste der 1. Stufe im Detail beschrieben.<br />
Die gesamte Checkliste ist im Anhang dieses <strong>Bericht</strong>s zu finden.<br />
© 2013 BVE & SWISSTRAFFIC