Bericht Überprüfung Fussgängerstreifen - Fussverkehr Schweiz
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Überprüfung der Fussgängerstreifen auf Berner Kantonsstrassen<br />
08.05.13 / BAD/STS<br />
Seite 39<br />
5.2.4 Markierung erneuern<br />
Die gelbe Markierung der FGST muss ständig unterhalten und nach Bedarf erneuert<br />
werden, so dass die einzelnen Streifen stets gut sichtbar sind. Im Kanton Bern wird diese<br />
Prüfung kontinuierlich vorgenommen. Zudem ist vorzugsweise auf retroreflektierende Markierungsmaterialien<br />
zurückzugreifen, die zusätzlich eine Struktur aufweisen können, um<br />
eine höhere Griffigkeit zu garantieren. Das Tiefbauamt (DLZ und OIK I) hat verschiedene<br />
Markierungstypen und -farben getestet, die Ergebnisse befinden sich im Anhang.<br />
Einfache Massnahme:<br />
- einfacher und rascher Vollzug möglich<br />
- kein Verfahren nötig<br />
Bei der FGST-Markierung ist aber nicht nur auf deren Zustand zu achten, sondern auch<br />
auf ihre Geometrie. So sollten die gelben Balken stets parallel zur Fahrbahn angebracht<br />
werden. Gemäss Norm SN 640 850a sollte die Breite der Balken 50 cm, deren Länge 4 m<br />
betragen, wobei pro Fahrstreifen mindestens drei Balken aufgebracht werden sollten. Die<br />
Balkenlänge kann in Ausnahmefällen auf 3 m reduziert werden, was im Kanton Bern standardmässig<br />
angewendet wird. Die Sichtbarkeit des Fussgängerstreifens wird jedoch bei<br />
einer Balkenlänge von 4 m erhöht, da er aus der Perspektive der Fahrzeuglenkenden besser<br />
sichtbar ist.<br />
Abbildung 15<br />
Beispiel einer guten (links) und einer mangelhaften (rechts) Markierung eines FGST.<br />
© 2013 BVE & SWISSTRAFFIC