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Bericht Überprüfung Fussgängerstreifen - Fussverkehr Schweiz

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Überprüfung der Fussgängerstreifen auf Berner Kantonsstrassen<br />

08.05.13 / BAD/STS<br />

Seite 39<br />

5.2.4 Markierung erneuern<br />

Die gelbe Markierung der FGST muss ständig unterhalten und nach Bedarf erneuert<br />

werden, so dass die einzelnen Streifen stets gut sichtbar sind. Im Kanton Bern wird diese<br />

Prüfung kontinuierlich vorgenommen. Zudem ist vorzugsweise auf retroreflektierende Markierungsmaterialien<br />

zurückzugreifen, die zusätzlich eine Struktur aufweisen können, um<br />

eine höhere Griffigkeit zu garantieren. Das Tiefbauamt (DLZ und OIK I) hat verschiedene<br />

Markierungstypen und -farben getestet, die Ergebnisse befinden sich im Anhang.<br />

Einfache Massnahme:<br />

- einfacher und rascher Vollzug möglich<br />

- kein Verfahren nötig<br />

Bei der FGST-Markierung ist aber nicht nur auf deren Zustand zu achten, sondern auch<br />

auf ihre Geometrie. So sollten die gelben Balken stets parallel zur Fahrbahn angebracht<br />

werden. Gemäss Norm SN 640 850a sollte die Breite der Balken 50 cm, deren Länge 4 m<br />

betragen, wobei pro Fahrstreifen mindestens drei Balken aufgebracht werden sollten. Die<br />

Balkenlänge kann in Ausnahmefällen auf 3 m reduziert werden, was im Kanton Bern standardmässig<br />

angewendet wird. Die Sichtbarkeit des Fussgängerstreifens wird jedoch bei<br />

einer Balkenlänge von 4 m erhöht, da er aus der Perspektive der Fahrzeuglenkenden besser<br />

sichtbar ist.<br />

Abbildung 15<br />

Beispiel einer guten (links) und einer mangelhaften (rechts) Markierung eines FGST.<br />

© 2013 BVE & SWISSTRAFFIC

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