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Bericht Überprüfung Fussgängerstreifen - Fussverkehr Schweiz

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Überprüfung der Fussgängerstreifen auf Berner Kantonsstrassen<br />

08.05.13 / BAD/STS<br />

Seite 4<br />

1.3 Vorgehen<br />

Im Sommer 2012 wurden insgesamt 3079 FGST auf den Kantonsstrassen des Kantons<br />

Bern überprüft und vor Ort analysiert. Diese Feldarbeiten wurden von der Ingenieurgemeinschaft<br />

Crosswalk unter der Leitung der BSB + Partner durchgeführt. Mehrere Erhebungsteams<br />

von je zwei Personen führten die Überprüfung der FGST im Feld durch. Die<br />

Daten wurden vor Ort schriftlich von Hand auf eine Checkliste notiert.<br />

In einem weiteren Schritt wurden die erhobenen Daten von der SWISSTRAFFIC AG im<br />

Strasseninformationssystem LOGO erfasst. Dadurch konnten alle Daten auf der kantonalen<br />

Datenbank abgelegt werden. Mit diesem Vorgehen konnte im gesamten Projektablauf<br />

die Datensicherheit gewährleistet werden.<br />

Während der Datenerfassung überprüften Fachleute laufend die Plausibilität der Daten.<br />

Zudem wurden periodisch Kontrollen durchgeführt, indem die erstellten Fotos mit den erfassten<br />

Daten verglichen wurden. Dadurch konnten die Daten im Büro kontrolliert werden.<br />

Aufgrund der sehr hohen Anzahl der zu untersuchenden FGST war es nicht möglich, jeden<br />

einzelnen Fussgängerstreifen situationsbezogen und im Detail zu analysieren. Aus diesem<br />

Grund wird nicht für jeden FGST einzeln eine Aussage über notwendige Massnahmen zur<br />

Erhöhung der Sicherheit formuliert. Die Überprüfung erlaubt lediglich eine grobe Einteilung<br />

der gesamten Überprüfungsmenge in verschiedene Prioritäts- resp. Massnahmenkategorien.<br />

In diesem Sinne müssen die Ergebnisse im vorliegenden <strong>Bericht</strong> als Grobanalyse betrachtet<br />

werden.<br />

Für die detaillierte Analyse muss jeder Fussgängerstreifen in einem weiteren Schritt als<br />

Einzelfall betrachtet werden. Für die Umsetzung der Massnahmen ist bei jedem Fussgängerstreifen<br />

eine neue Projektierung notwendig. Die Ergebnisse im vorliegenden <strong>Bericht</strong><br />

können nur Anhaltspunkte dafür geben, welche FGST prioritär behandelt werden sollen<br />

und welche Massnahmen bei gewissen FGST-Typen zu empfehlen sind.<br />

In Kapitel 4.2 des vorliegenden <strong>Bericht</strong>s werden alle erhobenen FGST in fünf Kategorien<br />

nach dem Grad des Handlungsbedarfs unterteilt. Diese Unterteilung kann als Prioritätenliste<br />

angesehen werden. Dies bedeutet, dass die Massnahmen bei jenen FGST, die einen<br />

sehr hohen Handlungsbedarf aufweisen, prioritär umgesetzt werden sollen. Die Priorität<br />

der durchzuführenden Massnahmen hängt jedoch nicht nur vom Grad des Handlungsbedarfs<br />

ab. FGST auf Schulwegen sind unabhängig von der qualitativen Beurteilung mit einer<br />

besonders hohen Sensibilität zu behandeln. Aus diesem Grund wurden im Rahmen<br />

einer parallel organisierten Gemeindeumfrage Schulwege ausgewiesen, auf denen die<br />

Fussgängerstreifen einen erhöhten Sicherheitsbedarf zeigen.<br />

© 2013 BVE & SWISSTRAFFIC

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