Bericht Überprüfung Fussgängerstreifen - Fussverkehr Schweiz
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Überprüfung der Fussgängerstreifen auf Berner Kantonsstrassen<br />
08.05.13 / BAD/STS<br />
Seite 4<br />
1.3 Vorgehen<br />
Im Sommer 2012 wurden insgesamt 3079 FGST auf den Kantonsstrassen des Kantons<br />
Bern überprüft und vor Ort analysiert. Diese Feldarbeiten wurden von der Ingenieurgemeinschaft<br />
Crosswalk unter der Leitung der BSB + Partner durchgeführt. Mehrere Erhebungsteams<br />
von je zwei Personen führten die Überprüfung der FGST im Feld durch. Die<br />
Daten wurden vor Ort schriftlich von Hand auf eine Checkliste notiert.<br />
In einem weiteren Schritt wurden die erhobenen Daten von der SWISSTRAFFIC AG im<br />
Strasseninformationssystem LOGO erfasst. Dadurch konnten alle Daten auf der kantonalen<br />
Datenbank abgelegt werden. Mit diesem Vorgehen konnte im gesamten Projektablauf<br />
die Datensicherheit gewährleistet werden.<br />
Während der Datenerfassung überprüften Fachleute laufend die Plausibilität der Daten.<br />
Zudem wurden periodisch Kontrollen durchgeführt, indem die erstellten Fotos mit den erfassten<br />
Daten verglichen wurden. Dadurch konnten die Daten im Büro kontrolliert werden.<br />
Aufgrund der sehr hohen Anzahl der zu untersuchenden FGST war es nicht möglich, jeden<br />
einzelnen Fussgängerstreifen situationsbezogen und im Detail zu analysieren. Aus diesem<br />
Grund wird nicht für jeden FGST einzeln eine Aussage über notwendige Massnahmen zur<br />
Erhöhung der Sicherheit formuliert. Die Überprüfung erlaubt lediglich eine grobe Einteilung<br />
der gesamten Überprüfungsmenge in verschiedene Prioritäts- resp. Massnahmenkategorien.<br />
In diesem Sinne müssen die Ergebnisse im vorliegenden <strong>Bericht</strong> als Grobanalyse betrachtet<br />
werden.<br />
Für die detaillierte Analyse muss jeder Fussgängerstreifen in einem weiteren Schritt als<br />
Einzelfall betrachtet werden. Für die Umsetzung der Massnahmen ist bei jedem Fussgängerstreifen<br />
eine neue Projektierung notwendig. Die Ergebnisse im vorliegenden <strong>Bericht</strong><br />
können nur Anhaltspunkte dafür geben, welche FGST prioritär behandelt werden sollen<br />
und welche Massnahmen bei gewissen FGST-Typen zu empfehlen sind.<br />
In Kapitel 4.2 des vorliegenden <strong>Bericht</strong>s werden alle erhobenen FGST in fünf Kategorien<br />
nach dem Grad des Handlungsbedarfs unterteilt. Diese Unterteilung kann als Prioritätenliste<br />
angesehen werden. Dies bedeutet, dass die Massnahmen bei jenen FGST, die einen<br />
sehr hohen Handlungsbedarf aufweisen, prioritär umgesetzt werden sollen. Die Priorität<br />
der durchzuführenden Massnahmen hängt jedoch nicht nur vom Grad des Handlungsbedarfs<br />
ab. FGST auf Schulwegen sind unabhängig von der qualitativen Beurteilung mit einer<br />
besonders hohen Sensibilität zu behandeln. Aus diesem Grund wurden im Rahmen<br />
einer parallel organisierten Gemeindeumfrage Schulwege ausgewiesen, auf denen die<br />
Fussgängerstreifen einen erhöhten Sicherheitsbedarf zeigen.<br />
© 2013 BVE & SWISSTRAFFIC