Bericht Überprüfung Fussgängerstreifen - Fussverkehr Schweiz
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Überprüfung der Fussgängerstreifen auf Berner Kantonsstrassen<br />
08.05.13 / BAD/STS<br />
Seite 29<br />
4.2 Übersicht der Ergebnisse<br />
In diesem Abschnitt werden die Ergebnisse der Erhebung zusammengefasst, indem die<br />
FGST in fünf verschiedene Kategorien eingeteilt werden, die den Grad des Handlungsbedarfs<br />
widerspiegeln zur Herstellung des Standards oder der Normkonformität. Je nachdem,<br />
welche Defizite bei einem FGST entdeckt wurden, kann der Handlungsbedarf des<br />
FGST ermittelt werden. Alle FGST, die nicht der Norm entsprechen, sind in die Kategorie<br />
„ungenügend“ eingeteilt. Bei diesen FGST müssen Massnahmen zur Erfüllung der Norm<br />
ergriffen werden. Folgende Kategorien wurden für die Darstellung gewählt:<br />
• FGST einwandfrei (kein Handlungsbedarf):<br />
Fussgängerstreifen in dieser Kategorie wurden als sehr gut bewertet. Es wurden keine<br />
sicherheitsrelevanten Defizite aufgedeckt und sie sind behindertengerecht. Somit sind<br />
bei diesen FGST keine weiteren Massnahmen nötig. Jedoch ist festzuhalten, dass es<br />
nicht möglich ist, einen absolut sicheren FGST zu gestalten, weshalb jene FGST in<br />
dieser Kategorie auch nicht mit dem Prädikat "sicher" belegt werden. Absolute Sicherheit<br />
kann auf FGST nicht erreicht werden, da die Überquerung von Strassen immer ein<br />
Gefahrenpotenzial mit sich bringt. Die FGST in dieser Kategorie werden mit Lichtsignalanlagen<br />
gesteuert oder die folgenden Kriterien sind erfüllt:<br />
o minimale Sichtweiten auf Warteräume (0,5 m und 2 m) sind eingehalten<br />
o nur ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung muss überquert werden<br />
o die Breite der Fahrbahnen beträgt höchstens 4,5 m<br />
o die Mittelinsel, falls vorhanden, ist mindestens 1,5 m breit<br />
o eine Beleuchtung ist vorhanden<br />
o der Anschlag am Trottoirrand ist behindertengerecht<br />
o das Signal 4.11 ist mindestens einmal vorhanden<br />
• FGST baulich sehr gut (kaum Handlungsbedarf):<br />
FGST in dieser Kategorie entsprechen, baulich gesehen, ebenfalls der Norm und den<br />
Standards und werden deshalb als sehr gut angesehen. Jedoch könnten die Situation<br />
und vor allem die Behindertengerechtigkeit dieser FGST durch relativ einfache Massnahmen<br />
verbessert werden. Diese Massnahmen sind jedoch nicht direkt sicherheitsrelevant,<br />
weshalb sie nicht zwingend prioritär behandelt werden müssen. Solche Massnahmen<br />
könnten beispielsweise die korrekte Anordnung oder den Zustand der Signalisation<br />
oder die Behindertengerechtigkeit betreffen. Folgende Kriterien sind bei den<br />
FGST in dieser Kategorie erfüllt:<br />
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