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Bericht Überprüfung Fussgängerstreifen - Fussverkehr Schweiz

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Überprüfung der Fussgängerstreifen auf Berner Kantonsstrassen<br />

08.05.13 / BAD/STS<br />

Seite 29<br />

4.2 Übersicht der Ergebnisse<br />

In diesem Abschnitt werden die Ergebnisse der Erhebung zusammengefasst, indem die<br />

FGST in fünf verschiedene Kategorien eingeteilt werden, die den Grad des Handlungsbedarfs<br />

widerspiegeln zur Herstellung des Standards oder der Normkonformität. Je nachdem,<br />

welche Defizite bei einem FGST entdeckt wurden, kann der Handlungsbedarf des<br />

FGST ermittelt werden. Alle FGST, die nicht der Norm entsprechen, sind in die Kategorie<br />

„ungenügend“ eingeteilt. Bei diesen FGST müssen Massnahmen zur Erfüllung der Norm<br />

ergriffen werden. Folgende Kategorien wurden für die Darstellung gewählt:<br />

• FGST einwandfrei (kein Handlungsbedarf):<br />

Fussgängerstreifen in dieser Kategorie wurden als sehr gut bewertet. Es wurden keine<br />

sicherheitsrelevanten Defizite aufgedeckt und sie sind behindertengerecht. Somit sind<br />

bei diesen FGST keine weiteren Massnahmen nötig. Jedoch ist festzuhalten, dass es<br />

nicht möglich ist, einen absolut sicheren FGST zu gestalten, weshalb jene FGST in<br />

dieser Kategorie auch nicht mit dem Prädikat "sicher" belegt werden. Absolute Sicherheit<br />

kann auf FGST nicht erreicht werden, da die Überquerung von Strassen immer ein<br />

Gefahrenpotenzial mit sich bringt. Die FGST in dieser Kategorie werden mit Lichtsignalanlagen<br />

gesteuert oder die folgenden Kriterien sind erfüllt:<br />

o minimale Sichtweiten auf Warteräume (0,5 m und 2 m) sind eingehalten<br />

o nur ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung muss überquert werden<br />

o die Breite der Fahrbahnen beträgt höchstens 4,5 m<br />

o die Mittelinsel, falls vorhanden, ist mindestens 1,5 m breit<br />

o eine Beleuchtung ist vorhanden<br />

o der Anschlag am Trottoirrand ist behindertengerecht<br />

o das Signal 4.11 ist mindestens einmal vorhanden<br />

• FGST baulich sehr gut (kaum Handlungsbedarf):<br />

FGST in dieser Kategorie entsprechen, baulich gesehen, ebenfalls der Norm und den<br />

Standards und werden deshalb als sehr gut angesehen. Jedoch könnten die Situation<br />

und vor allem die Behindertengerechtigkeit dieser FGST durch relativ einfache Massnahmen<br />

verbessert werden. Diese Massnahmen sind jedoch nicht direkt sicherheitsrelevant,<br />

weshalb sie nicht zwingend prioritär behandelt werden müssen. Solche Massnahmen<br />

könnten beispielsweise die korrekte Anordnung oder den Zustand der Signalisation<br />

oder die Behindertengerechtigkeit betreffen. Folgende Kriterien sind bei den<br />

FGST in dieser Kategorie erfüllt:<br />

© 2013 BVE & SWISSTRAFFIC

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