Möglichkeiten und Grenzen
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Bernd Oliver Maier<br />
Trotzdem wurde sowohl seitens der DGP (Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin)<br />
als auch seitens der Apotheker erwartet, dass viele der Fälle über verbesserte<br />
Kooperationsmodelle gelöst werden sollten. Unter Rückgriff auf die unter<br />
II. bereits vorgestellten Voraussetzungen einer erfolgreichen ambulanten Notfallbehandlung<br />
ist die Antwort auf die Frage nach der Einschätzung, ob durch Kooperationsbemühungen<br />
Betäubungsmittel in dem Umfang vereinfacht verfügbar<br />
werden können, der ausreichen würde, um die bestehenden Probleme der Medikamentenverfügbarkeit<br />
zu lösen, allenfalls: vielleicht! Dies mochte – unter Berücksichtigung<br />
starker regionaler Unterschiede – nur für bestimmte Orte eine Lösung<br />
darstellen.<br />
Die Nachhaltigkeit zu sichern, besonders beim Verbleib des Betroffenen in der<br />
Häuslichkeit, ist eben nicht allein eine Frage der unmittelbaren Verfügbarkeit <strong>und</strong><br />
des Auslieferns, mit anderen Worten der physische Präsenz eines Medikaments,<br />
sondern erfordert die Betrachtung einer weiteren Ebene. Es gibt viele Ärzte mit<br />
Erfahrungen in der angemessenen <strong>und</strong> indizierten Anwendung von Medikamenten,<br />
wie die stetig steigende Zahl der Ärzte mit Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“<br />
belegt. Es gibt dank der SAPV hochspezialisierte, qualifizierte Teams, die<br />
Therapien effektiv überwachen können. Auf Seiten mancher Kollegen bestehen<br />
jedoch aktuell noch Hindernisse <strong>und</strong> Hemmungen, Betäubungsmittel als Therapieoption<br />
zu nutzen: Die Differenzialtherapien, auch gerade im Palliativkontext,<br />
werden immer mehr verfeinert. Früher gab es auf dem Betäubungsmittelsektor<br />
eben nur eine sehr begrenzte <strong>und</strong> überschaubare Palette von Präparaten. Heutzutage<br />
besteht eine gute Auswahlmöglichkeit zwischen unterschiedlichsten Applikationen,<br />
Produkten, Galenik, die uns eine differenzierte Therapie erlauben <strong>und</strong> die<br />
eben auch notwendig sind, um in vielen, oftmals akuten Bedarfssituationen angemessen<br />
agieren zu können. Die Kompetenz des behandelnden Arztes spielt also in<br />
der Praxis eine entscheidende Rolle. Die Erstzulassungen vieler verfügbarer Opiate<br />
sind deutlich anderen Datums als die Zeiten der universitären Ausbildung der heute<br />
tätigen Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen. Die Entwicklungen in der Zwischenzeit lassen<br />
spürbar werden, dass viele der jetzt aktiven Praktiker ihr Studium relativ uninformiert<br />
gegenüber den innovativeren Entwicklungen im Opiatbereich bestritten<br />
<strong>und</strong> anschließend praktiziert haben, <strong>und</strong> dass es wichtig ist, auch unter Ärzten eine<br />
beständige Diskussion darüber zu fordern, was eine angemessene Betreuung im<br />
Notfall darstellt.<br />
Wenn also die Nachhaltigkeit der Notfallbehandlung als entscheidendes Kriterium<br />
in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt wird, bleibt festzuhalten, dass<br />
unabhängig von allen Verbesserungsbemühungen im Bereich der Kooperationsmodelle<br />
<strong>und</strong> allen Anstrengungen, räumliche Distanz überwindbar <strong>und</strong> Betäubungsmittel<br />
somit verfügbar zu machen, weiterhin Szenarien vorkommen können,<br />
die belegen, dass die Möglichkeit der Überlassung von Betäubungsmitteln unbedingte<br />
Voraussetzung ist, um effektiv palliativ versorgen zu können. Diese <strong>Möglichkeiten</strong><br />
sollten jedoch im Sinne einer Ausnahmeregelung eng begrenzt <strong>und</strong> zeitlich<br />
limitiert in Anspruch genommen werden können.