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Möglichkeiten und Grenzen

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Bernd Oliver Maier<br />

Trotzdem wurde sowohl seitens der DGP (Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin)<br />

als auch seitens der Apotheker erwartet, dass viele der Fälle über verbesserte<br />

Kooperationsmodelle gelöst werden sollten. Unter Rückgriff auf die unter<br />

II. bereits vorgestellten Voraussetzungen einer erfolgreichen ambulanten Notfallbehandlung<br />

ist die Antwort auf die Frage nach der Einschätzung, ob durch Kooperationsbemühungen<br />

Betäubungsmittel in dem Umfang vereinfacht verfügbar<br />

werden können, der ausreichen würde, um die bestehenden Probleme der Medikamentenverfügbarkeit<br />

zu lösen, allenfalls: vielleicht! Dies mochte – unter Berücksichtigung<br />

starker regionaler Unterschiede – nur für bestimmte Orte eine Lösung<br />

darstellen.<br />

Die Nachhaltigkeit zu sichern, besonders beim Verbleib des Betroffenen in der<br />

Häuslichkeit, ist eben nicht allein eine Frage der unmittelbaren Verfügbarkeit <strong>und</strong><br />

des Auslieferns, mit anderen Worten der physische Präsenz eines Medikaments,<br />

sondern erfordert die Betrachtung einer weiteren Ebene. Es gibt viele Ärzte mit<br />

Erfahrungen in der angemessenen <strong>und</strong> indizierten Anwendung von Medikamenten,<br />

wie die stetig steigende Zahl der Ärzte mit Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“<br />

belegt. Es gibt dank der SAPV hochspezialisierte, qualifizierte Teams, die<br />

Therapien effektiv überwachen können. Auf Seiten mancher Kollegen bestehen<br />

jedoch aktuell noch Hindernisse <strong>und</strong> Hemmungen, Betäubungsmittel als Therapieoption<br />

zu nutzen: Die Differenzialtherapien, auch gerade im Palliativkontext,<br />

werden immer mehr verfeinert. Früher gab es auf dem Betäubungsmittelsektor<br />

eben nur eine sehr begrenzte <strong>und</strong> überschaubare Palette von Präparaten. Heutzutage<br />

besteht eine gute Auswahlmöglichkeit zwischen unterschiedlichsten Applikationen,<br />

Produkten, Galenik, die uns eine differenzierte Therapie erlauben <strong>und</strong> die<br />

eben auch notwendig sind, um in vielen, oftmals akuten Bedarfssituationen angemessen<br />

agieren zu können. Die Kompetenz des behandelnden Arztes spielt also in<br />

der Praxis eine entscheidende Rolle. Die Erstzulassungen vieler verfügbarer Opiate<br />

sind deutlich anderen Datums als die Zeiten der universitären Ausbildung der heute<br />

tätigen Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen. Die Entwicklungen in der Zwischenzeit lassen<br />

spürbar werden, dass viele der jetzt aktiven Praktiker ihr Studium relativ uninformiert<br />

gegenüber den innovativeren Entwicklungen im Opiatbereich bestritten<br />

<strong>und</strong> anschließend praktiziert haben, <strong>und</strong> dass es wichtig ist, auch unter Ärzten eine<br />

beständige Diskussion darüber zu fordern, was eine angemessene Betreuung im<br />

Notfall darstellt.<br />

Wenn also die Nachhaltigkeit der Notfallbehandlung als entscheidendes Kriterium<br />

in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt wird, bleibt festzuhalten, dass<br />

unabhängig von allen Verbesserungsbemühungen im Bereich der Kooperationsmodelle<br />

<strong>und</strong> allen Anstrengungen, räumliche Distanz überwindbar <strong>und</strong> Betäubungsmittel<br />

somit verfügbar zu machen, weiterhin Szenarien vorkommen können,<br />

die belegen, dass die Möglichkeit der Überlassung von Betäubungsmitteln unbedingte<br />

Voraussetzung ist, um effektiv palliativ versorgen zu können. Diese <strong>Möglichkeiten</strong><br />

sollten jedoch im Sinne einer Ausnahmeregelung eng begrenzt <strong>und</strong> zeitlich<br />

limitiert in Anspruch genommen werden können.

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