Möglichkeiten und Grenzen
Möglichkeiten und Grenzen
Möglichkeiten und Grenzen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
32<br />
Peter Cremer-Schaeffer<br />
Rückgabe an die Apotheke an, die dann die BtM der Vernichtung zuführt. Die<br />
Vernichtung muss entsprechend der Vorgaben in § 16 BtMG durchgeführt <strong>und</strong><br />
dokumentiert werden.<br />
VI. Weiterentwicklung betäubungsmittelrechtlicher Normen<br />
Die Weiterentwicklung betäubungsmittelrechtlicher Normen muss sich primär an<br />
den Bedürfnissen der Patienten orientieren. Dabei darf man nicht aus dem Blick<br />
verlieren, dass Bedürfnisse von Patienten, die mit BtM versorgt werden müssen,<br />
völlig unterschiedlich sein können. Palliativpatienten haben andere Bedürfnisse als<br />
Patienten mit chronischen Schmerzen oder Patienten, die wegen einer Opiatabhängigkeit<br />
mit BtM substituiert werden. Eltern von Kindern, die wegen ADHS<br />
therapiert werden, haben wiederum andere Bedürfnisse als Patienten, die nur kurzfristig<br />
wegen akuter Schmerzen BtM benötigen.<br />
Vor einer Anpassung gesetzlicher Normen an aktuelle Bedürfnisse sollte geprüft<br />
werden, ob der jeweils aktuell ermittelbare wissenschaftliche Sachstand die<br />
Anpassungen rechtfertigt. Insbesondere sollten auch Prognosen über weitere Fortentwicklungen<br />
in der klinischen Praxis einbezogen werden, um diese ggf. schon<br />
vorausschauend berücksichtigen zu können. Dieses Vorgehen würde die Häufigkeit<br />
von Rechtsänderungen reduzieren. Zudem ist zu prüfen, ob auch nach einer<br />
Anpassung gesetzlicher Normen die Sicherheit <strong>und</strong> Kontrolle des BtM-Verkehrs –<br />
in Übereinstimmung mit den internationalen Konventionen – gewährleistet werden<br />
kann.