04.02.2014 Aufrufe

Möglichkeiten und Grenzen

Möglichkeiten und Grenzen

Möglichkeiten und Grenzen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

32<br />

Peter Cremer-Schaeffer<br />

Rückgabe an die Apotheke an, die dann die BtM der Vernichtung zuführt. Die<br />

Vernichtung muss entsprechend der Vorgaben in § 16 BtMG durchgeführt <strong>und</strong><br />

dokumentiert werden.<br />

VI. Weiterentwicklung betäubungsmittelrechtlicher Normen<br />

Die Weiterentwicklung betäubungsmittelrechtlicher Normen muss sich primär an<br />

den Bedürfnissen der Patienten orientieren. Dabei darf man nicht aus dem Blick<br />

verlieren, dass Bedürfnisse von Patienten, die mit BtM versorgt werden müssen,<br />

völlig unterschiedlich sein können. Palliativpatienten haben andere Bedürfnisse als<br />

Patienten mit chronischen Schmerzen oder Patienten, die wegen einer Opiatabhängigkeit<br />

mit BtM substituiert werden. Eltern von Kindern, die wegen ADHS<br />

therapiert werden, haben wiederum andere Bedürfnisse als Patienten, die nur kurzfristig<br />

wegen akuter Schmerzen BtM benötigen.<br />

Vor einer Anpassung gesetzlicher Normen an aktuelle Bedürfnisse sollte geprüft<br />

werden, ob der jeweils aktuell ermittelbare wissenschaftliche Sachstand die<br />

Anpassungen rechtfertigt. Insbesondere sollten auch Prognosen über weitere Fortentwicklungen<br />

in der klinischen Praxis einbezogen werden, um diese ggf. schon<br />

vorausschauend berücksichtigen zu können. Dieses Vorgehen würde die Häufigkeit<br />

von Rechtsänderungen reduzieren. Zudem ist zu prüfen, ob auch nach einer<br />

Anpassung gesetzlicher Normen die Sicherheit <strong>und</strong> Kontrolle des BtM-Verkehrs –<br />

in Übereinstimmung mit den internationalen Konventionen – gewährleistet werden<br />

kann.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!