Möglichkeiten und Grenzen
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Was werden die Fragen die Zukunft sein? 79<br />
einzelne Familienangehörige – etwa aufgr<strong>und</strong> einer eigenen Suchterkrankung – das<br />
Geschehen nicht ohne Eigeninteressen verfolgen? Sollen sie die indizierte Versorgung<br />
des Palliativpatienten abbrechen oder das Risiko eines Missbrauchs sehenden<br />
Auges in Kauf nehmen (mit dem Risiko einer evtl. eigenen Strafbarkeit)? An diesem<br />
Punkt hilft das Gesetz nicht weiter <strong>und</strong> leidet im Übrigen das ganze Projekt an<br />
einer gewissen Ungereimtheit: Palliativmediziner beanstanden – wohl mit Recht –<br />
eine nach wie vor verbreitete Unsicherheit <strong>und</strong> Unaufgeklärtheit ihrer Kolleginnen<br />
<strong>und</strong> Kollegen aus den anderen medizinischen Fachdisziplinen. Hätte es nicht nahegelegen,<br />
die Anstrengungen um eine aufgeklärtere Sicht der Dinge zuerst hierauf<br />
zu konzentrieren, anstelle – wohl gewiss nicht in allen Fällen lebensnah – einen<br />
aufgeklärten Umgang mit Betäubungsmitteln von Privatpersonen beliebiger Qualifikation<br />
<strong>und</strong> Lebenssituation zu erwarten?<br />
Man wird also letztlich abwarten müssen, welche Erfahrungen sich im weiteren<br />
Verlauf auf diesem Felde zeigen; die sich in der Mehrzahl der vorstehenden Beiträge<br />
– verständlicherweise – zum Ausdruck bringende Freude <strong>und</strong> Zufriedenheit<br />
sollte nicht zu dem Fehlschluss verführen, dass alles Wesentliche sich nunmehr auf<br />
gutem Wege befindet. Dies lässt sich schon deshalb nicht behaupten, weil nur eine<br />
recht begrenzte Zahl von Palliativpatienten bislang überhaupt in den Genuss<br />
kommt, eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung zu erhalten, wenn es dieser<br />
bedarf. Neben den praktisch-organisatorischen Problemen beim weiteren Aufbau<br />
einer ausreichenden Versorgungsstruktur stellt das hyperkomplexe Krankenversicherungsrecht<br />
eine Reihe von Hürden <strong>und</strong> Beschränkungen bereit – <strong>und</strong> dies<br />
für die große Mehrzahl an Patientinnen <strong>und</strong> Patienten, die gesetzlich krankenversichert<br />
<strong>und</strong> häufig außerstande sind, eine kostspielige Dauerversorgung aus eigenen<br />
finanziellen Mitteln zu tragen. Für das gesamtgesellschaftliche Vertrauen in die<br />
Palliativmedizin wird sicherlich nicht unwesentlich auch bedeutsam sein, auf einen<br />
näher umrissenen „Standard“ bei der Gabe von Betäubungsmitteln vertrauen zu<br />
können. Gewiss darf der Gedanke einer „Evidenzbasierung“ nicht verabsolutiert<br />
werden, da es letztlich stets um die angemessene Fürsorge des einzelnen Patienten<br />
in seiner unvergleichbar singulären Situation geht. Doch sollte der insoweit berechtigte<br />
Verweis auf die „Umstände des Einzelfalles“ nicht die Augen davor verschließen<br />
lassen, wie wichtig es ist, die gesammelten Erfahrungen zu bündeln <strong>und</strong><br />
in Richtung von generaliter empfehlenswerten Vorgehensweisen zu etablieren –<br />
weil die betroffenen Menschen nicht etwa ein subjektives „trial and error“, sondern<br />
eine Optimierung des palliativmedizinischen Erfahrungswissens erwarten; das<br />
Recht fragt bekanntlich bei behaupteten Behandlungsfehlern stets nach dem „ärztlich-medizinischen<br />
Standard“. Da die Palliativmedizin sich in besonderer Weise<br />
dem Patientenwillen verpflichtet sieht, stellen sich hier besondere Herausforderungen,<br />
damit die ärztliche Professionalität sich nicht in einer spezifischen Art von<br />
„Wunschmedizin“ auflöst. Und das Selbstverständnis der palliativmedizinisch tätigen<br />
Ärztinnen <strong>und</strong> Ärzte steht natürlich nicht zuletzt auch bei der kontrovers diskutierten<br />
Frage nach dem „ärztlich assistierten Suizid“ im Mittelpunkt: Denn aus<br />
Sicht der Gesellschaft sind sie es, die über die dazu benötigten Mittel <strong>und</strong> das zu-