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Möglichkeiten und Grenzen

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Zur (Rechts-)Lage der ambulanten<br />

palliativmedizinischen Versorgung in der<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland*<br />

Dr. iur. Klaus Engelmann<br />

I. Einführung<br />

Integraler Bestandteil jeder medizinischen Versorgung von Patienten ist ihre medizinische<br />

Begleitung bei unheilbaren Erkrankungen, die zum Tode führen. Die medizinische<br />

Betreuung schwerstkranker Patienten auch in der letzten Phase des Lebens<br />

ist Aufgabe der Palliativmedizin.<br />

Nach der Definition der Weltges<strong>und</strong>heitsorganisation ist Palliativmedizin ein<br />

Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten <strong>und</strong> ihren Familien, die<br />

mit den Problemen konfrontiert sind, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung<br />

einhergehen, <strong>und</strong> zwar durch Vorbeugen <strong>und</strong> Lindern von Leiden, durch<br />

frühzeitiges Erkennen, Einschätzen <strong>und</strong> Behandeln von Schmerzen sowie anderen<br />

belastenden Beschwerden körperlicher, psychosozialer <strong>und</strong> spiritueller Art. 1 Hieran<br />

* Überarbeitete Fassung eines Vortrags, den der Verfasser auf dem Expertenworkshop „Palliativmedizin<br />

<strong>und</strong> Betäubungsmittelrecht – <strong>Möglichkeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Grenzen</strong>“ der Abteilung für Palliativmedizin<br />

<strong>und</strong> des Zentrums für Medizinrecht der Universität Göttingen am 29. Februar 2012 gehalten hat.<br />

1 “Palliative care is an approach that improves the quality of life of patients and their families facing<br />

the problem associated with life-threatening illness, through the prevention and relief of suffering by<br />

means of early identification and impeccable assessment and treatment of pain and other problems,<br />

physical, psychosocial and spiritual”, WHO, abrufbar unter: http://www.who.int/cancer/palliative/<br />

definition/en/; ebenso die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) übernommene<br />

Definition.

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