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Jegenstorfer 2 / 2013

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Fusionsprojekt mit Scheunen und<br />

Münchringen<br />

Das Fusionsprojekt wurde durch die eingesetzten Arbeitsgruppen<br />

intensiv betreut. Innerhalb kürzester Frist konnten<br />

die relevanten Daten von Münchringen zusammengetragen<br />

sowie aufgearbeitet und mit denjenigen von Scheunen und<br />

Jegenstorf abgeglichen werden. Mit Hilfe der publizierten<br />

Vergleichsliste erhalten die Stimmberechtigen einen umfassenden<br />

Überblick über die Beurteilung der Fusion zum heutigen<br />

Zeitpunkt. Anlässlich der Informationsveranstaltungen<br />

vom 22. März in Scheunen, vom 25. April in Münchringen<br />

und 7. Mai in Jegenstorf ist die Bevölkerung über den aktuellsten<br />

Prozessstand in Kenntnis gesetzt worden. Unterstützt<br />

wurden die Gemeindevertreter durch Personal des Amtes für<br />

Gemeinden und Raumordnung, welches jeweils die Einschätzungen<br />

zur Fusion aus kantonaler Sicht wiedergab.<br />

Neue Erkenntnisse wurden nicht gewonnen,<br />

so dass die Vergleichslisten<br />

nicht ergänzt werden mussten. Dies<br />

bedeutet, dass die wichtigsten Themenkreise<br />

erfasst sind. Ziel ist es nun,<br />

der Bevölkerung Zeit einzuräumen, sich<br />

aus verschiedensten Blickwinkeln mit<br />

der Fusion auseinanderzusetzen und<br />

sich mit Gesprächen und Austausch von Informationen in<br />

den Meinungsbildungsprozess einzubringen. Weil in Münchringen<br />

die Abstimmung über eine Fusion an der Urne erfolgt,<br />

können die drei Gemeinden nicht gleichzeitig über das Geschäft<br />

befinden. Deshalb wird in Scheunen und Jegenstorf<br />

die Fusion anlässlich der Gemeindeversammlungen von<br />

Dienstag, 17. September <strong>2013</strong> traktandiert. Die Münchringer<br />

Stimmberechtigten fällen ihren Entscheid zum gleichen<br />

Geschäft anlässlich der eidg. und kant. Abstimmung vom<br />

22. September <strong>2013</strong>. Sollte in allen Gemeinden eine Zustimmung<br />

erfolgen, wird die Fusion per 1. Januar 2014 vollzogen.<br />

In einem nächsten Schritt werden die formellen Grundlagen<br />

zur Fusion erarbeitet. Es handelt sich dabei um den Fusionsvertrag<br />

mit Anhängen und das Fusionsreglement. Diese<br />

rechtlichen Grundlagen stellen den eigentlichen Inhalt der<br />

Abstimmung über die 3er-Fusion dar. Sobald die Gemeinderäte<br />

den Vertrag und das Reglement genehmigt haben,<br />

werden diese Dokumente ebenfalls publik gemacht, auf der<br />

Homepage aufgeschaltet und öffentlich aufgelegt.<br />

Weil bei den Vergleichslisten der Fokus vor allem auf die<br />

Sichtweise der jeweiligen Gemeinden gerichtet ist, soll diese<br />

Berichterstattung auch den Blickwinkel des Kantons etwas<br />

ausleuchten: Es ist bekannt, dass der Kanton Bern über<br />

strukturelle Defizite verfügt, an deren Verbesserung er kontinuierlich<br />

arbeitet. Ein wichtiges Element in unserer föderativen<br />

Landschaft stellen die Gemeinden dar, welche stark<br />

und leistungsfähig sein sollen. Der Kanton Bern sieht keinen<br />

Anlass für eine umfassende Gebietsreform. Er möchte aber<br />

bewusst und konsequent Erneuerungen in der Gestalt von<br />

Gemeindefusionen fördern, dabei aber vorläufig bewusst<br />

keinen Zwang ausüben.<br />

Auf das Kantonsgebiet verteilt, existieren aktuell insgesamt<br />

379 Gemeinden. 30 % davon zählen weniger als 500 EinwohnerInnen,<br />

weitere 20 % weniger<br />

als 1‘000. Kumuliert und einwohnergewichtet,<br />

entsprechen diese Hälfte der<br />

Gemeinden zusammen knapp 10 % der<br />

Kantonsbevölkerung. Gesamtschweizerisch<br />

weist der Kanton Bern mit Abstand<br />

die grösste Gemeindedichte auf, gefolgt<br />

von der Waadt und dem Aargau. Seit<br />

dem Inkrafttreten des Fusionsgesetzes 2005 sind 22 Fusionen<br />

mit 52 beteiligten Gemeinden beschlossen worden.<br />

Aktuell sind 62 Gemeinden in insgesamt 16 Projekten in<br />

einen Fusionsprozess involviert.<br />

Der Kanton Bern unterstützt die Fusionsbestrebungen mit<br />

immateriellem Support und, bei erfolgreichem Projektabschluss,<br />

mit einem Fusionsbeitrag. Neben einer hälftigen<br />

Kostenbeteiligung an die Projektaufwendungen würde nach<br />

einer erfolgreich verlaufenen Abstimmung und dem Vollzug<br />

der Fusion ein Beitrag von knapp Fr. 740‘000 an die «neue<br />

Einwohnergemeinde Jegenstorf» entrichtet. Die Abteilung<br />

Gemeinden und Raumordnung AGR berät die Gemeinden in<br />

ihren Fusionsvorbereitungen. Sie verfügt über personelle Ressourcen<br />

und über grosse rechtliche und fachliche Erfahrung.<br />

Dadurch gewinnt das Geschäft an Qualität.<br />

Den Gemeinderäten ist daran gelegen,<br />

bei der Meinungsfindung auch<br />

die kantonale Sicht zu berücksichtigen.<br />

Schlussendlich sind alle GemeindebürgerInnen<br />

auch BürgerInnen des Kantons<br />

Bern. Allein die Tatsache, dass von<br />

der steuerlichen Gesamtbelastung , der<br />

kantonale Anteil rund 60 % beträgt,<br />

verstärkt die Argumentation, auch diese Sichtweise entsprechend<br />

zu würdigen.<br />

5<br />

Der <strong>Jegenstorfer</strong> 2/13

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