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2,66 MB - Regionale Planungsgemeinschaften in Thüringen ...

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1. RAUMSTRUKTUR 1–11<br />

Grundzentrums Kaltennordheim im zum Landkreis Schmalkalden-Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen gehörenden Teil des Grundversorgungsbereiches<br />

von Kaltennordheim versorgungswirksam.<br />

▪ Ausnahmefälle bilden Treffurt, Mihla, Bad Colberg-Heldburg und Schleusegrund. Diese werden wie folgt begründet:<br />

– Für den nördlichsten Teil des Wartburgkreises mit der Stadt Treffurt, die im Siedlungs- und Versorgungskern den<br />

Richtwert des LEP, 2.2.12 überschreitet (ca. 2.500 E<strong>in</strong>wohner), ist von den nächstliegenden Zentralen Orten<br />

Eisenach und Mühlhausen (Nordthür<strong>in</strong>gen) ke<strong>in</strong>e im zumutbaren Rahmen liegende Grundversorgung sicherzustellen<br />

(ÖPNV-Erreichbarkeit mehr als 45 M<strong>in</strong>uten, Individualverkehr mehr als 20 M<strong>in</strong>uten). Auch wenn der<br />

Grundversorgungsbereich deutlich unter dem LEP-Richtwert liegt (ca. 5.800 E<strong>in</strong>wohner), bedarf es zur Sicherung<br />

der Grundversorgung der Ausweisung Treffurts als Grundzentrum. Die Stadt verfügt über e<strong>in</strong>e vielfältige und stabile<br />

Infrastruktur zur Dase<strong>in</strong>svorsorge. Auch ist Treffurt regionsübergreifend für Teile der Geme<strong>in</strong>de Kathar<strong>in</strong>enberg<br />

(Planungsregion Nordthür<strong>in</strong>gen) versorgungswirksam. Die Sicherung des zentralörtlichen Status der Stadt<br />

Treffurt wird auch im H<strong>in</strong>blick auf die sich bietenden touristischen Potenziale und ihre Nutzung <strong>in</strong> diesem Abschnitt<br />

des Werratales für s<strong>in</strong>nvoll gehalten.<br />

– Die nördlich von Eisenach gelegene Geme<strong>in</strong>de Mihla (ca. 2.200 E<strong>in</strong>wohner im Siedlungs- und Versorgungskern)<br />

weist e<strong>in</strong>e Infrastrukturausstattung mit E<strong>in</strong>richtungen und Angeboten auf, die bezogen auf die Grundversorgungsfunktion<br />

überörtliche Bedeutung besitzt. Diese Grundversorgungsfunktion bezieht sich auf das Gebiet der<br />

Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft Mihla, e<strong>in</strong> <strong>in</strong> Randlage des Ha<strong>in</strong>ich bef<strong>in</strong>dlicher Raum, der durch kle<strong>in</strong>e Siedlungen<br />

und e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge E<strong>in</strong>wohnerdichte geprägt ist. Ausgehend von den benachbarten Zentralen Orten Eisenach,<br />

Treffurt und Mühlhausen (Nordthür<strong>in</strong>gen) ist ke<strong>in</strong>e im zumutbaren Rahmen liegende Grundversorgung (besonders<br />

für Frankenroda, Ebenshausen, Lauterbach und Bischofroda) sicherzustellen (ÖPNV-Erreichbarkeit mehr<br />

als 30 M<strong>in</strong>uten, Individualverkehr mehr als 15 M<strong>in</strong>uten). Obwohl der Grundversorgungsbereich mit derzeit ca.<br />

6.000 E<strong>in</strong>wohnern unter dem Richtwert des LEP, 2.2.12 liegt, werden die raum- und siedlungsstrukturellen<br />

Besonderheiten als Begründung für die Ausweisung Mihlas als Grundzentrum angeführt, da e<strong>in</strong>e angemessene /<br />

zumutbare Grundversorgung <strong>in</strong> diesem Raum auf andere Weise nicht gesichert werden kann.<br />

– Das Heldburger Unterland als der südlichste Teil des Landkreises Hildburghausen weist durch die Randlage an<br />

der Landesgrenze zu Bayern und se<strong>in</strong>e Entfernung zu den nächstliegenden Zentralen Orten <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen (Römhild<br />

und Hildburghausen) von mehr als 20 km e<strong>in</strong>e besondere Ausgangslage auf. H<strong>in</strong>zu kommen e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge<br />

Bevölkerungsdichte und kle<strong>in</strong>teilige Siedlungen mit ger<strong>in</strong>ger E<strong>in</strong>wohnerzahl. Demzufolge können die Richtwerte<br />

des LEP, 2.2.12 nicht e<strong>in</strong>gehalten werden. Um die Grundversorgung <strong>in</strong> zumutbarer Entfernung bzw. Erreichbarkeit<br />

gewährleisten zu können, bedarf es der Ausweisung der Stadt Bad Colberg-Heldburg als Grundzentrum.<br />

Da die o.g. nächstliegenden Zentralen Orte e<strong>in</strong>e ÖPNV-Erreichbarkeit von mehr als 40 M<strong>in</strong>uten aufweisen und<br />

auch im Individualverkehr zwischen 20 und 30 M<strong>in</strong>uten aufgewendet werden müssen, ist die Grundversorgung<br />

dieses etwa 5.200 E<strong>in</strong>wohner umfassenden Teilraumes am geeignetsten durch Bad Colberg-Heldburg ausnahmeseitig<br />

sicherzustellen. Die Stadt verfügt über die notwendige Grundversorgungs<strong>in</strong>frastruktur. Zum anderen<br />

wird geltend gemacht, dass die Stadt Bad Colberg-Heldburg bei allen anstehenden Problemen seit der politischen<br />

Wende e<strong>in</strong>e bemerkenswerte Entwicklung vollzogen hat. Gerade ihre regionale und überregionale Bedeutung<br />

im Bereich Kur und Tourismus (Bad Colberg, Veste Heldburg als künftiges Deutsches Burgenmuseum) und<br />

die damit verbundenen Erfordernisse bei der Bereitstellung und Sicherung e<strong>in</strong>er Basis<strong>in</strong>frastrukturausstattung<br />

rechtfertigen aus regionalplanerischer Sicht die Ausweisung als Grundzentrum.<br />

– Das ehemalige Kle<strong>in</strong>zentrum Schleusegrund (ca. 3.200 E<strong>in</strong>wohner) mit se<strong>in</strong>em Siedlungs- und Versorgungskern<br />

Schönbrunn (ca. 1.600 E<strong>in</strong>wohner) hat e<strong>in</strong>e sehr positive Entwicklung im H<strong>in</strong>blick auf die Ausstattung mit Arbeitsplätzen<br />

und des <strong>in</strong>frastrukturellen Angebotes im Bereich der Grundversorgung zu verzeichnen. Mit Blick auf<br />

die Sicherung der Grundversorgung im nördlichen Teil des Landkreises Hildburghausen (Oberes Wald-Gebiet)<br />

s<strong>in</strong>d die Zentralen Orte Schleus<strong>in</strong>gen und Eisfeld für große Teile der Geme<strong>in</strong>de Masserberg nicht im zumutbaren<br />

Zeitrahmen erreichbar (ÖPNV-Erreichbarkeit mehr als 30 M<strong>in</strong>uten und Individualverkehr zwischen 15 und 25 M<strong>in</strong>uten).<br />

Deshalb wird die Ausweisung der Geme<strong>in</strong>de Schleusegrund als Grundzentrum als erforderlich angesehen,<br />

auch wenn die im LEP, 2.2.12 enthaltenen Richtwerte nicht erreicht werden. Ausgehend von der günstigen<br />

Situation h<strong>in</strong>sichtlich Arbeitsplatz- und Infrastrukturentwicklung <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de Schleusegrund ist diese<br />

Ausnahmeregelung zur Sicherung der Grundversorgung gerechtfertigt.<br />

Was die bis 2020 prognostizierten ger<strong>in</strong>gfügigen Unterschreitungen des LEP-Richtwertes von 7.000 E<strong>in</strong>wohnern <strong>in</strong> den<br />

Grundversorgungsbereichen der Grundzentren Geisa, Wutha-Farnroda, Brotterode und Ste<strong>in</strong>ach anbelangt, stellt dies<br />

aus Sicht der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südwestthür<strong>in</strong>gen ke<strong>in</strong>en h<strong>in</strong>reichenden Grund für e<strong>in</strong>en Verzicht auf<br />

die genannten Grundzentren dar. Zur Untersetzung der Bedeutung dieser Zentralen Orte für die Sicherung der Grundversorgung<br />

deshalb noch nachstehende Ausführungen.<br />

▪ Geisa ist e<strong>in</strong>e leistungsfähige stabile Geme<strong>in</strong>de (ca. 4.750 E<strong>in</strong>wohner, davon 2.100 E<strong>in</strong>wohner im Siedlungs- und<br />

Versorgungskern) mit guter Infrastruktur- und Arbeitsplatzausstattung, die die Grundversorgung für sich und ihr Umland<br />

wahrnimmt. Die Ausweisung Geisas als Grundzentrum ist erforderlich, da ansonsten für diesen <strong>in</strong> geographischer<br />

Randlage der Planungsregion gelegenen Teilraum ke<strong>in</strong>e Grundversorgung <strong>in</strong> zumutbaren Entfernungen bzw.<br />

Erreichbarkeiten gewährleistet ist (Erreichbarkeit ÖPNV mehr als 30 M<strong>in</strong>uten zum nächsten Zentralen Ort). Auch die<br />

ger<strong>in</strong>ge Bevölkerungsdichte <strong>in</strong> der Thür<strong>in</strong>ger Rhön rechtfertigt die Notwendigkeit der Wahrnehmung der Grundversorgung<br />

durch Geisa.<br />

Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen

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