2,66 MB - Regionale Planungsgemeinschaften in Thüringen ...
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3. INFRASTRUKTUR 3–11<br />
Begründung G 3-14<br />
Mit der Bestimmung der Trassenfreihaltung Straße als Grundsatz der Raumordnung werden aus Sicht der Regionalplanung<br />
unter Beachtung bzw. Berücksichtigung der Belange Verkehr, Siedlung, Freiraumsicherung, Landwirtschaft, Hochwasserschutz,<br />
Rohstoffsicherung, Tourismus und Erholung solche Korridore gesichert, die für die Führung e<strong>in</strong>er künftigen<br />
Straße besonders geeignet ersche<strong>in</strong>en.<br />
Dadurch wird es möglich, dass andere Planungs- und Vorhabenträger ihre Planungen und Maßnahmen frühzeitig auf<br />
den denkbaren Trassenverlauf abstimmen. Gleiches gilt für die nähere Umgebung der gesicherten Trassen bzw. Trassenkorridore.<br />
Werden sensible Vorhaben, wie beispielsweise Wohnbebauung, dort realisiert bzw. rechtsverb<strong>in</strong>dliche<br />
Pläne für solche Nutzungen aufgestellt, so werden möglicherweise Schallschutzmaßnahmen erforderlich und damit der<br />
Straßenbau aufwändiger bzw. unmöglich. Stattdessen müssen für derartige Vorhaben alternative Standorte geprüft werden.<br />
In E<strong>in</strong>zelfällen wurde für Straßenbauvorhaben <strong>in</strong> Raumordnungsverfahren e<strong>in</strong>e raumverträgliche Trasse ermittelt und<br />
landesplanerisch übernommen. Auf Grund neuer umweltrechtlicher Restriktionen (z.B. Natura-2000-Gebiete) konnten<br />
diese Trassen nicht mehr abschließend abgewogen (Ziel) werden. Sie s<strong>in</strong>d jedoch <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Freihaltekorridors<br />
(Grundsatz der Raumordnung) bestimmt.<br />
3.1.3 Netz des öffentlichen Verkehrs<br />
Gemäß dem Landesentwicklungsplan soll das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs auf die Zentralen Orte ausgerichtet<br />
werden LEP, 4.1.21. Dabei ist es vorrangiges Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu stärken<br />
und e<strong>in</strong>er Ausweitung des motorisierten Individualverkehrs entgegen zu wirken.<br />
G 3-15<br />
Zur Sicherung günstiger Erreichbarkeitsverhältnisse zwischen den Zentralen Orten bzw. zu<br />
ihren Versorgungsbereichen sollen die notwendigen <strong>in</strong>frastrukturellen Voraussetzungen unter<br />
Berücksichtigung der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung erhalten und weiterentwickelt<br />
werden. Dazu sollen <strong>in</strong>sbesondere die L<strong>in</strong>ien und sonstigen Angebotsformen des<br />
Öffentlichen Personennahverkehrs an den <strong>in</strong> der Karte 3-1 bezeichneten und ggf. weiteren,<br />
möglichst zentral gelegenen Umsteigepunkten mite<strong>in</strong>ander verknüpft sowie die Zugangsstellen<br />
zum ÖPNV erhalten bzw. ausgebaut werden. Die Leistungsangebote der Nahverkehrsträger<br />
sollen regionsübergreifend abgestimmt werden.<br />
Begründung G 3-15<br />
Im Konzept der Zentralen Orte ist die Bündelung der zentralörtlichen Versorgungse<strong>in</strong>richtungen, aber auch der Gewerbeansiedlungen<br />
an bestimmten, leistungsfähigen Orten vorgesehen. E<strong>in</strong>e derartige Konzentration hat beispielsweise den<br />
Vorteil, dass mit nur e<strong>in</strong>em Weg möglichst viele E<strong>in</strong>richtungen zur Grundversorgung erreicht werden können und der<br />
Aufwand für den ÖPNV vor allem im dünner besiedelten ländlichen Bereich effektiver gestaltet werden kann.<br />
Die genannten Maßnahmen können zur Verbesserung der Verb<strong>in</strong>dungen zu den Zentralen Orten und damit zum Erhalt<br />
und der Verbesserung der Funktionen der Dase<strong>in</strong>svorsorge h<strong>in</strong>sichtlich der Mobilität der Bevölkerung, auch der <strong>in</strong> der<br />
Mobilität e<strong>in</strong>geschränkten Menschen, beitragen. Insbesondere mit der E<strong>in</strong>richtung zentraler Umsteigemöglichkeiten <strong>in</strong><br />
den Orten mit Verknüpfungspunkten verschiedener L<strong>in</strong>ien des ÖPNV und der Bereitstellung von Abstellmöglichkeiten für<br />
Individualverkehrsmittel an den Zugangsstellen zum ÖPNV können weitere Fahrgastpotenziale erschlossen werden. In<br />
Orten an Eisenbahnverb<strong>in</strong>dungen mit Schienenpersonennahverkehr ist es s<strong>in</strong>nvoll, die Verknüpfungspunkte möglichst<br />
nah an den Bahnhöfen bzw. Haltepunkten e<strong>in</strong>zurichten, um die Attraktivität der Bahn zu verbessern. In E<strong>in</strong>zelfällen kann<br />
<strong>in</strong> Anpassung an die aktuelle örtliche Siedlungsentwicklung e<strong>in</strong>e Veränderung der Lage oder die Neue<strong>in</strong>richtung von Zugangsstellen<br />
von Vorteil se<strong>in</strong>. Damit verr<strong>in</strong>gern sich auch die Notwendigkeit und der Anreiz, <strong>in</strong>dividuelle motorisierte Verkehrsmittel<br />
zu benutzen. So könnten ggf. an der Schienenverb<strong>in</strong>dung Eisenach – Sonneberg mit der E<strong>in</strong>richtung von<br />
Haltepunkten <strong>in</strong> Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen / Defertshäuser Weg (drei E<strong>in</strong>kaufsmärkte), Belrieth, Leutersdorf, Henfstädt, Grimmelshausen,<br />
Heßberg sowie an der Schienenverb<strong>in</strong>dung Zella-Mehlis – Schmalkalden – Wernshausen <strong>in</strong> Mittelstille und dem Bereich<br />
Schmalkalden-Stadtmitte mit verhältnismäßig ger<strong>in</strong>gem Aufwand zusätzliche Fahrgastpotenziale erschlossen werden.<br />
G 3-16 Die Erreichbarkeit und Erschließung der Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung mit<br />
öffentlichen Verkehrsmitteln soll gesichert und damit die touristische Funktion der Orte gestärkt<br />
werden.<br />
Begründung G 3-16<br />
Die angestrebte naturnahe Tourismusentwicklung erfordert e<strong>in</strong>e angemessene Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse<br />
der Touristen h<strong>in</strong>sichtlich des Angebotes von öffentlichen und umweltverträglichen Verkehrssystemen vor allem<br />
bei der Netzgestaltung und -bedienung bzw. den bedarfsabhängig verstärkten E<strong>in</strong>satz öffentlicher Verkehrsmittel.<br />
Derzeit nutzen Gäste und Besucher fast ausnahmslos private Kfz für die Erreichung ihrer touristischen Ziele. Durch e<strong>in</strong>e<br />
Attraktivitätssteigerung der vorhandenen Angebote des öffentlichen Nahverkehrs <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit deren zeitlicher und<br />
räumlicher Flexibilisierung – <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong>nerhalb der Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung – sowie durch e<strong>in</strong>e<br />
bessere Verknüpfung von Bahn- und Busl<strong>in</strong>ien, kann auf e<strong>in</strong>e Reduzierung des Individualverkehrs h<strong>in</strong>gewirkt und die<br />
touristischen Funktionen der <strong>in</strong> den jeweiligen Vorbehaltsgebieten Tourismus und Erholung gelegenen Orte können<br />
nachhaltig gestärkt werden. So leisten beispielsweise „Wanderbusse“ e<strong>in</strong>en Beitrag dazu, dass der Schutz von Natur<br />
Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen