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2,66 MB - Regionale Planungsgemeinschaften in Thüringen ...

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3. INFRASTRUKTUR 3–3<br />

Lauscha, Ste<strong>in</strong>ach, Sonneberg und Themar sowie Eisfeld, Schalkau (mit den Namen gebenden Ortsteilen) erschlossen<br />

werden.<br />

Mit der Schienenverb<strong>in</strong>dung Wernshausen – Zella-Mehlis können Teile des Vorbehaltsgebietes Tourismus und Erholung<br />

Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge mit den Regional bedeutsamen Tourismusorten Ste<strong>in</strong>bach-Hallenberg, Zella-<br />

Mehlis und Suhl sowie die Stadt für Kultur- und Bildungstourismus Schmalkalden erschlossen werden.<br />

Z 3-2<br />

Z 3-3<br />

Trassensicherung / Trassenfreihaltung Schienenverb<strong>in</strong>dung<br />

Die im Folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte bestimmten<br />

– im öffentlichen Interesse erforderlichen Trassen für Anschlussgleise s<strong>in</strong>d von<br />

entgegenstehenden Nutzungen freizuhalten.<br />

▪ Eisenbahnanschluss der westlich der Autobahn A 71 gelegenen Teilfläche des Vorranggebietes<br />

Großflächige Industrieansiedlungen Grabfeld / Thür<strong>in</strong>ger Tor<br />

▪ Eisenbahnanschluss des südlich der Regional bedeutsamen Schienenverb<strong>in</strong>dung Eisenach<br />

– Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen – Sonneberg gelegenen Vorranggebietes Regional bedeutsame Industrie-<br />

und Gewerbeansiedlungen RIG-4 – Eisfeld/Süd<br />

Begründung Z 3-2<br />

Bei der Ausweisung der Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen sowie Regional bedeutsame Industrie- und<br />

Gewerbeansiedlungen spielt die Verkehrsanb<strong>in</strong>dung e<strong>in</strong>e wichtige Rolle. Die westliche Teilfläche des Vorranggebietes<br />

Großflächige Industrieansiedlungen Grabfeld / Thür<strong>in</strong>ger Tor liegt räumlich so zur Großräumig bedeutsamen Schienenverb<strong>in</strong>dung<br />

Erfurt – Suhl – Würzburg, dass die Realisierung e<strong>in</strong>es Anschlussgleises möglich ist.<br />

Das Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-4 – Eisfeld/Süd liegt räumlich so zur<br />

Überregional bedeutsamen Schienenverb<strong>in</strong>dung Eisenach – Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen – Sonneberg, dass die Realisierung e<strong>in</strong>es Anschlussgleises<br />

möglich ist.<br />

Für diese Zwecke werden Freihaltekorridore gesichert.<br />

Die im Folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte bestimmten<br />

– Trassen vorhandener / entwidmeter Schienenverb<strong>in</strong>dungen / Industrieanschlussgleise<br />

s<strong>in</strong>d durchgängig freizuhalten.<br />

▪ Themar – Schleus<strong>in</strong>gen – Ilmenau – Plaue<br />

▪ Schleus<strong>in</strong>gen – St. Kilian (ehemaliger Haltepunkt / Glaswerk)<br />

▪ Gerstungen – Dankmarshausen – Her<strong>in</strong>gen – Philippsthal<br />

▪ Bad Salzungen – Dorndorf – Vacha<br />

▪ Ernstthal – Probstzella<br />

▪ Industrieanschlussbahn Merkers<br />

▪ Industrieanschlussgleis In der Struth (Zella-Mehlis)<br />

▪ Bufleben – Friedrichswerth – Eisenach-K<strong>in</strong>del (Hörselberg-Ha<strong>in</strong>ich)<br />

▪ Dorndorf – Stadtlengsfeld – Kaltennordheim<br />

▪ Vacha – Philippsthal (Hessen)<br />

Begründung Z 3-3<br />

Mit der Freihaltung von Trassen vorhandener oder bereits entwidmeter Schienverb<strong>in</strong>dungen / Industrieanschlussgleise<br />

als durchgehende Grundstücke wird aus raumordnerischer Sicht bezweckt, dass e<strong>in</strong>e Wiederaufnahme des Bahnbetriebes<br />

möglich bleibt.<br />

Dies wäre nicht der Fall, wenn die Bahnl<strong>in</strong>ien beispielsweise durch Gebäude überbaut bzw. überschüttet bzw. anderweitig<br />

dauerhaft genutzt oder <strong>in</strong> Schutzgebiete e<strong>in</strong>bezogen würden. Möglich s<strong>in</strong>d – auch nach evtl. Freistellung von Eisenbahnbetriebszwecken<br />

gemäß § 23 Allgeme<strong>in</strong>es Eisenbahngesetz (AEG) – dagegen Nutzungen als touristische Drais<strong>in</strong>enbahn,<br />

(Rad-)Wanderwege oder Vergleichbares, die die Wiedere<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er Bahnstrecke zwar beh<strong>in</strong>dern, aber<br />

nicht ausschließen.<br />

Mit der Schienenverb<strong>in</strong>dung Themar – Schleus<strong>in</strong>gen – Ilmenau – Plaue können die Grundzentren Themar und Schleus<strong>in</strong>gen<br />

verkehrstechnisch besser verknüpft und an das höherrangige Schienennetz angebunden werden.<br />

In Anbetracht des potenziell für den Schienenverkehr erschließbaren Frachtaufkommens des Glaswerkes Schleus<strong>in</strong>gen<br />

ist die Freihaltung der Trasse durch die Sicherung als durchgehendes Grundstück zwischen dem Bahnhof Schleus<strong>in</strong>gen<br />

(mit e<strong>in</strong>er Anb<strong>in</strong>dung an die Bahntrasse Themar – Schleus<strong>in</strong>gen – Ilmenau – Plaue) und dem ehemaligen Haltepunkt<br />

St. Kilian unmittelbar am Glaswerk Schleus<strong>in</strong>gen notwendig. Im weiteren Verlauf der ehemaligen Schienenverb<strong>in</strong>dung<br />

bis zum Bahnhof Suhl können mit Ausnahme des Glaswerkes Schleus<strong>in</strong>gen ke<strong>in</strong>e nennenswerten Fahrgast- oder<br />

Frachtpotenziale erschlossen werden, so dass auch langfristig e<strong>in</strong>e Nutzung als relevante Schienenverb<strong>in</strong>dung nicht gegeben<br />

ist. Unabhängig davon kann der Trassenabschnitt zwischen dem Haltepunkt St. Kilian und dem Bahnhof Suhl<br />

bahnbetrieblich genutzt oder nach e<strong>in</strong>er Freistellung von Bahnbetriebszwecken im Rahmen kommunaler Entwicklungsbemühungen<br />

e<strong>in</strong>er alternativen Verwendung zugeführt werden.<br />

Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen

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