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2,66 MB - Regionale Planungsgemeinschaften in Thüringen ...

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3. INFRASTRUKTUR 3–17<br />

G 3-23<br />

▪ Flächenpool für Ausgleichsflächen: Es handelt sich um den Flächenpool der Naturschutzverwaltung, aus dem konkret<br />

def<strong>in</strong>ierte Maßnahmeflächen mit e<strong>in</strong>em höheren Abstimmungsgrad <strong>in</strong> die Abwägung e<strong>in</strong>bezogen wurden.<br />

▪ Gebiete mit hoher und sehr hoher Empf<strong>in</strong>dlichkeit des Landschaftsbildes gegenüber der W<strong>in</strong>denergienutzung / Gebiete<br />

mit hoher und sehr hoher Empf<strong>in</strong>dlichkeit der Landschaftsgebundenen Erholung gegenüber der W<strong>in</strong>denergienutzung:<br />

Diese Gebiete wurden über e<strong>in</strong> entsprechendes Gutachten ermittelt, <strong>in</strong> dessen Rahmen e<strong>in</strong>e flächendeckende<br />

Landschaftsbildbewertung und e<strong>in</strong>e Bewertung der Landschaftsgebundenen Erholung vorgenommen<br />

wurden. Die gesamte Planungsregion wurde hierfür <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Raster von 500 m x 500 m untergliedert und anhand<br />

unterschiedlicher Kriterien u.a. Eigenart der Landschaft, Naturnähe, Vielfalt, visuelle Empf<strong>in</strong>dlichkeit und Erholungs<strong>in</strong>frastruktur<br />

bewertet. Nach Aggregierung der E<strong>in</strong>zelbewertungen wurden die e<strong>in</strong>zelnen Planquadrate e<strong>in</strong>er von<br />

fünf Bewertungsstufen zugeordnet. Die Planquadrate mit den beiden höchsten Bewertungsstufen („sehr hohe Empf<strong>in</strong>dlichkeit“<br />

bzw. „hohe Empf<strong>in</strong>dlichkeit“) stellen zugleich die Gebiete dar, <strong>in</strong> denen sich die Errichtung von W<strong>in</strong>denergieanlagen<br />

besonders negativ auf das Landschaftsbild / die landschaftsgebundene Erholung auswirken würde.<br />

Das Gutachten bezieht sich auf e<strong>in</strong>e dem Stand der Technik entsprechende W<strong>in</strong>denergienutzung (W<strong>in</strong>denergieanlagen<br />

mit e<strong>in</strong>er Gesamthöhe von 150 m).<br />

Restriktive Kriterien / Bereiche:<br />

▪ Wasserschutzgebiet Zone 1 und Zone 2<br />

▪ Heilquellenschutzgebiet<br />

▪ Pufferzonen zu avifaunistisch bedeutsamen Vogellebensräumen sowie zu Brutplätzen besonders störempf<strong>in</strong>dlicher<br />

oder durch W<strong>in</strong>denergieanlagen besonders gefährdeter Vogelarten; Zugkonzentrationskorridore<br />

▪ Alter Bergbau, Erdfall- und Senkungsgebiet<br />

▪ Tieffluggebiet<br />

▪ Prädikatisierter Ort nach Thür<strong>in</strong>ger Kurortgesetz (Prüfbereich: 750 m)<br />

▪ E<strong>in</strong>richtung für Sport, Freizeit und Erholung im Außenbereich (Prüfbereich: 300 m)<br />

▪ Denkmal / Denkmalensemble mit schutzwürdigen Sichtbeziehungen / Denkmalschutzbereich<br />

▪ Gesetzlich besonders geschütztes Biotop<br />

▪ Naturdenkmal mit Landes- oder besonderer Bedeutung (Prüfbereich: 200 m)<br />

▪ Geschützter Landschaftsbestandteil mit Landes- oder besonderer Bedeutung<br />

▪ Fließ- und Standgewässer, kle<strong>in</strong>e Auenfläche (Standgewässer > 10 ha: M<strong>in</strong>destabstand 1.200 m)<br />

▪ Unzerschnittener störungsarmer Raum ab 50 km²<br />

▪ Landschaftsteil von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung<br />

▪ Flächenpool für Ausgleichsflächen<br />

▪ Sonstige Leitungstrasse / Anlage der technischen Infrastruktur, Richtfunkstrecke und planfestgestellte Vorhaben<br />

▪ Gebiet mit sehr hoher oder hoher Empf<strong>in</strong>dlichkeit des Landschaftsbildes gegenüber W<strong>in</strong>denergieanlagen<br />

▪ Gebiet mit sehr hoher oder hoher Empf<strong>in</strong>dlichkeit der Landschaftsgebundenen Erholung gegenüber W<strong>in</strong>denergieanlagen.<br />

Die abschließende Ausweisung von Vorranggebieten W<strong>in</strong>denergie erfolgte im Rahmen e<strong>in</strong>es umfangreichen regionalen<br />

Abwägungsprozesses. Dar<strong>in</strong> e<strong>in</strong>bezogen wurden die im <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan 1999 ausgewiesenen<br />

Vorranggebiete zur Nutzung der W<strong>in</strong>denergie, die gutachterlich empfohlenen Präferenzräume, vorliegende „Anträge“ der<br />

privaten Wirtschaft sowie weitere möglicherweise potenziell geeignete Flächen. Ziel der Abwägung war es, auf der e<strong>in</strong>en<br />

Seite so viel Fläche für die W<strong>in</strong>denergienutzung bereitzustellen, dass der baurechtlichen Privilegierung der<br />

W<strong>in</strong>denergieanlagen genüge getan und damit der W<strong>in</strong>denergienutzung substanziell Raum verschafft wird. Auf der<br />

anderen Seite sollten geeignete und raumverträgliche Standorte gefunden werden. Dazu wurde die Abwägung anhand<br />

der restriktiven Kriterien, e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>zelfallbetrachtung zum Landschaftsbild, der <strong>in</strong>sbesondere städtebaulichen Belange der<br />

Kommunen sowie der privaten Belange der Bürger, Flächeneigentümer, Projektentwickler und Investoren vorgenommen.<br />

Die bereits im <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan von 1999 festgesetzten Vorranggebiete für die W<strong>in</strong>denergienutzung wurden<br />

erneut ausgewiesen, sofern sie sich unter den veränderten Rahmenbed<strong>in</strong>gungen weiterh<strong>in</strong> geeignet zeigten. In den<br />

nicht nochmals aufgenommenen Gebieten genießen die bestehenden Anlagen Bestandsschutz. In allen ausgewiesenen<br />

Vorranggebieten W<strong>in</strong>denergie ist Repower<strong>in</strong>g unter den gegebenen gesetzlichen und planerischen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

möglich.<br />

Die Vorranggebiete W-3 Reitenberg bei Neukirchen und W-4 Hötzelsroda liegen vollständig und W-1 Reitenberg Nord I<br />

anteilig im Bauschutzbereich des Verkehrslandeplatzes Eisenach-K<strong>in</strong>del. W-2 Reitenberg Nord II liegt nur ca. 250 m<br />

vom Bauschutzbereich entfernt. Zur Sicherstellung der luftverkehrsrechtlichen Belange können daher <strong>in</strong> den nachfolgenden<br />

Plan- bzw. Genehmigungsverfahren E<strong>in</strong>schränkungen (z.B. Höhenbegrenzungen) notwendig werden.<br />

Bei W<strong>in</strong>dfarmen soll technologisch und gestalterisch e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitliches Ersche<strong>in</strong>ungsbild der<br />

W<strong>in</strong>denergieanlagen sichergestellt werden.<br />

Begründung G 3-23<br />

Farbgestaltung, Laufbild der Rotoren und Anordnung der W<strong>in</strong>dkraftanlagen sowie die Kennzeichnungspflicht als Luftfahrth<strong>in</strong>dernis<br />

haben E<strong>in</strong>fluss auf die E<strong>in</strong>passung <strong>in</strong> das Landschaftsbild und somit auf das ästhetische Empf<strong>in</strong>den. Die<br />

flächenhafte Konzentration von W<strong>in</strong>dkraftanlagen und ihre gleichartige Gestalt <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Standortes (wie z.B. Rotorblattanzahl,<br />

Mastgestaltung, Höhe, Proportion Rotorblattlänge zu Nabenhöhe, technische Ausführung) können die In-<br />

Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen

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