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Ausgabe 1/2013 - Steuerberaterverband Schleswig-Holstein

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s t e u e r b e r a t e r v e r b a n d s c h l e s w i g - h o l s t e i n<br />

was sonst noch interessiert<br />

M ä r z 2 0 1 3<br />

Auswirkungen für die Berufsangehörigen<br />

Aktuell können wir als Versicherungsfachmakler für<br />

diesen Bereich festhalten, dass wir uns seit geraumer<br />

Zeit in einem „weichen Markt“ befinden. So kommt es<br />

inzwischen häufig vor, dass besonders vor längerer<br />

Zeit abgeschlossene Vermögensschaden haft pflichtverträge<br />

einer Überprüfung unterzogen werden. Das<br />

ist umso erfolgversprechender, wenn der Berufs an gehörige<br />

einen neutralen und unabhängigen Vermittler,<br />

z.B. einen Makler, mit dieser Überprüfung und der<br />

Erstellung einer Marktanalyse beauftragt.<br />

Meistens kommt dabei heraus, dass eine Optimierung<br />

beim Bedingungswerk und/oder bei den Deckungssum<br />

men (wichtig vor dem Hintergrund der Spätschäden)<br />

und/oder bei der Prämie möglich ist. In<br />

nicht wenigen Fällen ist Veränderungsbedarf bei<br />

allen genannten Punkten gegeben.<br />

Werden „besitzende“ Versicherer, die keinerlei Opti mierungsvorschläge<br />

aufgezeigt haben oder aufzeigen wollten<br />

mit Wettbewerbsangeboten konfrontiert, ist es<br />

nicht selten der Fall, das auch der „haltende“ Versicherer<br />

eine Neukalkulation für den Vertrag vor nimmt.<br />

Insbesondere langjährig schadenfreie Ver träge können<br />

somit für den Berufsangehörigen auf die nächsten Jahre<br />

hinaus lukrativ gestaltet werden. So ist es nämlich aus<br />

Sicht des Versicherers durchaus sinnvoll, möglichst viele<br />

Verträge die eine annehmbare Schadenquote aufweisen,<br />

langfristig im Bestand zu halten um weiterhin<br />

Prämieneinnahmen zu generieren.<br />

Um die Prämien in Verbindung mit den notwendigen<br />

Deckungssummen zu optimieren wird immer öfter die<br />

Möglichkeit eines sog. Excedenten genutzt. Bei diesem<br />

Modell können die Mehrkosten für höhere Deckungssummen<br />

in den meisten Fällen minimiert werden.<br />

Ob eine Absicherung „günstig und preisorientiert“ die<br />

richtige Lösung darstellt oder eine höhere Prämie, die<br />

i. d. R. auch mit Mehrleistungen verbunden sein wird,<br />

das muss im Einzelfall und auf der Grundlage der<br />

Risikobewertung jeder Kanzlei entschieden werden.<br />

So gilt es zurzeit mehr denn je bei der Wahl seines<br />

Berufshaftpflichtversicherers einerseits auf das Preis-<br />

Leistungs-Verhältnis, aber andererseits auch auf eine<br />

kompetente und verlässliche Schadenbearbeitung zu<br />

achten. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung<br />

stellt letztendlich eine der wichtigsten Existenz sicherungsmaßnahmen<br />

des Freiberuflers dar und sollte<br />

deshalb in allen Komponenten angemessen ausgestaltet<br />

sein.<br />

Jörg Amthor, Versicherungsmakler, spezialisiert auf die<br />

steuer- und rechtsberatenden Berufe und Gesellschafter<br />

der AssCurat Versicherungsmakler & Finanzdienstleistungen<br />

GmbH<br />

H<br />

Bewerbungsgespräche<br />

Was der Arbeitgeber bei der Einstellung den Arbeitnehmer nicht fragen darf<br />

Dr. Franz-Josef Peus, Dr. Peter Stelzig,<br />

Dr. Thomas Leuer, Dr. Ingo Heinert (v. l.)<br />

at der Arbeitgeber die Entschei<br />

dung getroffen, einen<br />

we i teren Arbeitnehmer einzustellen,<br />

erfolgt in der Regel die Stellenausschreibung.<br />

Macht der Arbeitgeber<br />

hier keinen Fehler und sucht nicht<br />

einen Mit ar bei ter für sein „junges<br />

dynamisches Team“ oder „eine Persönlichkeit<br />

mit Lebenser fah rung“,<br />

ist die Gefahr Feh ler zu machen<br />

nicht gebannt (vgl. auch Profile 2011 Nr. 2, S. 21 f.).<br />

Es folgt das Bewer bungs gespräch. Dabei darf der<br />

Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht alles fragen. Ein<br />

Fragerecht besteht nur, wenn die Beantwortung der<br />

Frage für das Arbeitsverhältnis von wesentlicher Bedeutung<br />

ist, also einen unmittelba ren Sachzusammen<br />

hang zur aus ge übten Tätigkeit<br />

aufweist und hin ter dem Infor mationsbedürfnis<br />

des Arbeit gebers<br />

das Inter esse des Arbeit nehmers<br />

am Schutz seines Persön lichkeitsrechts<br />

und an der Unverletz barkeit<br />

seiner Individualsphäre zurück tritt<br />

(BAG 07.06.1984 - 2 AZR 270/83<br />

= NZA 1985, 57). Auch hier handelt<br />

es sich um einen diskriminierungsanfälligen<br />

Vorgang. Der Arbeitgeber muss auch<br />

wissen, dass der Arbeitnehmer bei bestimmten Fragen<br />

lügen darf. Die Antworten nützen ihm deshalb nichts.<br />

Der Artikel listet die häufigsten (unzulässigen) Fragen<br />

auf und bringt den Leser im Hinblick auf ihre Zulässigkeit<br />

auf den neuesten Stand.<br />

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