Ausgabe 1/2013 - Steuerberaterverband Schleswig-Holstein
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s t e u e r b e r a t e r v e r b a n d s c h l e s w i g - h o l s t e i n<br />
was sonst noch interessiert<br />
M ä r z 2 0 1 3<br />
Auswirkungen für die Berufsangehörigen<br />
Aktuell können wir als Versicherungsfachmakler für<br />
diesen Bereich festhalten, dass wir uns seit geraumer<br />
Zeit in einem „weichen Markt“ befinden. So kommt es<br />
inzwischen häufig vor, dass besonders vor längerer<br />
Zeit abgeschlossene Vermögensschaden haft pflichtverträge<br />
einer Überprüfung unterzogen werden. Das<br />
ist umso erfolgversprechender, wenn der Berufs an gehörige<br />
einen neutralen und unabhängigen Vermittler,<br />
z.B. einen Makler, mit dieser Überprüfung und der<br />
Erstellung einer Marktanalyse beauftragt.<br />
Meistens kommt dabei heraus, dass eine Optimierung<br />
beim Bedingungswerk und/oder bei den Deckungssum<br />
men (wichtig vor dem Hintergrund der Spätschäden)<br />
und/oder bei der Prämie möglich ist. In<br />
nicht wenigen Fällen ist Veränderungsbedarf bei<br />
allen genannten Punkten gegeben.<br />
Werden „besitzende“ Versicherer, die keinerlei Opti mierungsvorschläge<br />
aufgezeigt haben oder aufzeigen wollten<br />
mit Wettbewerbsangeboten konfrontiert, ist es<br />
nicht selten der Fall, das auch der „haltende“ Versicherer<br />
eine Neukalkulation für den Vertrag vor nimmt.<br />
Insbesondere langjährig schadenfreie Ver träge können<br />
somit für den Berufsangehörigen auf die nächsten Jahre<br />
hinaus lukrativ gestaltet werden. So ist es nämlich aus<br />
Sicht des Versicherers durchaus sinnvoll, möglichst viele<br />
Verträge die eine annehmbare Schadenquote aufweisen,<br />
langfristig im Bestand zu halten um weiterhin<br />
Prämieneinnahmen zu generieren.<br />
Um die Prämien in Verbindung mit den notwendigen<br />
Deckungssummen zu optimieren wird immer öfter die<br />
Möglichkeit eines sog. Excedenten genutzt. Bei diesem<br />
Modell können die Mehrkosten für höhere Deckungssummen<br />
in den meisten Fällen minimiert werden.<br />
Ob eine Absicherung „günstig und preisorientiert“ die<br />
richtige Lösung darstellt oder eine höhere Prämie, die<br />
i. d. R. auch mit Mehrleistungen verbunden sein wird,<br />
das muss im Einzelfall und auf der Grundlage der<br />
Risikobewertung jeder Kanzlei entschieden werden.<br />
So gilt es zurzeit mehr denn je bei der Wahl seines<br />
Berufshaftpflichtversicherers einerseits auf das Preis-<br />
Leistungs-Verhältnis, aber andererseits auch auf eine<br />
kompetente und verlässliche Schadenbearbeitung zu<br />
achten. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung<br />
stellt letztendlich eine der wichtigsten Existenz sicherungsmaßnahmen<br />
des Freiberuflers dar und sollte<br />
deshalb in allen Komponenten angemessen ausgestaltet<br />
sein.<br />
Jörg Amthor, Versicherungsmakler, spezialisiert auf die<br />
steuer- und rechtsberatenden Berufe und Gesellschafter<br />
der AssCurat Versicherungsmakler & Finanzdienstleistungen<br />
GmbH<br />
H<br />
Bewerbungsgespräche<br />
Was der Arbeitgeber bei der Einstellung den Arbeitnehmer nicht fragen darf<br />
Dr. Franz-Josef Peus, Dr. Peter Stelzig,<br />
Dr. Thomas Leuer, Dr. Ingo Heinert (v. l.)<br />
at der Arbeitgeber die Entschei<br />
dung getroffen, einen<br />
we i teren Arbeitnehmer einzustellen,<br />
erfolgt in der Regel die Stellenausschreibung.<br />
Macht der Arbeitgeber<br />
hier keinen Fehler und sucht nicht<br />
einen Mit ar bei ter für sein „junges<br />
dynamisches Team“ oder „eine Persönlichkeit<br />
mit Lebenser fah rung“,<br />
ist die Gefahr Feh ler zu machen<br />
nicht gebannt (vgl. auch Profile 2011 Nr. 2, S. 21 f.).<br />
Es folgt das Bewer bungs gespräch. Dabei darf der<br />
Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht alles fragen. Ein<br />
Fragerecht besteht nur, wenn die Beantwortung der<br />
Frage für das Arbeitsverhältnis von wesentlicher Bedeutung<br />
ist, also einen unmittelba ren Sachzusammen<br />
hang zur aus ge übten Tätigkeit<br />
aufweist und hin ter dem Infor mationsbedürfnis<br />
des Arbeit gebers<br />
das Inter esse des Arbeit nehmers<br />
am Schutz seines Persön lichkeitsrechts<br />
und an der Unverletz barkeit<br />
seiner Individualsphäre zurück tritt<br />
(BAG 07.06.1984 - 2 AZR 270/83<br />
= NZA 1985, 57). Auch hier handelt<br />
es sich um einen diskriminierungsanfälligen<br />
Vorgang. Der Arbeitgeber muss auch<br />
wissen, dass der Arbeitnehmer bei bestimmten Fragen<br />
lügen darf. Die Antworten nützen ihm deshalb nichts.<br />
Der Artikel listet die häufigsten (unzulässigen) Fragen<br />
auf und bringt den Leser im Hinblick auf ihre Zulässigkeit<br />
auf den neuesten Stand.<br />
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