13.02.2014 Aufrufe

Ausgabe 1/2013 - Steuerberaterverband Schleswig-Holstein

Ausgabe 1/2013 - Steuerberaterverband Schleswig-Holstein

Ausgabe 1/2013 - Steuerberaterverband Schleswig-Holstein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

s t e u e r b e r a t e r v e r b a n d s c h l e s w i g - h o l s t e i n<br />

was sonst noch interessiert<br />

M ä r z 2 0 1 3<br />

auch nicht ersichtlich, ob die tatsächlich angefallenen Kosten<br />

über den veranschlagten Kosten gelegen haben. Nur dadurch<br />

wäre eine Fehlmaßnahme zu begründen.<br />

Das FG und der BFH haben deutlich gemacht, dass<br />

ein Verkehrswert grundsätzlich nicht ohne Weiteres als<br />

Teilwert bei einem Betrieb angesetzt werden kann. Der<br />

Verkehrswert stellt in der Regel die untere Grenze des<br />

Teilwertes dar. Der Teilwert kann aber – wie der<br />

entschiedene Fall deutlich zeigt – wesentlich höher<br />

sein als der Verkehrswert. Die vom BFH festgelegten<br />

Teilwertvermutungen sind daher nur durch besondere<br />

Tatsachen und Nachweise zu entkräften.<br />

Die Aussage des Klägers, das Grundstück nicht<br />

veräußern zu wollen, sondern weiter für Expansionszwecke<br />

zu nutzen, da keine geeigneten alternativen<br />

Objekte vorhanden seien, zeigt, dass der Kläger selbst<br />

davon ausging, das Grundstück weiterhin wirt schaftlich<br />

nutzen zu können. Auch ein gedachter Erwerber<br />

würde diese Erwägungen mit einbeziehen und damit<br />

einen höheren Preis als den Verkehrswert bezahlen.<br />

Die vom BFH festgelegte Obergrenze des Teilwertes,<br />

die Wiederbeschaffungskosten, ist ebenfalls nicht<br />

durch die Umbaumaßnahmen überschritten worden,<br />

da ja gerade die tatsächlich geleisteten Kosten für<br />

Ankauf und Umbaumaßnahmen die Wiederbeschaffungskosten<br />

darstellen würden.<br />

Mit einem reinen Verkehrswertgutachten kann daher<br />

ggf. nur die untere Grenze des Teilwertes ermittelt<br />

werden. Weitere wertsteigernde betriebliche Funktionalitäten<br />

sind zusätzlich zu berücksichtigen. Einzig<br />

und allein eine Unternehmensbewertung mit anschließender<br />

analytischer Beurteilung und Aufteilung des<br />

Unternehmenswertes auf die einzelnen Wirt schaftsgüter<br />

würde ein sicheres Verfahren der Teilwertermittlung<br />

darstellen. Dies ist in der Regel aber<br />

we sentlich schwieriger und kostenintensiver als die bishe<br />

rige Verkehrswertermittlung. Grundsätzlich ist die<br />

Begründung einer Teilwertabschreibung umso leichter,<br />

je weiter der Zeitpunkt der Anschaffung/Herstellung<br />

bereits zurück liegt.<br />

Dipl.-Finanzwirt (FH) – Betriebswirt (VWA) –<br />

Staatl. gepr. Informatiker, Immobilienbewerter (IHK) –<br />

Gepr. Wertermittler für Immobilien (EIA)<br />

Stephan Blum und<br />

Dipl.-Finanzwirt (FH) – Steuerberater Hubert Germann<br />

www.werttax.de<br />

Der Mandant in der (Unternehmens-)Krise<br />

So erkennen und vermeiden Sie eigene strafrechtliche Risiken<br />

A<br />

Thomas Uppenbrink<br />

ls Steuerberater können Sie<br />

schnell in das Visier der Strafverfolgungsbehörden<br />

geraten, wenn<br />

Sie gemeinsam mit Ihrem Mandanten<br />

einen Weg aus der Unternehmenskrise<br />

suchen. Der Grad zwischen gestaltender<br />

Beratung und strafbarem Handeln<br />

ist hier besonders schmal. Sie sollten<br />

deshalb wissen, welche Risiken Ihnen<br />

in dieser Situation drohen und wie Sie<br />

gegensteuern können.<br />

Zwar steigt die Zahl der Unternehmenszusammenbrüche<br />

nicht mehr so kontinuierlich<br />

an, jedoch birgt jedes wirtschaftlich<br />

in Notlage befindliche<br />

Unter nehmen ein erhebliches Risikopotenzial<br />

für den Beratungsalltag des<br />

Steuerberaters.<br />

I. Der Mandant „rutscht“ in die<br />

Krise<br />

Verschlechtert sich die wirtschaftliche<br />

Situation des Mandanten so, dass<br />

eine Insolvenz droht, ist ein persönliches<br />

Gespräch zwischen dem Steuerberater<br />

und ggf. einer weiteren Person<br />

der Kanzlei und dem Mandanten<br />

zwingend erforderlich.<br />

46

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!