Ausgabe 1/2013 - Steuerberaterverband Schleswig-Holstein
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s t e u e r b e r a t e r v e r b a n d s c h l e s w i g - h o l s t e i n<br />
was sonst noch interessiert<br />
M ä r z 2 0 1 3<br />
auch nicht ersichtlich, ob die tatsächlich angefallenen Kosten<br />
über den veranschlagten Kosten gelegen haben. Nur dadurch<br />
wäre eine Fehlmaßnahme zu begründen.<br />
Das FG und der BFH haben deutlich gemacht, dass<br />
ein Verkehrswert grundsätzlich nicht ohne Weiteres als<br />
Teilwert bei einem Betrieb angesetzt werden kann. Der<br />
Verkehrswert stellt in der Regel die untere Grenze des<br />
Teilwertes dar. Der Teilwert kann aber – wie der<br />
entschiedene Fall deutlich zeigt – wesentlich höher<br />
sein als der Verkehrswert. Die vom BFH festgelegten<br />
Teilwertvermutungen sind daher nur durch besondere<br />
Tatsachen und Nachweise zu entkräften.<br />
Die Aussage des Klägers, das Grundstück nicht<br />
veräußern zu wollen, sondern weiter für Expansionszwecke<br />
zu nutzen, da keine geeigneten alternativen<br />
Objekte vorhanden seien, zeigt, dass der Kläger selbst<br />
davon ausging, das Grundstück weiterhin wirt schaftlich<br />
nutzen zu können. Auch ein gedachter Erwerber<br />
würde diese Erwägungen mit einbeziehen und damit<br />
einen höheren Preis als den Verkehrswert bezahlen.<br />
Die vom BFH festgelegte Obergrenze des Teilwertes,<br />
die Wiederbeschaffungskosten, ist ebenfalls nicht<br />
durch die Umbaumaßnahmen überschritten worden,<br />
da ja gerade die tatsächlich geleisteten Kosten für<br />
Ankauf und Umbaumaßnahmen die Wiederbeschaffungskosten<br />
darstellen würden.<br />
Mit einem reinen Verkehrswertgutachten kann daher<br />
ggf. nur die untere Grenze des Teilwertes ermittelt<br />
werden. Weitere wertsteigernde betriebliche Funktionalitäten<br />
sind zusätzlich zu berücksichtigen. Einzig<br />
und allein eine Unternehmensbewertung mit anschließender<br />
analytischer Beurteilung und Aufteilung des<br />
Unternehmenswertes auf die einzelnen Wirt schaftsgüter<br />
würde ein sicheres Verfahren der Teilwertermittlung<br />
darstellen. Dies ist in der Regel aber<br />
we sentlich schwieriger und kostenintensiver als die bishe<br />
rige Verkehrswertermittlung. Grundsätzlich ist die<br />
Begründung einer Teilwertabschreibung umso leichter,<br />
je weiter der Zeitpunkt der Anschaffung/Herstellung<br />
bereits zurück liegt.<br />
Dipl.-Finanzwirt (FH) – Betriebswirt (VWA) –<br />
Staatl. gepr. Informatiker, Immobilienbewerter (IHK) –<br />
Gepr. Wertermittler für Immobilien (EIA)<br />
Stephan Blum und<br />
Dipl.-Finanzwirt (FH) – Steuerberater Hubert Germann<br />
www.werttax.de<br />
Der Mandant in der (Unternehmens-)Krise<br />
So erkennen und vermeiden Sie eigene strafrechtliche Risiken<br />
A<br />
Thomas Uppenbrink<br />
ls Steuerberater können Sie<br />
schnell in das Visier der Strafverfolgungsbehörden<br />
geraten, wenn<br />
Sie gemeinsam mit Ihrem Mandanten<br />
einen Weg aus der Unternehmenskrise<br />
suchen. Der Grad zwischen gestaltender<br />
Beratung und strafbarem Handeln<br />
ist hier besonders schmal. Sie sollten<br />
deshalb wissen, welche Risiken Ihnen<br />
in dieser Situation drohen und wie Sie<br />
gegensteuern können.<br />
Zwar steigt die Zahl der Unternehmenszusammenbrüche<br />
nicht mehr so kontinuierlich<br />
an, jedoch birgt jedes wirtschaftlich<br />
in Notlage befindliche<br />
Unter nehmen ein erhebliches Risikopotenzial<br />
für den Beratungsalltag des<br />
Steuerberaters.<br />
I. Der Mandant „rutscht“ in die<br />
Krise<br />
Verschlechtert sich die wirtschaftliche<br />
Situation des Mandanten so, dass<br />
eine Insolvenz droht, ist ein persönliches<br />
Gespräch zwischen dem Steuerberater<br />
und ggf. einer weiteren Person<br />
der Kanzlei und dem Mandanten<br />
zwingend erforderlich.<br />
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