Handlungsleitfaden Verkehrswertermittlung Version 2.0
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<strong>Handlungsleitfaden</strong> <strong>Verkehrswertermittlung</strong><br />
Sachwertfaktoren im Sachwertverfahren. 8 Diese Marktdaten sind gemäß §§ 9 und 14 ImmoWertV aus<br />
geeigneten Kaufpreisen abzuleiten. Die i.d.R. von den örtlichen Gutachterausschüssen ermittelten und<br />
veröffentlichten Marktdaten sind bei der Gutachtenerstellung vorrangig zu verwenden.<br />
Abbildung 3: Marktanpassung und besondere objektspezifische Merkmale<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Marktanpassung nach der Definition des Verkehrswertes gemäß § 194<br />
BauGB ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse (bspw. bedingt durch den<br />
herannahenden Tagebau) zu erfolgen hat (siehe hierzu auch Kapitel 2.1 - Begriffe), d.h. bei der<br />
<strong>Verkehrswertermittlung</strong> wird von einem vom Tagebau unbeeinflussten Markt ausgegangen.<br />
2.4 Vergleichswertverfahren<br />
Im Vergleichswertverfahren (§§ 15 und 16 ImmoWertV) wird der Vergleichswert aus Vergleichspreisen<br />
ermittelt, die auf den Wertermittlungsstichtag wegen Veränderung der allgemeinen Wertverhältnisse<br />
sowie der individuellen Merkmale des Bewertungsobjektes anzupassen sind (konjunkturelle und qualitative<br />
Anpassungen; siehe Abbildung 4). Es eignet sich sowohl für unbebaute (§ 16 Ermittlung des Bodenwertes)<br />
als auch für bebaute Grundstücke. Bei bebauten Grundstücken können nach § 15 Abs. 2 neben oder<br />
anstelle von Vergleichspreisen auch geeignete Vergleichsfaktoren (Ertragsfaktoren / Gebäudefaktoren)<br />
herangezogen werden. Wertermittlungen für bebaute Grundstücke, die auf Vergleichswerten basieren,<br />
erfolgen i.d.R. für homogene Bewertungsobjekte (z.B. Reihenhäusern bzw. Eigentumswohnungen).<br />
8<br />
Der Sachwertfaktor stellt den Zusammenhang zwischen dem Baumarkt und dem Grundstücksmarkt her und der<br />
Liegenschaftszinssatz stellt den Zusammenhang zwischen dem Mietmarkt und dem Grundstücksmarkt her.<br />
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