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Handlungsleitfaden Verkehrswertermittlung Version 2.0

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<strong>Handlungsleitfaden</strong> <strong>Verkehrswertermittlung</strong><br />

Abbildung 4: Vergleichswertverfahren<br />

Anwendungsvoraussetzungen<br />

Die Voraussetzungen für eine sachgerechte Vergleichswertermittlung sind, dass<br />

(1) eine ausreichende Anzahl von Vergleichspreisen 9 zur Verfügung steht oder<br />

(2) geeignete Vergleichsfaktoren (Gebäude-/Ertragsfaktoren) i.S.d. § 13 ImmoWertV sowie örtliche<br />

Anpassungsfaktoren (z.B. Umrechnungskoeffizienten gemäß § 12 ImmoWertV) vom<br />

Gutachterausschuss abgeleitet und veröffentlicht wurden.<br />

Bisher sind im Rheinischen Braunkohlenrevier keine Vergleichsfaktoren i.S.d. ImmoWertV ermittelt<br />

worden.<br />

2.5 Ertragswertverfahren<br />

Das Ertragswertverfahren (§§ 17 bis 20 ImmoWertV) wird bei bebauten Grundstücken angewendet, die<br />

über die Restnutzungsdauer des Gebäudes einen Ertrag erzielen und daher auf dem Markt nach dem Ertrag<br />

beurteilt werden. Das Ertragswertverfahren ist aufgrund der Verwendung des aus Vergleichskaufpreisen<br />

abgeleiteten Liegenschaftszinssatzes ein mittelbares Vergleichswertverfahren. Es wird den<br />

Marktgepflogenheiten entsprechend für Mehrfamilienwohnhaus-, Geschäfts-, Büro- und<br />

Gewerbegrundstücke sowie für gemischt genutzte Grundstücke angewendet.<br />

9<br />

Dazu können Kaufpreise solcher Grundstücke herangezogen werden, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend<br />

übereinstimmende Grundstücksmerkmale aufweisen und in zeitlicher Nähe zum Wertermittlungsstichtag liegen.<br />

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