Handlungsleitfaden Verkehrswertermittlung Version 2.0
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<strong>Handlungsleitfaden</strong> <strong>Verkehrswertermittlung</strong><br />
Abbildung 4: Vergleichswertverfahren<br />
Anwendungsvoraussetzungen<br />
Die Voraussetzungen für eine sachgerechte Vergleichswertermittlung sind, dass<br />
(1) eine ausreichende Anzahl von Vergleichspreisen 9 zur Verfügung steht oder<br />
(2) geeignete Vergleichsfaktoren (Gebäude-/Ertragsfaktoren) i.S.d. § 13 ImmoWertV sowie örtliche<br />
Anpassungsfaktoren (z.B. Umrechnungskoeffizienten gemäß § 12 ImmoWertV) vom<br />
Gutachterausschuss abgeleitet und veröffentlicht wurden.<br />
Bisher sind im Rheinischen Braunkohlenrevier keine Vergleichsfaktoren i.S.d. ImmoWertV ermittelt<br />
worden.<br />
2.5 Ertragswertverfahren<br />
Das Ertragswertverfahren (§§ 17 bis 20 ImmoWertV) wird bei bebauten Grundstücken angewendet, die<br />
über die Restnutzungsdauer des Gebäudes einen Ertrag erzielen und daher auf dem Markt nach dem Ertrag<br />
beurteilt werden. Das Ertragswertverfahren ist aufgrund der Verwendung des aus Vergleichskaufpreisen<br />
abgeleiteten Liegenschaftszinssatzes ein mittelbares Vergleichswertverfahren. Es wird den<br />
Marktgepflogenheiten entsprechend für Mehrfamilienwohnhaus-, Geschäfts-, Büro- und<br />
Gewerbegrundstücke sowie für gemischt genutzte Grundstücke angewendet.<br />
9<br />
Dazu können Kaufpreise solcher Grundstücke herangezogen werden, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend<br />
übereinstimmende Grundstücksmerkmale aufweisen und in zeitlicher Nähe zum Wertermittlungsstichtag liegen.<br />
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