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Handlungsleitfaden Verkehrswertermittlung Version 2.0

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<strong>Handlungsleitfaden</strong> <strong>Verkehrswertermittlung</strong><br />

7.12 Wert des Nießbrauchs bzw. des Wohnungsrechts 33<br />

7.12.1 mit Wiederaufbauverpflichtung (für einen männlichen Berechtigten):<br />

B<br />

x<br />

R <br />

(12)<br />

1x<br />

<br />

f<br />

E <br />

( t)<br />

2x<br />

mit:<br />

B x<br />

R<br />

Barwert des Rechts<br />

jährlicher Mietwert der Räume/Wohnung<br />

(12)<br />

1x<br />

<br />

( t )<br />

2 x<br />

monatlich vorschüssiger Leibrentenbarwertfaktor 34<br />

Kapitalisierung des Mietwerts)<br />

für eine Berechtigte im Alter x (zur<br />

Leibrentenbarwertfaktor der Berechtigten im Alter x einer vorschüssigen t-mal im<br />

Jahresintervall zahlbaren Rente (zur Kapitalisierung des Entgelts (E))<br />

f „Marktanpassung“ nach Bauer/Sprengnetter bei Nießbrauch Erhöhung um bis zu 50%<br />

möglich; bei Ertragswertobjekten gilt f = 0 (Strotkamp/Baumann 2007).<br />

E<br />

eventuelle Erträge (beispielsweise aus einer vom Nießbrauch unbelasteten Einliegerwohnung<br />

oder weil das Nießbrauch entgeltlich ist)<br />

Die Marktanpassung erklärt sich dadurch, dass der Nießbrauch dem Berechtigten Schutz vor Kündigung und<br />

Mietsteigerungen bietet. Der Nutzungswert kann aus diesem Grund nicht allein an der Miete gemessen<br />

werden, die sonst üblicherweise gezahlt wird, sondern ist in der Regel durch einen Zuschlag zur<br />

ortsüblichen Miete zu berücksichtigen. Zuschlag nach Bauer/Sprengnetter für Wohnungsrecht: 35<br />

Mietniveau Monatsmiete [€] Zuschlag [%]<br />

hoch (großstädtisch)<br />

niedrig (ländlich)<br />

unter 125 unter 75 25<br />

über 125 – 250 über 75 – 150 20<br />

über 250 – 500 über 150 – 300 15<br />

über 500 über 300 10<br />

Diese Zuschläge nach Bauer/Sprengnetter (zuletzt aktualisiert durch Strotkamp 2002) beziehen sich<br />

zunächst auf ein Wohnungsrecht. Aufgrund der Tatsache, dass der Nießbrauch in der Regel einen höheren<br />

Nutzungswert als das Wohnungsrecht aufweist, können die Zuschläge in freier Schätzung erhöht werden.<br />

Demnach können diese Zuschläge beim Nießbrauch auf Grund der höheren Nutzungsbefugnis -<br />

beispielsweise durch die Möglichkeit der Überlassung - um bis zu 50 % erhöht werden.<br />

33<br />

34<br />

35<br />

Vgl. Strotkamp, H.-P.; Baumann, U. (2007): Novellierung der Wertermittlungsrichtlinien WertR 2006, HLBS Verlag GmbH, S. 42ff.<br />

Leibrentenfaktoren werden beispielsweise auf den Internetseiten des Gutachterausschusses in der Landeshauptstadt Kiel zur<br />

Verfügung gestellt (http://www.gutachterausschuss-kiel.de/).<br />

Die genannten Zuschläge basieren auf empirischen Analysen des Immobilienmarktes des Ballungsraums Stuttgart und bedürfen<br />

daher der ortsspezifischen Anpassung; vgl. Sprengnetter u.a.: Immobilienbewertung, Lehrbuch und Kommentar, Band 13, S.<br />

10/19/3/10.<br />

55

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