Handlungsleitfaden Verkehrswertermittlung Version 2.0
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<strong>Handlungsleitfaden</strong> <strong>Verkehrswertermittlung</strong><br />
7.12 Wert des Nießbrauchs bzw. des Wohnungsrechts 33<br />
7.12.1 mit Wiederaufbauverpflichtung (für einen männlichen Berechtigten):<br />
B<br />
x<br />
R <br />
(12)<br />
1x<br />
<br />
f<br />
E <br />
( t)<br />
2x<br />
mit:<br />
B x<br />
R<br />
Barwert des Rechts<br />
jährlicher Mietwert der Räume/Wohnung<br />
(12)<br />
1x<br />
<br />
( t )<br />
2 x<br />
monatlich vorschüssiger Leibrentenbarwertfaktor 34<br />
Kapitalisierung des Mietwerts)<br />
für eine Berechtigte im Alter x (zur<br />
Leibrentenbarwertfaktor der Berechtigten im Alter x einer vorschüssigen t-mal im<br />
Jahresintervall zahlbaren Rente (zur Kapitalisierung des Entgelts (E))<br />
f „Marktanpassung“ nach Bauer/Sprengnetter bei Nießbrauch Erhöhung um bis zu 50%<br />
möglich; bei Ertragswertobjekten gilt f = 0 (Strotkamp/Baumann 2007).<br />
E<br />
eventuelle Erträge (beispielsweise aus einer vom Nießbrauch unbelasteten Einliegerwohnung<br />
oder weil das Nießbrauch entgeltlich ist)<br />
Die Marktanpassung erklärt sich dadurch, dass der Nießbrauch dem Berechtigten Schutz vor Kündigung und<br />
Mietsteigerungen bietet. Der Nutzungswert kann aus diesem Grund nicht allein an der Miete gemessen<br />
werden, die sonst üblicherweise gezahlt wird, sondern ist in der Regel durch einen Zuschlag zur<br />
ortsüblichen Miete zu berücksichtigen. Zuschlag nach Bauer/Sprengnetter für Wohnungsrecht: 35<br />
Mietniveau Monatsmiete [€] Zuschlag [%]<br />
hoch (großstädtisch)<br />
niedrig (ländlich)<br />
unter 125 unter 75 25<br />
über 125 – 250 über 75 – 150 20<br />
über 250 – 500 über 150 – 300 15<br />
über 500 über 300 10<br />
Diese Zuschläge nach Bauer/Sprengnetter (zuletzt aktualisiert durch Strotkamp 2002) beziehen sich<br />
zunächst auf ein Wohnungsrecht. Aufgrund der Tatsache, dass der Nießbrauch in der Regel einen höheren<br />
Nutzungswert als das Wohnungsrecht aufweist, können die Zuschläge in freier Schätzung erhöht werden.<br />
Demnach können diese Zuschläge beim Nießbrauch auf Grund der höheren Nutzungsbefugnis -<br />
beispielsweise durch die Möglichkeit der Überlassung - um bis zu 50 % erhöht werden.<br />
33<br />
34<br />
35<br />
Vgl. Strotkamp, H.-P.; Baumann, U. (2007): Novellierung der Wertermittlungsrichtlinien WertR 2006, HLBS Verlag GmbH, S. 42ff.<br />
Leibrentenfaktoren werden beispielsweise auf den Internetseiten des Gutachterausschusses in der Landeshauptstadt Kiel zur<br />
Verfügung gestellt (http://www.gutachterausschuss-kiel.de/).<br />
Die genannten Zuschläge basieren auf empirischen Analysen des Immobilienmarktes des Ballungsraums Stuttgart und bedürfen<br />
daher der ortsspezifischen Anpassung; vgl. Sprengnetter u.a.: Immobilienbewertung, Lehrbuch und Kommentar, Band 13, S.<br />
10/19/3/10.<br />
55