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Handlungsleitfaden Verkehrswertermittlung Version 2.0

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<strong>Handlungsleitfaden</strong> <strong>Verkehrswertermittlung</strong><br />

Kreis Düren<br />

weichen der tatsächlichen von der zulässigen Nutzung ist zu berücksichtigen,<br />

soweit dies dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entspricht.<br />

In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu<br />

ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre<br />

(§ 196 BauGB). Der ungedämpfte Bodenwert entspricht dieser<br />

Definition und ist entsprechend aus Vergleichspreisen oder dem<br />

Bodenrichtwert abzuleiten.<br />

Grundstücksfläche Selbstständig verwertbare Grundstücksteile im Sinne von § 17 Abs. 2<br />

ImmoWertV sind gesondert zu berücksichtigen.<br />

Sachwertfaktor<br />

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