Handlungsleitfaden Verkehrswertermittlung Version 2.0
Handlungsleitfaden Verkehrswertermittlung Version 2.0
Handlungsleitfaden Verkehrswertermittlung Version 2.0
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Handlungsleitfaden</strong> <strong>Verkehrswertermittlung</strong><br />
Baunebenkosten<br />
Korrekturfaktoren für Land und<br />
Ortsgröße<br />
Gesamtnutzungsdauer (GND)<br />
Restnutzungsdauer(RND)<br />
Alterswertminderung<br />
sind in den NHK 2010 enthalten<br />
Keine<br />
Die GND ist die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung übliche wirtschaftliche<br />
Nutzungsdauer der baulichen Anlagen. Sie wird als Modellgröße behandelt und<br />
wird (abweichend von der SW-RL) auf pauschal 80 Jahre festgesetzt. Weiterhin<br />
erfolgt eine ausstattungsabhängige Differenzierung gemäß Anlage 3 des Modells<br />
zur Ableitung von Sachwertfaktoren der AGVGA-NRW (vergl. Anlage 7.10.8):<br />
GND – Alter, ggfl. modifizierte RND aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen<br />
(vergl. Anlage 4 Modell zur Ableitung von Sachwertfaktoren der AGVGA NRW)<br />
linear<br />
Baupreisindex Baupreisindex des statistischen Bundesamtes (2010 = 113,7)<br />
Bodenwert<br />
ungedämpft, zutreffender BRW angepasst an Merkmale des Objekts<br />
Berücksichtigung von Modernisierungsmaßnahmen<br />
Zur Ableitung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer für Wohngebäude unter Berücksichtigung von<br />
durchgeführten Modernisierungen ist grundsätzlich das punktbasierte Modell der SW-RL zu verwenden<br />
(vergl. Anlage 4). Demnach ergibt sich der Modernisierungsgrad aus der Summe der Punkte für die jeweils<br />
bis zum Bewertungsstichtag durchgeführten Maßnahmen. In diesem Zusammenhang ist immer zu prüfen,<br />
ob der maximale Tabellenwert für die einzelnen Modernisierungselemente plausibel ist. Sind beispielsweise<br />
die Maßnahmen bereits vor längerer Zeit durchgeführt worden oder genügen die modernisierten<br />
Bauelemente nicht mehr zeitgemäßen Ansprüchen (z.B. nachträglicher Einbau von entsorgungspflichtigen<br />
Nachtspeicheröfen, Wärmedämmung, die älter als 30 Jahre ist, Asbestfassaden), ist dies bei der<br />
Punktegabe durch keine bzw. verringerte Vergabe von Punkten zu berücksichtigen; ggfs. sind<br />
Entsorgungskosten anzusetzen.<br />
Mit Hilfe des sachverständig ermittelten Modernisierungsgrades kann dann in Abhängigkeit der üblichen<br />
GND und dem Gebäudealter die modifizierte RND ermittelt werden. Bei kernsanierten Objekten kann die<br />
RND bis zu 90% der jeweiligen GND betragen.<br />
Marktanpassung<br />
Gemäß § 8 Abs. 2 ImmoWertV i.V.m. Nr. 5 SW-RL ist eine Marktanpassung zwingend vorzunehmen. Dies<br />
gilt selbst dann, wenn der Gutachterausschuss keine passenden Sachwertfaktoren zur Verfügung stellen<br />
kann (vergl. Nr. 5 SW-RL), wenn beispielsweise die empirische Datengrundlage für eine statistische<br />
Auswertung für einen sachlichen Teilmarkt nicht ausreicht (z.B. lokale Sachwertfaktoren für<br />
Einfamilienhäuser mit einem sehr hohen vorläufigen Sachwert > 350.000 EUR). In diesen Fällen können<br />
hilfsweise Sachwertfaktoren für diesen sachlichen Teilmarkt aus vergleichbaren Gebieten oder<br />
überregionale bzw. bundesweite Auswertungen herangezogen werden. Diese sind jedoch auf die<br />
Gegebenheiten des lokalen Marktes anzupassen. Lediglich in Ausnahmefällen darf die Marktanpassung<br />
unter Berücksichtigung der regionalen Marktverhältnisse sachverständig geschätzt werden (vergl. Nr. 5 der<br />
SW-RL).<br />
Die Höhe der vorgenommenen Marktanpassung bedarf immer einer besonderen Begründung.<br />
12