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Handlungsleitfaden Verkehrswertermittlung Version 2.0

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<strong>Handlungsleitfaden</strong> <strong>Verkehrswertermittlung</strong><br />

Bei abbruchreifen oder funktionslosen baulichen Anlagen oder Teilen von diesen sind aufgrund<br />

wirtschaftlicher Betrachtungsweise Kosten aus Freilegungs-, Teilabriss- und Sicherungsmaßnahmen ebenso zu<br />

berücksichtigen wie Verwertungserlöse für abgängige Bauteile.<br />

Herstellungskosten<br />

der nutzbaren baulichen Anlagen<br />

nach NHK 2010<br />

Erfahrungssätze/Herstellungs-<br />

Kosten der baulichen Außen-<br />

Anlagen und sonstigen Anlagen<br />

Bodenwert (BW)<br />

lineare Alterswertminderung<br />

Alterswertgeminderter Sachwert<br />

der nutzbaren baulichen Anlagen<br />

ggf. Alterswertminderung<br />

Alterswertgeminderter Sachwert<br />

der baulichen Außenanlagen<br />

und sonstigen Anlagen<br />

vorläufiger Sachwert (vSW)<br />

Marktanpassung (k)<br />

(Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt)<br />

marktangepasster vorläufiger Sachwert (mSW)<br />

Berücksichtigung besonderer<br />

objektspezifischer Grundstücksmerkmale (boG)<br />

Sachwert des Grundstücks (SW)<br />

Abbildung 6: Sachwertverfahren (§§ 21 - 23 ImmoWertV)<br />

Anwendungsvoraussetzungen<br />

Die Voraussetzungen für eine sachgerechte Sachwertermittlung sind, dass<br />

(1) geeignete NHK und<br />

(2) aus geeigneten Kaufpreisen abgeleitete Sachwertfaktoren (gemäß § 14 ImmoWertV)<br />

vorliegen und eine modellkonforme Anwendung erfolgt.<br />

Das Sachwertverfahren wird durch die Sachwertrichtlinie vom 5.9.2012 (SW-RL) als Standard der<br />

Bewertungslehre in Deutschland geregelt. Eine Zusammenstellung wichtiger Grundlagen findet sich im<br />

Anhang 7.6.<br />

Zur Vorlage eines nachvollziehbaren und nach einheitlicher Bewertungsgrundlage erstellten Gutachtens<br />

wird empfohlen, die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Vorsitzenden der Gutachterausschüsse in<br />

NRW (AGVGA NRW) als anerkannte Regeln der Bewertungslehre in Deutschland zu beachten.<br />

Die Auswahl geeigneter Herstellungskosten aus dem Katalog der NHK 2010 zur Bewertung von Immobilien<br />

hat nach Modellüberlegungen zu erfolgen. Zur Ermittlung des Sachwertes eines Gebäudes ist von<br />

denjenigen Herstellungskosten auszugehen, die unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte für die<br />

Errichtung eines dem Wertermittlungsobjekt in vergleichbarer Weise nutzbaren Neubaus am<br />

Wertermittlungsstichtag unter Zugrundelegung neuzeitlicher, wirtschaftlicher Bauweisen aufzuwenden<br />

wären (vergl. Nr. 4.1 Abs. 1 SW-RL). Es ist daher nicht von Rekonstruktionskosten auszugehen, sondern von<br />

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