Handlungsleitfaden Verkehrswertermittlung Version 2.0
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<strong>Handlungsleitfaden</strong> <strong>Verkehrswertermittlung</strong><br />
Bei abbruchreifen oder funktionslosen baulichen Anlagen oder Teilen von diesen sind aufgrund<br />
wirtschaftlicher Betrachtungsweise Kosten aus Freilegungs-, Teilabriss- und Sicherungsmaßnahmen ebenso zu<br />
berücksichtigen wie Verwertungserlöse für abgängige Bauteile.<br />
Herstellungskosten<br />
der nutzbaren baulichen Anlagen<br />
nach NHK 2010<br />
Erfahrungssätze/Herstellungs-<br />
Kosten der baulichen Außen-<br />
Anlagen und sonstigen Anlagen<br />
Bodenwert (BW)<br />
lineare Alterswertminderung<br />
Alterswertgeminderter Sachwert<br />
der nutzbaren baulichen Anlagen<br />
ggf. Alterswertminderung<br />
Alterswertgeminderter Sachwert<br />
der baulichen Außenanlagen<br />
und sonstigen Anlagen<br />
vorläufiger Sachwert (vSW)<br />
Marktanpassung (k)<br />
(Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt)<br />
marktangepasster vorläufiger Sachwert (mSW)<br />
Berücksichtigung besonderer<br />
objektspezifischer Grundstücksmerkmale (boG)<br />
Sachwert des Grundstücks (SW)<br />
Abbildung 6: Sachwertverfahren (§§ 21 - 23 ImmoWertV)<br />
Anwendungsvoraussetzungen<br />
Die Voraussetzungen für eine sachgerechte Sachwertermittlung sind, dass<br />
(1) geeignete NHK und<br />
(2) aus geeigneten Kaufpreisen abgeleitete Sachwertfaktoren (gemäß § 14 ImmoWertV)<br />
vorliegen und eine modellkonforme Anwendung erfolgt.<br />
Das Sachwertverfahren wird durch die Sachwertrichtlinie vom 5.9.2012 (SW-RL) als Standard der<br />
Bewertungslehre in Deutschland geregelt. Eine Zusammenstellung wichtiger Grundlagen findet sich im<br />
Anhang 7.6.<br />
Zur Vorlage eines nachvollziehbaren und nach einheitlicher Bewertungsgrundlage erstellten Gutachtens<br />
wird empfohlen, die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Vorsitzenden der Gutachterausschüsse in<br />
NRW (AGVGA NRW) als anerkannte Regeln der Bewertungslehre in Deutschland zu beachten.<br />
Die Auswahl geeigneter Herstellungskosten aus dem Katalog der NHK 2010 zur Bewertung von Immobilien<br />
hat nach Modellüberlegungen zu erfolgen. Zur Ermittlung des Sachwertes eines Gebäudes ist von<br />
denjenigen Herstellungskosten auszugehen, die unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte für die<br />
Errichtung eines dem Wertermittlungsobjekt in vergleichbarer Weise nutzbaren Neubaus am<br />
Wertermittlungsstichtag unter Zugrundelegung neuzeitlicher, wirtschaftlicher Bauweisen aufzuwenden<br />
wären (vergl. Nr. 4.1 Abs. 1 SW-RL). Es ist daher nicht von Rekonstruktionskosten auszugehen, sondern von<br />
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