Handlungsleitfaden Verkehrswertermittlung Version 2.0
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<strong>Handlungsleitfaden</strong> <strong>Verkehrswertermittlung</strong><br />
6. Schlussbemerkungen und Ausblick<br />
Mit Hilfe der vorstehenden Erläuterungen und Hinweise kann der weitaus überwiegende Anteil der<br />
baulichen und oder sonstige Anlagen bewertet werden. Eine Begehung der Orte Manheim und<br />
Morschenich hat ergeben, dass über die in dem <strong>Handlungsleitfaden</strong> behandelten Aspekte hinaus keine<br />
weiteren ortsspezifischen besonderen Anlagen zu erwarten sind.<br />
Sollten im Verlaufe der Gutachtenerstellung noch nicht behandelte Bewertungsfragen auftreten, können<br />
diese zum fachlichen Austausch an das Expertengremium - unter der Adresse:<br />
immobilienbewertung@igg.uni-bonn.de – gestellt werden. Das Expertengremium wird zu den<br />
eingereichten Anfragen Stellung nehmen und diese bei grundsätzlichem bzw. allgemeinem Interesse bei<br />
einer Fortschreibung des <strong>Handlungsleitfaden</strong>s berücksichtigen. So werden grundsätzliche revierspezifische<br />
Bewertungsfragen vom Expertengremium, dem Prof. Kötter sowie Vertreter des zuständigen<br />
Gutachterausschusses, des Oberen Gutachterausschusses und der AGVGA NRW angehören, erörtert und<br />
der <strong>Handlungsleitfaden</strong> um diesbezügliche Erläuterungen ergänzt. Ergänzungen und Anpassungen erfolgen<br />
auch in den Fällen, in denen sich relevante rechtliche und/oder maßgebliche verwaltungstechnische<br />
Regelungen ändern bzw. neue erstellt werden. Im Zuge der Fortschreibung sollen auch für das gesamte<br />
Revier einheitliche Modelle zur Ableitung der erforderlichen Daten für die Wertermittlung entwickelt und<br />
eingeführt werden.<br />
Diese nach einer Übergangszeit vorgesehene Fortschreibung des <strong>Handlungsleitfaden</strong>s erfolgt durch das<br />
Expertengremium.<br />
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