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Alleinerziehende in Frankfurt, 2013 (pdf, 1.2 MB) - Frankfurt am Main

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Bei fortgesetzten Schwierigkeiten können Sie den K<strong>in</strong>desunterhalt<br />

gerichtlich geltend machen – auch bei geme<strong>in</strong>s<strong>am</strong>er Sorge. Dafür<br />

müssen Sie entweder den Beistand des Jugend<strong>am</strong>ts oder anwaltliche<br />

Hilfe e<strong>in</strong>schalten.<br />

E Amtsgericht, Abteilung F<strong>am</strong>iliengericht<br />

Wenn der K<strong>in</strong>desunterhalt nicht, unzureichend oder unregelmäßig<br />

gezahlt wird, erhalten <strong>Alle<strong>in</strong>erziehende</strong> auf Antrag Unterhaltsvorschuss<br />

oder -ausfall nach dem Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz.<br />

Dieser wird maximal 72 Monate und höchstens bis zum<br />

12. Geburtstag des K<strong>in</strong>des gezahlt. K<strong>in</strong>der unter 6 Jahren bekommen<br />

133 Euro, darüber 180 Euro. Information und Beratung bei<br />

E Sozialrathäuser, K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfe Wirtschaftsdienst<br />

Ehegatten-/Betreuungsunterhalt steht dem betreuenden Elternteil<br />

zu, solange e<strong>in</strong>e Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung des K<strong>in</strong>des<br />

nicht erwartet werden kann. Das gilt bis zum dritten Geburtstag des<br />

K<strong>in</strong>des, im E<strong>in</strong>zelfall auch länger. Ab dem dritten Geburtstag besteht<br />

e<strong>in</strong>e grundsätzliche Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit, allerd<strong>in</strong>gs<br />

nicht zw<strong>in</strong>gend <strong>in</strong> Vollzeit. Wenn Ihr K<strong>in</strong>d zum Beispiel wegen Krankheit<br />

e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive Betreuung braucht oder wenn die <strong>in</strong>stitutionelle<br />

K<strong>in</strong>derbetreuung unzureichend ist, kann sich das ebenso auf den Unterhalt<br />

auswirken wie die Tatsache, dass Sie die eigene Berufstätigkeit<br />

langjährig im E<strong>in</strong>vernehmen wegen der K<strong>in</strong>derbetreuung zurückgestellt<br />

haben und nun der Wiedere<strong>in</strong>stieg sehr schwierig ist.<br />

In vielen Fällen werden Sie, wenn der „Selbstbehalt“ des anderen<br />

Elternteils und der Unterhalt Ihrer und evtl. weiterer K<strong>in</strong>der berücksichtigt<br />

s<strong>in</strong>d, ke<strong>in</strong>en oder e<strong>in</strong>en nicht ausreichenden Unterhalt bekommen.<br />

Lassen Sie sich e<strong>in</strong>gehend beraten:<br />

E Sozialrathäuser, K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfe Wirtschaftsdienst<br />

E Beratungsstellen (siehe S. 7)<br />

E Rechtsanwält<strong>in</strong>/Rechtsanwalt<br />

E Alle Adressen ab Seite 56 …<br />

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