Alleinerziehende in Frankfurt, 2013 (pdf, 1.2 MB) - Frankfurt am Main
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Bei fortgesetzten Schwierigkeiten können Sie den K<strong>in</strong>desunterhalt<br />
gerichtlich geltend machen – auch bei geme<strong>in</strong>s<strong>am</strong>er Sorge. Dafür<br />
müssen Sie entweder den Beistand des Jugend<strong>am</strong>ts oder anwaltliche<br />
Hilfe e<strong>in</strong>schalten.<br />
E Amtsgericht, Abteilung F<strong>am</strong>iliengericht<br />
Wenn der K<strong>in</strong>desunterhalt nicht, unzureichend oder unregelmäßig<br />
gezahlt wird, erhalten <strong>Alle<strong>in</strong>erziehende</strong> auf Antrag Unterhaltsvorschuss<br />
oder -ausfall nach dem Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz.<br />
Dieser wird maximal 72 Monate und höchstens bis zum<br />
12. Geburtstag des K<strong>in</strong>des gezahlt. K<strong>in</strong>der unter 6 Jahren bekommen<br />
133 Euro, darüber 180 Euro. Information und Beratung bei<br />
E Sozialrathäuser, K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfe Wirtschaftsdienst<br />
Ehegatten-/Betreuungsunterhalt steht dem betreuenden Elternteil<br />
zu, solange e<strong>in</strong>e Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung des K<strong>in</strong>des<br />
nicht erwartet werden kann. Das gilt bis zum dritten Geburtstag des<br />
K<strong>in</strong>des, im E<strong>in</strong>zelfall auch länger. Ab dem dritten Geburtstag besteht<br />
e<strong>in</strong>e grundsätzliche Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit, allerd<strong>in</strong>gs<br />
nicht zw<strong>in</strong>gend <strong>in</strong> Vollzeit. Wenn Ihr K<strong>in</strong>d zum Beispiel wegen Krankheit<br />
e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive Betreuung braucht oder wenn die <strong>in</strong>stitutionelle<br />
K<strong>in</strong>derbetreuung unzureichend ist, kann sich das ebenso auf den Unterhalt<br />
auswirken wie die Tatsache, dass Sie die eigene Berufstätigkeit<br />
langjährig im E<strong>in</strong>vernehmen wegen der K<strong>in</strong>derbetreuung zurückgestellt<br />
haben und nun der Wiedere<strong>in</strong>stieg sehr schwierig ist.<br />
In vielen Fällen werden Sie, wenn der „Selbstbehalt“ des anderen<br />
Elternteils und der Unterhalt Ihrer und evtl. weiterer K<strong>in</strong>der berücksichtigt<br />
s<strong>in</strong>d, ke<strong>in</strong>en oder e<strong>in</strong>en nicht ausreichenden Unterhalt bekommen.<br />
Lassen Sie sich e<strong>in</strong>gehend beraten:<br />
E Sozialrathäuser, K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfe Wirtschaftsdienst<br />
E Beratungsstellen (siehe S. 7)<br />
E Rechtsanwält<strong>in</strong>/Rechtsanwalt<br />
E Alle Adressen ab Seite 56 …<br />
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