Alleinerziehende in Frankfurt, 2013 (pdf, 1.2 MB) - Frankfurt am Main
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STEUERERLEICHterungen<br />
Überprüfen Sie Ihre Steuerklasse – je nach konkreter Situation ist<br />
Steuerklasse 2 oder 1 richtig. Wer <strong>in</strong> der Ehe Steuerklasse 5 hatte, sollte<br />
das bei e<strong>in</strong>er Trennung sofort ändern; alle Lohnersatzleistungen<br />
orientieren sich <strong>am</strong> Nettoe<strong>in</strong>kommen und fallen <strong>in</strong> der Steuerklasse 5<br />
deutlich niedriger aus.<br />
<strong>Alle<strong>in</strong>erziehende</strong> mit Steuerklasse 2 haben Anspruch auf e<strong>in</strong>en Entlastungsbetrag<br />
von 1.308 Euro im Jahr. Außerdem erkennt das F<strong>in</strong>anz<strong>am</strong>t<br />
alle K<strong>in</strong>derbetreuungskosten für K<strong>in</strong>der bis zu 14 Jahren an, maximal<br />
4.000 Euro pro Jahr und K<strong>in</strong>d. (Belege s<strong>am</strong>meln!) Auskunft bei<br />
E F<strong>in</strong>anz<strong>am</strong>t<br />
WOHngeld<br />
Wohngeld gibt es als Zuschuss zur Miete oder als „Lastenzuschuss“<br />
für selbstgenutztes Wohneigentum. Se<strong>in</strong>e Höhe richtet sich nach dem<br />
Ges<strong>am</strong>te<strong>in</strong>kommen des Haushalts und nach Art und Ausstattung der<br />
Wohnung. Wer ALG II oder Sozialhilfe bezieht, kann ke<strong>in</strong> Wohngeld<br />
bekommen. Wohngeld-Bezug begründet h<strong>in</strong>gegen Ansprüche auf Leistungen<br />
zur Bildung und Teilhabe für K<strong>in</strong>der.<br />
E Amt für Wohnungswesen<br />
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