Alleinerziehende in Frankfurt, 2013 (pdf, 1.2 MB) - Frankfurt am Main
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die Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren erteilt werden.<br />
Besitzen Sie diesen Status, haben Trennung, Scheidung und der Bezug<br />
von Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ke<strong>in</strong>e nachteiligen<br />
Auswirkungen für Sie. Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis befristet ist,<br />
können Ihnen <strong>in</strong> diesen Fällen Nachteile entstehen.<br />
Für alle BürgerInnen der EU gilt, dass f<strong>am</strong>iliengerichtliche Entscheidungen<br />
<strong>in</strong> Ehesachen sowie zu Sorge- und Umgangsrecht ohne weitere<br />
Schritte direkt <strong>in</strong> allen EU-Staaten Gültigkeit haben. E<strong>in</strong> deutsches<br />
Scheidungsurteil, e<strong>in</strong>e gerichtliche Sorgerechts- oder Umgangsregelung<br />
bedürfen also <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen EU-Staat ke<strong>in</strong>er weiteren Anerkennung<br />
mehr. Umgekehrt s<strong>in</strong>d Gerichtsbeschlüsse aus jedem EU-Staat <strong>in</strong><br />
Deutschland direkt voll gültig. E<strong>in</strong>zelheiten hierzu regelt die sogenannte<br />
Brüssel II-Verordnung.<br />
Wenn Sie aus e<strong>in</strong>em „Drittstaat“ kommen, ist die Situation komplizierter.<br />
E<strong>in</strong>ige H<strong>in</strong>weise f<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong> den folgenden Abschnitten. Bitte beachten<br />
Sie bei den e<strong>in</strong>zelnen Stichworten immer auch die entsprechenden<br />
Informationen aus den ersten beiden Kapiteln dieser Broschüre.<br />
TRENNUNG und SCHeidung<br />
Auch ohne deutschen Pass können Sie <strong>in</strong> Deutschland an Ihrem Wohnsitz<br />
e<strong>in</strong>e Scheidung beantragen. Das F<strong>am</strong>iliengericht prüft, welches<br />
Recht für Ihre Scheidung angewandt wird. In vielen Fällen kommt deutsches<br />
Recht zur Anwendung, normalerweise zum Beispiel dann, wenn<br />
e<strong>in</strong> Ehepartner/e<strong>in</strong>e Ehepartner<strong>in</strong> deutsch ist oder wenn beide verschiedene<br />
Staatsbürgerschaften haben, aber <strong>in</strong> Deutschland leben.<br />
Haben beide die gleiche ausländische Staatsbürgerschaft, wendet das<br />
F<strong>am</strong>iliengericht <strong>in</strong> der Regel das Recht des geme<strong>in</strong>s<strong>am</strong>en Herkunftslandes<br />
für die Scheidung an. Darüber h<strong>in</strong>aus haben Angehörige der<br />
EU die Möglichkeit, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Ehevertrag das Recht zu wählen, welches<br />
im Fall e<strong>in</strong>er Scheidung Anwendung f<strong>in</strong>den soll.<br />
Wenn e<strong>in</strong>e Scheidung beim deutschen F<strong>am</strong>iliengericht ausgesprochen<br />
wurde, gilt diese für „Drittstaater“ nicht automatisch im Heimatland.<br />
Sie müssen mit den Behörden dort, gegebenenfalls mit Ihrem Konsulat,<br />
klären, welche Schritte Sie unternehmen müssen, d<strong>am</strong>it Sie auch im<br />
Heimatland als geschieden gelten.<br />
Falls Sie im Rahmen des F<strong>am</strong>iliennachzugs zu Ihrem Ehegatten nachgezogen<br />
s<strong>in</strong>d, haben Sie <strong>in</strong> den ersten drei Jahren noch ke<strong>in</strong> eigenständiges<br />
Aufenthaltsrecht. Bei Trennung/Scheidung <strong>in</strong> dieser Zeit<br />
droht Ihnen der Verlust Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Liegt e<strong>in</strong>e besondere<br />
Härte vor, zum Beispiel e<strong>in</strong>e Trennung aufgrund von häuslicher<br />
Gewalt, kann Ihre Aufenthaltserlaubnis auch bei kurzer Aufenthaltsdauer<br />
erhalten bleiben.<br />
E Alle Adressen ab Seite 56 …<br />
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