Alleinerziehende in Frankfurt, 2013 (pdf, 1.2 MB) - Frankfurt am Main
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ARBeitslosengeld ii<br />
Arbeitslosengeld II (ALG II) ist e<strong>in</strong>e staatliche Leistung auf der Grundlage<br />
des Sozialgesetzbuchs II (SGB II).<br />
Anspruchsberechtigt ist, wer 15 bis 64 Jahre alt, erwerbsfähig und hilfebedürftig<br />
ist: das heißt, wer gesundheitlich m<strong>in</strong>destens drei Stunden<br />
täglich arbeiten und se<strong>in</strong>e Existenz aktuell nicht aus eigenen Kräften<br />
vollständig sichern kann. Ebenfalls anspruchsberechtigt s<strong>in</strong>d Ehepartner/Ehepartner<strong>in</strong>,<br />
Lebensgefährte/Lebensgefährt<strong>in</strong> und K<strong>in</strong>der bis zur<br />
Vollendung des 25. Lebensjahres, die zur Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft zählen.<br />
Der Anspruch umfasst Kosten für den Lebensunterhalt, Krankenversicherung,<br />
e<strong>in</strong>e angemessene Wohnung und Heizung sowie e<strong>in</strong>ige Mehrbedarfszuschläge<br />
und e<strong>in</strong>malige Leistungen. Auch wer sehr wenig verdient<br />
oder sehr wenig ALG I erhält, kann zusätzlich ALG II bekommen.<br />
Bei der Ermittlung des Anspruchs werden die E<strong>in</strong>kommen und Vermögen<br />
aller zu e<strong>in</strong>er Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft gehörenden Personen berücksichtigt.<br />
Unterhalt und K<strong>in</strong>dergeld wird vollständig, Elterngeld bis auf<br />
30 Euro angerechnet, für Erwerbse<strong>in</strong>kommen gibt es Freibeträge.<br />
Die Regelleistungen betragen (Stand August <strong>2013</strong>)<br />
382 Euro für Alle<strong>in</strong>stehende/<strong>Alle<strong>in</strong>erziehende</strong>,<br />
345 Euro für volljährige Partner,<br />
224 Euro für K<strong>in</strong>der von 0 bis 5 Jahren,<br />
255 Euro für K<strong>in</strong>der von 6 bis 13 Jahren,<br />
289 Euro für Jugendliche von 14 Jahren bis zur Volljährigkeit,<br />
306 Euro für Volljährige ohne eigenen Haushalt.<br />
<strong>Alle<strong>in</strong>erziehende</strong> haben Anspruch auf e<strong>in</strong>en Mehrbedarf, das heißt auf<br />
e<strong>in</strong>e regelmäßige Zusatzleistung. Je nach Zahl und Alter der K<strong>in</strong>der<br />
beträgt diese zwischen 45 und 137 Euro pro Monat. Schwangere ab der<br />
13. Schwangerschaftswoche erhalten e<strong>in</strong>en Mehrbedarf zwischen<br />
58 und 64 Euro.<br />
Auf Antrag gibt es e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>malige Beihilfe zur Wohnungserstausstattung,<br />
zum Beispiel, wenn nach Trennung und Auszug aus der geme<strong>in</strong>s<strong>am</strong>en<br />
Wohnung ke<strong>in</strong>e (ausreichende) Ausstattung mehr vorhanden ist<br />
oder wenn Sie als junge Schwangere beziehungsweise <strong>Alle<strong>in</strong>erziehende</strong><br />
aus Ihrer Herkunftsf<strong>am</strong>ilie ausziehen und erstmals e<strong>in</strong>en eigenen Hausstand<br />
gründen. Schwangere haben im Übrigen Anspruch auf weitere<br />
Leistungen, siehe Kapitel „Schwangerschaft und Mutterschutz“.<br />
K<strong>in</strong>der haben bei ger<strong>in</strong>gem F<strong>am</strong>iliene<strong>in</strong>kommen außerdem e<strong>in</strong>en eigenen<br />
Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe (E<strong>in</strong>zelheiten<br />
siehe S. 16).<br />
Beratung zum Arbeitslosengeld II und zu Bildung und Teilhabe sowie<br />
Antragstellung bei<br />
E Jobcenter <strong>Frankfurt</strong>: <strong>in</strong> Höchst, Nord, Ost, Süd, West oder Mitte<br />
Informationen gibt es auch über die Webseite www.jobcenter-ge.de<br />
www.alle<strong>in</strong>erziehende.frankfurt.de …<br />
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