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Alleinerziehende in Frankfurt, 2013 (pdf, 1.2 MB) - Frankfurt am Main

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ARBeitslosengeld ii<br />

Arbeitslosengeld II (ALG II) ist e<strong>in</strong>e staatliche Leistung auf der Grundlage<br />

des Sozialgesetzbuchs II (SGB II).<br />

Anspruchsberechtigt ist, wer 15 bis 64 Jahre alt, erwerbsfähig und hilfebedürftig<br />

ist: das heißt, wer gesundheitlich m<strong>in</strong>destens drei Stunden<br />

täglich arbeiten und se<strong>in</strong>e Existenz aktuell nicht aus eigenen Kräften<br />

vollständig sichern kann. Ebenfalls anspruchsberechtigt s<strong>in</strong>d Ehepartner/Ehepartner<strong>in</strong>,<br />

Lebensgefährte/Lebensgefährt<strong>in</strong> und K<strong>in</strong>der bis zur<br />

Vollendung des 25. Lebensjahres, die zur Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft zählen.<br />

Der Anspruch umfasst Kosten für den Lebensunterhalt, Krankenversicherung,<br />

e<strong>in</strong>e angemessene Wohnung und Heizung sowie e<strong>in</strong>ige Mehrbedarfszuschläge<br />

und e<strong>in</strong>malige Leistungen. Auch wer sehr wenig verdient<br />

oder sehr wenig ALG I erhält, kann zusätzlich ALG II bekommen.<br />

Bei der Ermittlung des Anspruchs werden die E<strong>in</strong>kommen und Vermögen<br />

aller zu e<strong>in</strong>er Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft gehörenden Personen berücksichtigt.<br />

Unterhalt und K<strong>in</strong>dergeld wird vollständig, Elterngeld bis auf<br />

30 Euro angerechnet, für Erwerbse<strong>in</strong>kommen gibt es Freibeträge.<br />

Die Regelleistungen betragen (Stand August <strong>2013</strong>)<br />

382 Euro für Alle<strong>in</strong>stehende/<strong>Alle<strong>in</strong>erziehende</strong>,<br />

345 Euro für volljährige Partner,<br />

224 Euro für K<strong>in</strong>der von 0 bis 5 Jahren,<br />

255 Euro für K<strong>in</strong>der von 6 bis 13 Jahren,<br />

289 Euro für Jugendliche von 14 Jahren bis zur Volljährigkeit,<br />

306 Euro für Volljährige ohne eigenen Haushalt.<br />

<strong>Alle<strong>in</strong>erziehende</strong> haben Anspruch auf e<strong>in</strong>en Mehrbedarf, das heißt auf<br />

e<strong>in</strong>e regelmäßige Zusatzleistung. Je nach Zahl und Alter der K<strong>in</strong>der<br />

beträgt diese zwischen 45 und 137 Euro pro Monat. Schwangere ab der<br />

13. Schwangerschaftswoche erhalten e<strong>in</strong>en Mehrbedarf zwischen<br />

58 und 64 Euro.<br />

Auf Antrag gibt es e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>malige Beihilfe zur Wohnungserstausstattung,<br />

zum Beispiel, wenn nach Trennung und Auszug aus der geme<strong>in</strong>s<strong>am</strong>en<br />

Wohnung ke<strong>in</strong>e (ausreichende) Ausstattung mehr vorhanden ist<br />

oder wenn Sie als junge Schwangere beziehungsweise <strong>Alle<strong>in</strong>erziehende</strong><br />

aus Ihrer Herkunftsf<strong>am</strong>ilie ausziehen und erstmals e<strong>in</strong>en eigenen Hausstand<br />

gründen. Schwangere haben im Übrigen Anspruch auf weitere<br />

Leistungen, siehe Kapitel „Schwangerschaft und Mutterschutz“.<br />

K<strong>in</strong>der haben bei ger<strong>in</strong>gem F<strong>am</strong>iliene<strong>in</strong>kommen außerdem e<strong>in</strong>en eigenen<br />

Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe (E<strong>in</strong>zelheiten<br />

siehe S. 16).<br />

Beratung zum Arbeitslosengeld II und zu Bildung und Teilhabe sowie<br />

Antragstellung bei<br />

E Jobcenter <strong>Frankfurt</strong>: <strong>in</strong> Höchst, Nord, Ost, Süd, West oder Mitte<br />

Informationen gibt es auch über die Webseite www.jobcenter-ge.de<br />

www.alle<strong>in</strong>erziehende.frankfurt.de …<br />

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