Alleinerziehende in Frankfurt, 2013 (pdf, 1.2 MB) - Frankfurt am Main
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Berufsunterbrechung – erhält e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destelterngeld von 300 Euro.<br />
Dieser Betrag wird bis zu 30 Euro auf das ALG II angerechnet, nicht<br />
jedoch auf das Wohngeld. Auf Antrag kann der errechnete Monatsbetrag<br />
halbiert und so der Auszahlungszeitraum verdoppelt werden.<br />
E Hessisches Amt für Versorgung und Soziales, Elterngeldstelle<br />
Betreuungsgeld<br />
Ab 1. August <strong>2013</strong> gibt es Betreuungsgeld für jedes Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>d unter<br />
drei Jahren, wenn die Eltern ke<strong>in</strong>e öffentlich (mit-) f<strong>in</strong>anzierte Betreuung<br />
für ihr K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Anspruch nehmen, sondern es selbst betreuen bzw.<br />
privat betreuen lassen – z. B. durch die Großeltern, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er privaten<br />
Eltern<strong>in</strong>itiative oder von Tagesmüttern außerhalb der öffentlichen K<strong>in</strong>dertagespflege.<br />
Wer berufstätig ist, hat ebenfalls Anspruch!<br />
Das Betreuungsgeld beträgt monatlich 100 Euro (ab 1. August 2014<br />
150 Euro), wird nach Ende des Elterngelds und höchstens 22 Monate<br />
lang gezahlt, für ab dem 1. August 2012 geborene K<strong>in</strong>der. Auf ALG II,<br />
Sozialhilfe und den K<strong>in</strong>derzuschlag wird es <strong>in</strong> voller Höhe angerechnet,<br />
bei ALG I und BAfög gibt es Freibeträge.<br />
Auch bei Bezug von Betreuungsgeld behalten Sie Ihren Rechtsanspruch<br />
auf e<strong>in</strong>en Kita-Platz. Wenn Sie Ihr K<strong>in</strong>d nach e<strong>in</strong>iger Zeit <strong>in</strong> öffentlich<br />
geförderte Betreuung geben, müssen Sie das der zuständigen Stelle sofort<br />
mitteilen.<br />
Informationen und Beratung, auch über Härtefallregelungen, bei<br />
E Hessisches Amt für Versorgung und Soziales, Elterngeldstelle<br />
TIPP<br />
E<strong>in</strong>malige Hilfen der Carol<strong>in</strong>e Hansellmann-Stiftung<br />
Die Unterstützung von alle<strong>in</strong>erziehenden Müttern (mittlerweile<br />
auch Vätern) und ihren K<strong>in</strong>dern ist der ausdrückliche<br />
Zweck dieser unselbstständigen Stiftung. Sie müssen<br />
„bedürftig“ se<strong>in</strong>, die E<strong>in</strong>kommensgrenzen s<strong>in</strong>d jedoch<br />
großzügiger bemessen als <strong>in</strong> anderen Fällen. Gefördert<br />
wird, was Ihre Lebenssituation erleichtert, zum Beispiel<br />
Möbel, Hausrat, Kleidung, e<strong>in</strong>e notwendige ärztliche Behandlung.<br />
Formlose Anträge an Jugend- und Sozial<strong>am</strong>t, Stiftungsverwaltung,<br />
Eschersheimer Landstraße 241–249,<br />
60320 <strong>Frankfurt</strong>, Telefon 212-35171<br />
www.alle<strong>in</strong>erziehende.frankfurt.de …<br />
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